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Kurz notiert vom 23. Januar 2014CDU will Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes zur Eingliederungshilfe Kiel (23. Januar 2014) Seit Jahren ist die Einführung eines Prüfungsrechtes für den Landesrechnungshof über die Verwendung der Eingliederungshilfe durch die Träger erklärtes Ziel aller Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Nicht zuletzt geht es dabei mit über 600 Millionen Euro um den größten Einzelposten im Sozialhaushalt des Landes. Eine vertragliche Regelung konnte mit den Sozialverbänden, den Trägern der Einrichtungen, allerdings bislang nicht erreicht werden.

Im vergangenen Jahr wurde über eine mögliche Änderung im Kommunalprüfungsgesetz ein nach Auskunft des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages juristisch gangbarer Weg gefunden. Ein entsprechender gemeinsamer Antrag von CDU, FDP und Piraten wurde von den Regierungsfraktionen allerdings abgelehnt. Dabei ließen Grüne und SSW durchaus Sympathie für diese Regelung erkennen. Lediglich die SPD-Fraktion machte weiteren Beratungsbedarf geltend und kündigte eine eigene Gesetzesinitiative an. Seitdem ist es still um das Thema.

Auf Antrag der FDP-Fraktion wurde jetzt erneut über das Thema beraten. Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Tobias Koch, warf der SPD-Landtagsfraktion in der Debatte "Duckmäusertum" vor den Sozialverbänden vor.

Seit Monaten zwingt die SPD Fraktion Grüne und SSW zur Blockade des früheren einstimmigen Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtages für Prüfungsrechte des Landesrechnungshofes bei der Eingliederungshilfe. Das "Duckmäusertum" der Sozialdemokraten vor den Sozialverbänden ist offensichtlich.

Die größte Regierungsfraktion hat im vergangenen Jahr großspurig eine eigene Gesetzesinitiative angekündigt. Dieser Alternativvorschlag der SPD steht nach wie vor aus. Die FDP legt deshalb mit der erneuten Einbringung des Gesetzentwurfes zu Recht den Fingern in die Wunde.

Die SPD ist aufgefordert, entweder ihre eigenen Vorstellungen endlich zu konkretisieren, oder der vom Landesrechnungshof und wissenschaftlichem Dienst des Landtages unterstützen Formulierung des Oppositionsantrages im zweiten Anlauf zuzustimmen.
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