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4. Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

4.a. Kindertagesstätten und vorschulische Förderung

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bessere Bildungschancen für alle Kinder erfordern eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Infrastruktur von Kindertagesstätten. Die Kommunen, unterstützt durch die Verbände der freien Wohlfahrtpflege, stehen hier in den nächsten Jahren vor erheblichen Herausforderungen. Das Land wird sie auch künftig dabei unterstützen.

Der Landeszuschuss i.H.v. 60 Mio. € zu den Kindertagesstätten wird im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs mit Blick auf den notwendigen Ausbau bei den unter Dreijährigen auch bei zurückgehenden Kinderzahlen weiter gewährt.

Die Mitwirkungsrechte der Eltern auf Kreis- und Landesebene werden im Kindertagesstättengesetz verankert.

Der Bildungsauftrag der Kindertagesstätten wird, orientiert an den mit den Trägern der Einrichtungen verabredeten Leitlinien, gesetzlich konkretisiert. Im Rahmen des ganzheitlichen Bildungsauftrages der Kindertagesstätten kommt dabei der Förderung von Sprache und Motorik, der Hinführung zur Schrift und zu mathematischen, naturwissenschaftlichen und technischen Erscheinungsformen eine besondere Bedeutung zu.

Die Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in ihrem gemeinsamen Einzugsbereich wird verbindlich gemacht. In jeder Einrichtung soll künftig mindestens eine in Fragen der allgemeinen Sprachförderung qualifizierte Kraft vorhanden sein.

Das Land wird sich auch künftig bei der Qualifizierung der Erzieherinnen und Erzieher zur Stärkung des Bildungsauftrages, bei der Unterstützung der Fachberatung der freien Träger und bei der Qualifizierung der Tagesmütter engagieren. Die Qualität der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung wird sowohl durch die Weiterentwicklung der Fachschulen als auch durch das Angebot eines berufsbegleitenden Bachelor-Studiengangs gesteigert.

Ein erfolgreicher Schulstart setzt ausreichende Deutschkenntnisse voraus. Um dies sicherzustellen, wird die Schuleingangsuntersuchung spätestens auf das 4. Quartal des Kalenderjahres vor der Einschulung vorgezogen. Erforderlichenfalls werden in diesem Rahmen Sprachstandsuntersuchungen und gezielte Sprachfördermaßnahmen durchgeführt. Dies gilt insbesondere für Kinder, die keine Kindertageseinrichtungen besuchen, und für Kinder mit Migrationshintergrund.

Die Koalitionspartner streben ein schrittweises Vorziehen der Einschulung durch Verlagerung des Stichtags an.

4.b. Schulentwicklung, Unterrichtsversorgung und Schulqualität

Die Koalitionspartner verfolgen das Ziel, in allen Regionen des Landes ein möglichst vollständiges, qualitativ hochwertiges Schulangebot zu sichern und allen Kindern und Jugendlichen bessere Bildungschancen zu gewährleisten.

Schulentwicklung

Grundlage dafür sind eine langfristige regionale Schulentwicklungsplanung, die den demografischen Herausforderungen Rechnung trägt, und die Gewährleistung einer verlässlichen Unterrichtsversorgung.

Die Trägerschaft der allgemein bildenden Schulen liegt künftig bei den Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden. Sofern sie nicht selbst über Schulen mit dem Angebot aller Bildungsgänge verfügen, bilden sie Schulverbände bzw. beteiligen sich an ihnen.

Zur Verbesserung der schulträgerübergreifenden Schulentwicklungsplanung und der interkommunalen Kooperation erhalten die Kreise eine stärkere koordinierende Rolle.

Die Schulträger erhalten mehr Gestaltungsoptionen zur organisatorischen Verbindung und Kombination von Schularten und Bildungsgängen und zur Bildung von Schulzentren, um möglichst alle Bildungsangebote vor Ort vorzuhalten und bessere Bildungschancen zu verwirklichen.

Der Schullastenausgleich erfolgt künftig ausschließlich über eine interkommunale Verrechung von Zahlungspflichten und Leistungsansprüchen im Rahmen eines kommunalen "Schulkosten-Ausgleichsfonds", der Investitions- und Schülerbeförderungskosten mit umfasst. Mittelfristig werden die Schuleinzugsbereiche abgeschafft.

Unterrichtsversorgung

Auch in der 16. Legislaturperiode werden alle freiwerdenden Lehrerstellen neu besetzt. Darüber hinaus werden durch die jeweiligen Haushalte 2006 bis 2010 neue Stellen geschaffen, damit der noch bis zum Schuljahr 2009/10 wachsende Lehrerbedarf gedeckt, die "Verlässliche Grundschule" durch eine schrittweise Herstellung der Unterrichtsgarantie laut Stundentafeln und durch die Einführung von Englisch-Fachunterricht ab Klasse 3 der Grundschule verwirklicht werden kann.

Der Vertretungsfonds wird in Höhe von 12 Mio. € p.a. weitergeführt.

Weiterentwicklung der Schulen und des Schulwesens

Die Koalitionspartner gehen für die Dauer der 16. Legislaturperiode von der Beibehaltung und Weiterentwicklung des gegliederten Schulsystems aus. Darüber hinaus kann es ein Nebeneinander von Schulen des gegliederten Schulwesens und Gemeinschaftsschulen geben. Dabei muss die Wahlfreiheit der Eltern bestehen bleiben.

Gemeinschaftsschulen müssen den gleichen Leistungsanforderungen der Schulen des gegliederten Schulwesens entsprechen und unterliegen einer zentralen Leistungsbemessung.

In allen Schulen muss bei strikter Qualitätssicherung die Förderorientierung gestärkt werden.

Zur besseren Förderung werden für alle leistungsstarken und -schwachen Schülerinnen und Schüler mit besonderen Förderbedarfen für daraus folgende pädagogische Maßnahmen schrittweise individuelle Lernpläne erstellt.

Gegliederte Schulen

Die Koalitionspartner wollen Rückstufungen nach der 6. Klasse weitgehend vermeiden und das Sitzen Bleiben deutlich reduzieren. Dazu ist es erforderlich, die Orientierung der Schülerinnen und Schüler am Ende der 6. Klasse abgeschlossen zu haben. Die Schulartempfehlung nach der 4. Klasse wird beibehalten. An Schulen des gegliederten Schulwesens bleibt es bei schulartbezogenen Orientierungsstufen.

Um die Durchlässigkeit des gegliederten Schulwesens zu verbessern, soll nach der 6. Klasse der Aufstieg in eine andere Schulart erleichtert und rechtlich abgesichert werden.

Die Koalitionspartner wollen das Abitur nach 12 Jahren flächendeckend in dieser Legislaturperiode einführen. Gleichzeitig werden die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung neu gestaltet, um die Qualität der allgemeinen Hochschulreife abzusichern und ein möglichst dichtes Netz von Standorten zu sichern, an denen die allgemeine Hochschulreife erworben werden kann. In diesem Zusammenhang soll durchgängig eine Umstellung auf überwiegenden Unterricht im Klassenverband vorgenommen und ein viertes schriftliches Abiturprüfungsfach eingeführt werden.

Alle Sonderschulen werden in Förderzentren umbenannt.

In der Frage der IGS Pansdorf sind die Koalitionspartner unterschiedlicher Auffassung und werden sich in ihrem weiteren Vorgehen nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts richten. Bis dahin wird der bereits angemeldete Jahrgang zum Schuljahr 05/06 aufgenommen. Die Baumaßnahmen dürfen in ihrem Charakter den Ausgang des Verfahrens nicht präjudizieren. Das gilt auch für die Genehmigung einer gymnasialen Oberstufe.

Falls das Verwaltungsgericht bis zum Herbst 05 nicht entschieden hat, wird noch in 05 von den Koalitionspartnern entschieden, ob ein neuer Jahrgang zum Schuljahr 06/07 aufgenommen werden soll. Das Land verpflichtet sich, das erstinstanzliche Urteil zu akzeptieren, wenn der Kreis dies seinerseits ebenfalls gewährleistet.

Gemeinschaftsschule

Die Gemeinschaftsschule entsteht auf Antrag des Schulträgers durch Umwandlung bestehender Schulen auf der Grundlage entsprechender pädagogischer Konzepte.

Bestehende Gesamtschulen sollen sich schrittweise zu Gemeinschaftsschulen entwickeln.

Gemeinschaftsschulen praktizieren längeres gemeinsames Lernen über Klasse 6 hinaus und haben im Schulprogramm ein konkretes pädagogisches Konzept verankert, wie längeres gemeinsames Lernen und der Verzicht auf die Wiederholung von Klassenstufen bis Klasse 10 schrittweise ausgebaut werden sollen. Sie erhalten erweiterte Spielräume bei der Gestaltung der Stundentafel, der Lerngruppen und der Leistungsbewertung sowie bei Formen individueller Förderung, längerem gemeinsamen Lernen und der inneren und äußeren Differenzierung.

Qualitätssicherung, Ergebnis- und Förderorientierung

Bildungspläne im Sinn von Kerncurricula sollen auf mittlere Sicht Einzelvorgaben in den Lehrplänen ersetzen und durch zentrale Vergleichsarbeiten und Abschlussprüfungen überprüft werden.

Auf der Grundlage der Bildungsstandards werden interne und externe Evaluationen durchgeführt, deren Ergebnisse – gegebenenfalls adjustiert – im Rahmen von Schulportraits im Internet veröffentlicht werden. Dazu gehören vor allem regelmäßige Lernstandsuntersuchungen einschließlich Vergleichsarbeiten in den Klassenstufen 3 bzw. 4, 6 und 8 bzw. 9. Ziel ist der Aufbau einer fachlich unabhängigen Qualitätsagentur im norddeutschen Verbund. Der Schul-TÜV (EVIT) wird unter Einbeziehung der Leistungsvergleiche fortgeführt und weiterentwickelt.

Zur Sicherung der Vergleichbarkeit und Qualität der Abschlüsse werden schrittweise für die unterschiedlichen Abschlüsse zentrale Prüfungen eingeführt, die schulspezifische Teile enthalten können; dies gilt auch nach Klasse 10 des gymnasialen Bildungsganges.

Zur Unterstützung besserer individueller Förderung in allen Schularten der Sek I und neuer Formen längeren gemeinsamen Lernens in den Gemeinschaftsschulen wird ein Förderfonds des Landes i.H.v. jeweils 40 Stellen in den Jahren 2006 bis 2010 eingerichtet. Gefördert werden Schulen auf der Grundlage von Konzepten zur Vermeidung des Sitzen Bleibens und von Rückstufungen oder zu neuen Formen längeren gemeinsamen Lernens in der Gemeinschaftsschule.

Eigenverantwortung der Schulen stärken

Schulen sollen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten neu einzustellende Lehrkräfte selbst auswählen können.

Wir wollen alle Erlasse und Verordnungen im Schulbereich auf ihre Notwendigkeit hin überprüfen.

Die Stellung der Schulleitungen soll gestärkt und die Hinführung zu Leitungsaufgaben verbessert werden.

Die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte soll von den Schulen selbst belastungsbezogen in einer Bandbreite unterschiedlich festgesetzt werden können.

Den Schulen werden zusätzliche Spielräume zur Gestaltung des Schulalltages, des Unterrichts und der pädagogischen Arbeit eröffnet.

An den Grundschulen und den Schulen der Sekundarstufe I können Kontingentstundentafeln eingeführt werden, die den Schulen einen Spielraum bei der Verteilung der Fächeranteile auf die Klassenstufen bzw. für das Zusammenwirken von Fächern in Fächergruppen und Möglichkeiten zur Gestaltung des Schulprofils einräumen.

Ausbau der Verlässlichen Grundschule und der Offenen Ganztagsschulen

Bis zum Schuljahr 2007/08 wird die Verlässliche Grundschule flächendeckend unter Maßgabe der Unterrichtsgarantie und bei Einführung des Englisch-Fachunterrichts eingeführt. Zusätzliche Betreuungsangebote an Grundschulen werden weiter gefördert.

Für die bestehenden und in den kommenden Jahren neu entstehenden Offenen Ganztagsschulen werden wir auch weiterhin Landeszuschüsse zu den laufenden Kosten bereitstellen. Die Kooperation von Schule und Jugendhilfe zur Verbesserung der Schulsozialarbeit soll weiter intensiviert werden.

Dänisches Schulwesen und Schulen in freier Trägerschaft

Der Landeszuschuss wird zukünftig als Festbetrag gewährt, wenn der Träger drei Jahre hintereinander den Höchstbetrag erhalten hat. Die Wirtschaftlichkeit des Schulbetriebs wird überprüft.

Ab dem Jahr 2008 wird bei Gründungen und Erweiterung des pädagogischen Angebots von freien Schulen die Wartefrist bis zum Einsetzen der staatlichen Bezuschussung auf 2 Jahre verkürzt.

Das Abschlusskommunique zwischen Landesregierung und Dansk Skoleforening for Sydsleswig vom 24.11.2004 wird ab dem Jahr 2008 umgesetzt.

4.c. Berufliche Bildung

Verbesserung der Kooperation Schule/Wirtschaft und Stärkung der Ausbildungsfähigkeit

Partnerschaften und Patenschaften zwischen Schulen und Betrieben und die allgemeine Kooperation von Schule und Wirtschaft sollen ausgeweitet werden. Ziel ist es, dass jede weiterführende Schule eng mit einem Betrieb zusammenarbeitet.

Die Durchführung von Betriebspraktika wird für alle Schularten ausgeweitet und verbindlich geregelt; sie können für die Hauptschulen auch als wöchentlicher Betriebstag ausgestaltet werden.

Die Hauptschule soll die Schülerinnen und Schüler für eine berufliche Ausbildung genauso wie für weitere Bildungsgänge qualifizieren. Die Angebote zur Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit sollen unter Einbeziehung der Wirksamkeit des 10. Hauptschuljahres überprüft und neu gestaltet werden.

Duale Ausbildung und Berufsschulen

Für die Koalitionspartner hat die Duale Ausbildung auch in Zukunft einen hohen Stellenwert.

Die Möglichkeiten des neuen Berufsbildungsgesetzes für eine Aufwertung der vollzeitschulischen Berufsausbildung werden aufgegriffen. Die Landesregierung unterstützt die Zulassung geeigneter vollzeitschulischer Ausbildungsgänge zur Kammerprüfung.

Die Landesregierung setzt sich bei den zuständigen Stellen dafür ein, bei dem neuen System der gestuften Ausbildungsgänge für Jugendliche, die nach Abschluss der vollen Lehrzeit keinen Gesellenbrief erreichen können, eine spätere Aufbauqualifizierung sicher zu stellen.

Es wird geprüft, wie im Zusammenwirken mit den Berufsschulen unter Einbeziehung von bestehenden AvJ, BVM und JoA für die Jugendlichen, die nach der allgemeinen Schulzeit ohne Ausbildungsvertrag bleiben, eine berufsfeldorientierende Eingangsphase organisieren können, die sowohl Vorbereitung auf die Ausbildung (Ausbildungsreife) und berufsfeldorientierte Vermittlung in eine Ausbildung zur Aufgabe hat.

Die Weiterentwicklung der beruflichen Schulen zu "Regionalen Berufsbildungszentren" mit eigener Qualitätssicherung wird unter Wahrung der Verantwortlichkeiten von Land und Schulträgern fortgesetzt; die Schulträger sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Schulen in rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts umzuwandeln.

4.d. Hochschule und Wissenschaft

Forschung, Lehre und wissenschaftliche Weiterbildung auf wettbewerbsfähigem internationalem Niveau sind entscheidende Aufgaben in der Politik für Bildung und Innovation in Schleswig Holstein in dieser Legislaturperiode. Für Schleswig-Holstein sind die staatlichen und privaten Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen ein wichtiger Standortfaktor.

Studiengebühren

Die Koalitionspartner sind in der Frage von Studiengebühren unterschiedlicher Auffassung. Bei der Einführung von Studiengebühren wird Schleswig-Holstein keine Vorreiterrolle übernehmen, aber auch keine Insellösung zulassen. Vor einer Entscheidung wird die Entwicklung in den norddeutschen Ländern abgewartet.

Die Koalitionspartner sind sich darin einig, dass es weiter staatliche Ausbildungshilfen im Sinne des jetzigen Bafög als Teil der Studienfinanzierung geben muss.

Eigenverantwortung und Modernisierung der Hochschulen

Das Schleswig-Holsteinische Hochschulgesetz wird grundlegend überarbeitet zur weiteren Verselbständigung der Hochschulen mit Übertragung des vollständigen Berufungsrechts und Prüfung der Übertragung der Dienstherrenfähigkeit für diejenigen Hochschulen, die dies anstreben. Neben der Juniorprofessur soll die Habilitation eine gleichwertige Zugangsvoraussetzung zum Professorenamt im Berufungsverfahren sein. Ziel ist eine Ausweitung des Selbstauswahlrechts und der entsprechenden Verfahren an allen Hochschulen des Landes für ihre Studierenden. Eine Experimentierklausel über die Organe der Hochschulselbstverwaltung im HSG wird geprüft.

Die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen werden konsequent umgesetzt einschließlich der Einführung der vereinbarten Controlling-Maßnahmen, einer Kosten- und Leistungs-Rechnung und der Leistungsorientierten Mittelverteilung. Dazu gehört ein entsprechendes Berichtswesen gegenüber dem Parlament.

Die Zielvereinbarungen und der Hochschulvertrag sind Grundlage für die Hochschulentwicklung in Schleswig-Holstein und werden bis 2008 fortgeführt.

Die in den Zielvereinbarungen vorgesehene Halbzeitbewertung soll Basis für die Entwicklung einer Hochschulplanung für das Land Schleswig-Holstein und für die Kooperation mit Hamburg sein. Diese dann vorgenommene Hochschulplanung wird als Grundlage für die neuen Zielvereinbarungen nach Ablauf der derzeitigen genutzt. In diesem Zusammenhang wird eine Bewertung der bisherigen Kriterien der leistungsbezogenen Mittelvergabe vorgenommen.

Der Anteil der Mittelvergabe über den Innovationsfonds wird ausgeweitet. Zugleich wird der Innovationsfonds neu gestaltet und auf eine stärkere Förderung größerer Forschungsprojekte, die eine strukturelle Wirkung auslösen, ausgerichtet.

Der neue Hochschulvertrag wird die wachsenden Zahl der Studienberechtigten in unserem Land berücksichtigen.

Schleswig-Holstein und Hamburg verstehen sich zunehmend als eine gemeinsame Wissenschaftsregion. Dies wollen wir vorantreiben. Zu diesem Zweck sollen die Landeshochschulpläne, Forschungsprojekte usw. zunehmend aufeinander abgestimmt werden. Ziel ist mittelfristig der Abschluss eines Staatsvertrages zur Zusammenarbeit mit Hamburg in den Bereichen Hochschule und Wissenschaft.

Die internationale Orientierung der Hochschulen wird weiter verstärkt mit Schwerpunkten in den Bereichen Ostsee und China u.a. durch die Einführung gemeinsamer Studiengänge, die Begründung von Partnerschaften in der Forschung und die Verstärkung des Austausches von Studierenden in Europa.

Neue Qualität in der Lehre

Das Land und die Hochschulen in Schleswig-Holstein werden den Bologna-Prozess konsequent umsetzen mit

Eine Unterstützung der Hochschulen bei den Kosten für die Akkreditierung ihrer Studiengänge wird geprüft. Bei der Ausgestaltung der bundesweiten Bedingungen bei der Einführung der gestuften Abschlüsse wird sich die Landesregierung für eine weitgehende Flexibilisierung und Eigenverantwortung der Hochschulen beim Übergang vom Bachelor zum Master je nach Studiengang und Hochschule einsetzen.

Lehrerbildung

Die Koalitionspartner wollen die Lehramtsstudiengänge auf die gestuften Abschlüsse Bachelor und Master umstellen. Dies soll auf der Grundlage der KMK-Vereinbarungen und in enger Abstimmung mit den norddeutschen Ländern erfolgen. Dabei wird die bestehende Lehramtsstruktur in der 16. Legislaturperiode beibehalten. Eine frühe Erfahrung der Lehramtsstudierenden mit der schulischen Praxis soll schon in der BA-Phase gewährleistet werden.

In der zweiten Phase soll die Verknüpfung von theoretischer Ausbildung und praktischer Unterrichtstätigkeit gestärkt werden; dies soll möglichst in Gruppenstrukturen geschehen.

Wissenschafts- und Forschungsprofil Schleswig-Holsteins

Die Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen an allen Standorten im Land werden ihr eigenständiges und wettbewerbsfähiges Forschungsprofil ausbauen.

Diese Profilbildung soll auf der Grundlage der bestehenden Forschungsschwerpunkte, Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs und außeruniversitären Institute und deren Ausbau erfolgen.

Schleswig-Holstein wird die Bildung von Exzellenzclustern unterstützen insbesondere in den Bereichen

und sich an einem Exzellenz-Programm des Bundes und der Länder beteiligen. Das gilt auch für den von Bund und Ländern vereinbarten "Pakt für Forschung und Innovation"(+ 3 % p.a. für die Institutionen der Forschung).

Das Land Schleswig-Holstein wird zusammen mit Hamburg und dem Bund den Ausbau des Forschungsprojektes XFEL/DESY mit Vorrang weiterentwickeln und ein gemeinsames Institut der relevanten Wissenschaften aufbauen.

Der Technologietransfer wird durch gezielte Förderung der Zusammenarbeit von Hochschulen und Instituten mit der Wirtschaft ausgebaut. Er ist besonderer Schwerpunkt der Wissenschaftspolitik der Landesregierung. Die Wissenschafts- und Technologiepolitik wird zwischen den Ressorts eng abgestimmt.

Universitäre Spitzenmedizin im Norden

Ziel ist die Sicherung der universitären Medizinkompetenz im Norden durch Abbau des strukturellen Defizites und ein ausgeglichenes Betriebsergebnis des UK SH als einziger öffentlicher Anbieter der Maximalversorgung in Schleswig-Holstein bis 2010.

Dafür ist eine stärkere Abstimmung von Schwerpunkten in Forschung und Lehre mit Abbau von Parallelangeboten und stärkerer Spezialisierung der Standorte auch in der Krankenversorgung erforderlich. Das Kooperationsmodell soll durch ein Abkommen zwischen den Hochschulen und dem Klinikum entsprechend weiterentwickelt werden.

Wo immer möglich, sollen PPP-Modelle und andere Zusammenarbeit mit privaten Partnern zur Verbesserung der Effizienz der Angebote genutzt werden.

Das UK SH braucht für diese mittelfristige Entwicklungsplanung bis 2010 eine Festschreibung des F+L-Zuschusses und Vereinbarung konkreter Maßnahmen zur Erreichung eines ausgeglichenen Betriebsergebnisses. Mitte der Legislaturperiode werden die Ergebnisse bewertet und ggf. zusätzliche Maßnahmen vereinbart. Dabei soll auch die Zahl der Studienplätze im Hinblick auf eine weitere Reduzierung überprüft werden.

Notwendig sind außerdem wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für das UK SH, das in immer schärferem Wettbewerb mit anderen Krankenhausträgern steht. Dem müssen auch die künftigen Tarifstrukturen nach Beendigung des Beschäftigungspaktes entsprechen. Schleswig-Holstein wird eine Bundesrats-Initiative ergreifen, um die Benachteiligung des UK SH bei den Fallpauschalen zu beseitigen.

Die Kooperation mit Hamburg soll mit konkreten Vereinbarungen ausgebaut werden.

4.e. Kultur und Weiterbildung

Kultur

Schleswig-Holstein besitzt eine vielfältige und attraktive Kulturlandschaft, die wir durch Zusammenarbeit und Vernetzung der zahlreichen öffentlichen und privaten Aktivitäten weiter stärken und ausbauen wollen. Dabei wird die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik das besondere kulturelle Profil unseres Landes für die Menschen im Land wie für Besucher unterstreichen:

Kulturförderung und Kulturwirtschaftsförderung werden zur Stärkung von Standortqualitäten und Entwicklung des Kulturtourismus in Schleswig-Holstein enger verzahnt.

Die überregional ausstrahlenden Schwerpunkte wie Schloss Gottorf und Haithabu werden wir konsequent ebenso wie das Schleswig-Holstein Musikfestival als Markenzeichen für den Kultursommer weiter fördern. Insbesondere die internationale Bedeutung des SHMF soll gestärkt werden.

Das Landeskulturzentrum Salzau wird künftig durch eine Betriebsgesellschaft der Kulturstiftung geführt, dies schafft neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit attraktiven Partnern in Kultur und Wissenschaft, um die Bedeutung des Zentrums zu stärken.

Die Kulturinitiative "ars baltica" soll die vielfältigen kulturellen Aktivitäten im Ostseeraum bündeln, vorhandene Kooperationen intensivieren und neue Verbindungen schaffen.

Die nationalen Minderheiten leisten einen wichtigen Beitrag zum besonderen kulturellen Profil unseres Landes; Schutz und Förderung der nationalen Minderheiten bleibt deshalb ein wichtiges Anliegen der Kulturpolitik.

Ein neues Förderkonzept soll für die zahlreichen nichtstaatlichen Museen in Zusammenarbeit mit dem Museumsverband erstellt werden, um die große Vielfalt dieser Initiativen weiter zu erhalten.

Denkmalschutz dient der kulturellen Identität des Landes. Zur Stärkung der Akzeptanz der Denkmalpflege werden wir Strukturen und Abläufe überprüfen.

Politische und kulturelle Bildung sind zentrale Elemente des lebenslangen Lernens. Zur engeren Verzahnung der Angebote in Schleswig-Holstein wird ein einheitliches Landeskonzept zur künftigen Förderung auch der beruflichen und sonstigen Weiterbildung entwickelt.

Die Landeszentrale für politische Bildung wird als Kristallisationspunkt für politische Bildung, Beratung und Information gesichert.

Die Koalitionspartner bekennen sich zur öffentlichen Förderung der Weiterbildung als Aufgabe des Landes und der Kommunen.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD in Schleswig-Holstein Der komplette Koalitionsvertrag
(pdf-Datei mit 59 Seiten und 350kb)