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Kurz notiert vom 16. September 2011Finanzminister Rainer Wiegard erklärt zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Ablehnung der Klage gegen die Schuldenbremse für Länder im GrundgesetzFinanzminister Rainer Wiegard: „Die Landesregierung hatte geprüft, ob sie der Klage des Landtages beitreten soll. Sie hat sich dagegen entschieden, weil eine solche Klage bei Erfolg die Schuldenbremse für alle Länder und den Bund außer Kraft gesetzt hätte. Dann würde sie nur noch in Schleswig-Holstein gelten, weil wir das in unserer Landesverfassung geregelt haben. Wir wollen aber nicht Länder wie Hamburg, Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg aus der Schuldenbremse entlassen.“
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