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3. Arbeit, Wirtschaftskraft und Ausbau der Infrastruktur

Die Arbeitslosigkeit ist das drängendste Problem in Deutschland und in Schleswig-Holstein. Die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen ist deshalb wichtigstes politisches Ziel.

Nur Unternehmen können nachhaltig neue Arbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt und damit Wohlstand für breite Schichten der Bevölkerung schaffen. Der Staat kann nur subsidiär durch ein wirtschaftsfreundliches Klima, wirtschaftsfreundliche staatliche Rahmenbedingungen und einzelne finanzielle Direktförderungen dieses unternehmerische Handeln unterstützen. Die Wirtschaftspolitik ist gemeinsam mit der Wirtschaft und den Arbeitnehmern zu gestalten.

3.a. Wirtschaft, Mittelstand und Handwerk

Der Mittelstand steht im Zentrum unserer Wirtschaftspolitik. Für ihn wollen wir die staatlichen Rahmenbedingungen verbessern:

Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben von Unternehmen sowie Existenzgründungen sollen durch Bündelung der Genehmigungsverfahren beschleunigt (Beschleunigungsoffensive) und innerhalb rechtlich festzusetzender Fristen verbindlich genehmigt werden. Wir werden dem Mittelstand kurze Wege in die Verwaltung öffnen und die Serviceleistungen des Landes und der landesnahen Institutionen weiter verbessern. Schnellere Investitionen des Mittelstandes sind auch kostengünstigere Investitionen. So schaffen wir mit der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren letztlich mehr Wachstum, mehr Arbeitsplätze und auch mehr Steuereinnahmen.

Die Beratung für ansiedlungswillige Unternehmen und Existenzgründer wollen wir weiter optimieren. Wir streben eine "Beratung aus einer Hand" an. Wir werden prüfen, ob die bestehenden Förderinstitute und die Beratungseinrichtungen gestrafft oder zusammengeführt werden können.

Wir wollen die Produkte dieser Einrichtungen weiterentwickeln und den aktuellen Markterfordernissen anpassen.

Wir werden uns auch auf Bundesebene für verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen für den Mittelstand einsetzen, damit Unternehmen entlastet und international wettbewerbsfähig gemacht werden.

Alle Ladenschlussbeschränkungen an Werktagen wollen wir ersatzlos streichen, sobald dafür die landesrechtliche Zuständigkeit besteht. Zur Förderung des Einzelhandels und zur Belebung der Innenstädte wollen wir in Anlehnung an das Hamburgische BID-Gesetz auch in Schleswig-Holstein die Innenstadt-Marketing-Bemühungen der Einzelhandelsunternehmen fördern.

3.b. Aktive Wirtschaftsförderung

Neben einem wirtschaftsfreundlichen Klima und wirtschaftlichen staatlichen Rahmenbedingungen wollen wir mit einer aktiven Förderpolitik unternehmerisches Handeln unterstützen. Unsere Wirtschaftsförderpolitik wird langfristig verlässlich und kontinuierlich sein.

Die Eigenkapitalausstattung des schleswig-holsteinischen Mittelstandes ist nach wie vor ungenügend. Negative Folgen sind zunehmende Finanzierungsprobleme, unausgenutztes Wachstumspotential und eine fehlende Beschäftigungsdynamik. Ursache dieser Eigenkapitalschwäche ist neben der eingeschränkten Selbstfinanzierung auch die unterentwickelte externe Eigenkapitalbeschaffung. Durch zeitlich begrenzte Beteiligungen des Landes wollen wir dazu beitragen, die Eigenkapitalausstattung der Unternehmen zu verbessern. Das wollen wir mit einer deutlich besseren Kapitalausstattung einer weiterentwickelten Mittelstandsbeteiligungsgesellschaft erreichen.

Ein weiteres Förderinstrument für den Mittelstand soll ein Darlehens- und Beteiligungsfonds sein. Zusammen mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Initiative "Finanzstandort Deutschland" (IFD, Frankfurt) wollen wir in Schleswig-Holstein ein spezielles Darlehensangebot auflegen lassen, damit den mittelständischen Unternehmen dringend benötigte Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden können, ohne die Liquidität der öffentlichen Hand zu belasten. Wir streben an, diesen Fonds in Kooperation mit Hamburg zu entwickeln.

Auf Grund der aktuellen Haushaltslage von Bund und Land und der veränderten Förderkulisse der EU ab 2007 werden wir die Wirtschaftsförderung aus öffentlichen Mitteln auf den Prüfstand stellen. Alle Förderprogramme sind einer Effektivitätsprüfung zu unterziehen. Die Mittel der Arbeitsmarktförderung (bisher ASH 2000) und des Regionalprogramms (bisher Regionalprogramm 2000) werden wir zu einem integrierten "Zukunftsprogramm Schleswig-Holstein" mit den Schwerpunkten Innovation, Technologie, Qualifikation und Weiterbildung im ersten Arbeitsmarkt und wirtschaftsnahe Infrastruktur zusammenführen.

Die Fortführung der Regionalförderung für strukturschwache Region, auch unter Nutzung von EU-Mitteln, sowie die weitere Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die Unterstützung der Kooperation ländlicher Regionen (Leader plus) und die Förderung von Konversionsstandorten bleiben für uns wichtige Beiträge für die Wirtschaftsentwicklung.

Schleswig-Holsteins Stärken liegen in seiner ausgeprägt mittelständisch strukturierten Wirtschaft, seiner Lage an Nord- und Ostsee, seiner Agrar- und Ernährungswirtschaft und seiner Tourismusinfrastruktur.

In unserer Wirtschaftsförderungspolitik werden wir selbstverständlich alle Chancen nutzen, von der Existenzgründung bis zur Industrieansiedlung. Bei zunehmend knappen öffentlichen Mitteln wird sich die Wirtschaftsförderung des Landes aber auf die langfristig wettbewerbsfähigen und wachstumsstarken Bereiche konzentrieren müssen. Das auslaufende Programm der Werftenhilfe soll in der bisherigen Höhe ausfinanziert werden. Die Bundesmittel des zum 31.3.2005 auslaufenden Programms wollen wir über einen Nachtragshaushalt 2005 entsprechend aufstocken. Eine Nachfolgeregelung wird es aus Landesmitteln nicht geben.

Wir werden uns auf die Stärken unseres Landes besinnen. Besonders chancenreiche Wachstumsfelder sind:

3.c. Technologiepolitik

Wir wollen in der Technologiepolitik die knappen Mittel auf die Weiterentwicklung der Infrastruktur auf solche Branchen konzentrieren, die bereits erfolgreich Strukturen gebildet haben, im Land besonders günstige Standortfaktoren vorfinden oder wichtige Entwicklungspotentiale aufweisen. Das gilt insbesondere für die für unser Land entscheidende Zukunftsbranchen, wie die Medizintechnik, die Mikroelektronik und Mikrosystemtechnik, Informations- und Kommunikationstechnologien, maritime Technologien und Life Sciences, Medizintechnik und Umwelttechnik und die Biotechnologie in Landwirtschaft, Veredelungs- und Ernährungsindustrie sowie in der Pharmazie. In allen diesen Feldern sollen Kompetenzzentren an den Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen die Entwicklung der Zukunftsbranchen unterstützen.

Wir werden den Forschungsstandort Schleswig-Holstein stärken. Gemeinsam mit den Förderinstituten und der Wirtschaft unseres Landes wollen wir den Wissens- und Technologietransfer ausbauen.

3.d. Arbeit und Ausbildungsplätze

Ziel unserer Arbeitsmarktpolitik ist es, allen Arbeitsfähigen einen Arbeitsplatz bzw. Ausbildungsplatz im ersten Arbeitsmarkt anbieten zu können. Dies kann nur gelingen, wenn die politischen Rahmenbedingungen der Wirtschaft eine solche Arbeitsplatzoffensive ermöglichen und mehr Unternehmen wieder die Chance haben, mehr Arbeitplätze zu schaffen und die Schwarzarbeit wirksam bekämpft wird.

Wir werden Arbeitsmarktmaßnahmen zusammenfassen und besonders Maßnahmen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, jugendliche Erwerbslose und Langzeitarbeitslose unterstützen und die arbeitsmarktpolitischen Instrumente wie den Kombilohn-Ansatz oder beschäftigungssichernde Hilfen (z. B. Coaching) weiterentwickeln und Perspektiven für Geringqualifizierte über Hartz IV hinaus insbesondere zur Verknüpfung von Erwerbseinkommen mit staatlichem Transfer schaffen. Gleichzeitig werden wir aber auch sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten (z. B. im kommunalen und sozialen Bereich) für solche Erwerbslosen unterstützen, die keine Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt haben.

Arbeitsvermittler, Bildungsträger, Beschäftigungsgesellschaften und sonstige Einrichtungen sollen sich verstärkt für eine erfolgreiche Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt einsetzen.

Alle arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Instrumente und Maßnahmen wollen wir einer permanenten Wirtschaftlichkeits- und Erfolgskontrolle unterziehen.

Damit alle Jugendlichen eine Chance auf einen künftigen Arbeitsplatz haben, muss jedem ein geeigneter Ausbildungsplatz angeboten werden. Dies wollen wir u. a. durch folgende Maßnahmen erreichen.

3.e. Verkehrsinfrastruktur

Schleswig-Holstein ist als Brücke nach Skandinavien und zu den baltischen Staaten und wegen seiner Marktferne ganz besonders auf eine gute Verkehrsinfrastruktur angewiesen. Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist deshalb die Grundlage für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort und die individuelle Mobilität der Menschen in unserem Land. Um den Standort Schleswig-Holstein weiter zu stärken, wollen wir die Verkehrsinfrastruktur bedarfsgerecht und unter Berücksichtigung der Belange der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes weiter ausbauen.

Dabei werden wir in den nächsten fünf Jahren folgende Projekte mit Priorität und unter Nutzung aller Beschleunigungsmöglichkeiten umsetzen bzw. weiterführen:

Straßenverkehr

Mittel- bis langfristig werden folgende Straßenverkehrsinfrastrukturprojekte angestrebt:

Zur schnellen Realisierung dieser Straßenverkehrsinfrastrukturprojekte wollen wir alle öffentlichen und privaten Finanzierungsquellen (z. B. Public Privat Partnership-Projekte) und alle Möglichkeiten zur Planungsbeschleunigung nutzen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Rechtsgrundlagen für beschleunigte Planungsverfahren in ostdeutschen Ländern (Planungsbeschleunigungsgesetz) auch in Westdeutschland Anwendung finden. Auch werden wir uns dafür einsetzen, dass die Projekte im Bundesverkehrswegeplan zügig in Schleswig-Holstein umgesetzt werden.

Schienenverkehr

Wir werden den Schienenpersonennahverkehr in Schleswig-Holstein weiter verbessern. Wir wollen die klare Trennung zwischen Schienennetz und Bahnbetrieb. Nur so kann echter Wettbewerb in den Dienstleistungen des Bahnverkehrs erfolgen. Die verfassungsrechtlich verankerte Verantwortung des Bundes für die Schieneninfrastruktur muss gesichert werden. Entscheidend ist, dass der Erhalt und der Ausbau des Schienenetzes nach verkehrlichen Anforderungen erfolgt. Der Wettbewerb im regionalen Schienenverkehr hat sich bewährt.

Beim Ausbau und der Optimierung der Schienenwege in unserem Land setzen wir folgende Prioritäten:

Mittel- und langfristig werden folgende Schienenverkehrsinfrastrukturprojekte angestrebt:

Wasserstraßen und Häfen

Schleswig-Holsteins Häfen sind die Brücke zwischen den Märkten Osteuropas, Skandinaviens sowie auch Westeuropa. Diese Position werden wir stärken durch einen Ausbau der Häfen und ihrer wasser- wie landgestützten Hinterlandverbindungen.

Luftverkehr und Flughäfen

Der Ausbau des Hamburger Flughafens zum Luftkreuz des Nordens stärkt die wirtschaftlichen Potentiale der Metropolregion Hamburg.

Die Regionalflughäfen Lübeck und Kiel sind für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein von großer Wichtigkeit. Wir werden in Abstimmung mit Hamburg ein Flughafenentwicklungs- und Luftverkehrskonzept für Schleswig-Holstein und Hamburg in Auftrag geben. Dieses wird u.a. berücksichtigen:

3.f. Tourismus

Der Tourismus ist in Schleswig-Holstein mit rund 5,2 Mrd. Euro Umsatz und ca. 80.000 Beschäftigten ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, der nahezu durchgehend mittelständisch geprägt ist. Vor allem in den strukturschwachen Regionen an der Westküste und in Ostholstein hängen Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze entscheidend davon ab.

3.g. Energiepolitik

Übergeordnetes Ziel der Energiepolitik ist eine sichere, nachhaltige und preisgünstige Versorgung der Bevölkerung und der Unternehmen. Nur ein Mix aus verschiedenen Trägern wird die Versorgungssicherheit und die Umweltverträglichkeit gewährleisten.

Wir wollen dafür sorgen, dass die verschiedenen Energieträger und Energietechnologien zusammen ihren spezifischen Anteil an einer sicheren, kostengünstigen und nachhaltigen, d. h. klimaverträglichen Energieversorgungsstruktur einbringen können.

Die Windenergie spielt in Schleswig-Holstein heute bereits eine große Rolle, denn mit ihr wird Wirtschaftskraft vor Ort erreicht und Einkommen – insbesondere in den ländlichen Räumen – erzielt. Wir werden die Windenergienutzung mit Augenmaß weiter ausdehnen. Wir werden keine neuen Wind-Vorrang-Flächen ausweisen und sie auf 1 % begrenzen. Bei der Errichtung von Offshore-Anlagen müssen Schiffsicherheit, Tourismus und Umwelt berücksichtigt werden. Repoweringmaßnahmen werden wir unterstützen.

Wir werden neue Energietechnologien wie z. B. die Brennstoffzelle, die Nutzung von Wasserstoff und die modernen Technologien zur Kohlenutzung weiter entwickeln. Außerdem werden wird das umweltfreundliche Potential der Biomasse-Nutzung, der Kraft-Wärmekopplung, der Geothermie und der Solarenergie verstärkt nutzen und ausbauen.

In der Frage der weiteren Nutzung der Kernenergie sind wir uns bewusst, dass die jetzt im Atomgesetz normierten Restlaufzeiten gelten und zur Zeit nicht zu verändern sind. Es besteht Einigkeit, dass die Landesregierung nicht initiativ wird, den Energiekonsens aufzukündigen. Wir werden uns im Bundesrat enthalten, wenn widerstreitende Auffassungen, wie zum Beispiel bei der Kernergie, vorliegen.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD in Schleswig-Holstein Der komplette Koalitionsvertrag
(pdf-Datei mit 59 Seiten und 350kb)