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Mitteilung vom 16. Juli 2009Vorstandsvergütung HSH-Nordbank

Finanzminister Rainer Wiegard:

Kiel. ""Ab dem 1. Juli 2009 orientiert sich die Vergütung auf allen Ebenen in der Bank am langfristigen Erfolg. Es wird keine Anreize geben, um unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen. Für den Vorstand gilt, dass eine Begrenzung der Festgehälter auf 500.000 Euro greift, solange die Dividendenfähigkeit der Bank nicht wiederhergestellt ist. Alle Vorstandsmitglieder haben einer entsprechenden Anpassung ihrer Verträge zugestimmt. Dies gilt auch für Herrn Prof. Nonnenmacher"", stellte Finanzminister Rainer Wiegard in seiner Rede vor dem Landtag klar. ""Damit sind die Anforderungen des Landtages in seiner Resolution zur HSH Nordbank erfüllt"."

Diese Resolution schreibe die neuen Regeln der „good governance“ als feste Bedingungen für die gewährten Landeshilfen fest. Hierzu gehörten auch eine Begrenzung der Vorstandsgehälter auf höchstens das vom SoFFin festgelegte Niveau und eine Veränderung der Gehaltsstrukturen, die eine nachhaltige Geschäftspolitik gegenüber einer kurzfristigen Renditeoptimierung bevorzugen.

Dem Vorstandsvorsitzenden habe allerdings aus seinem bisherigen Anstellungsvertrag ein Sonderkündigungsrecht zum 31. Juli 2009 zugestanden. Bei seinem Weggang wäre die HSH Nordbank AG verpflichtet gewesen, seine bisherigen Ansprüche von 2,9 Millionen Euro sofort und in voller Höhe zu erfüllen. ""Die Bank hätte unter diesen schwierigen Umständen neben dem Verlust auch noch das Know how des Vorstandsvorsitzenden verloren. Dies hätte für die Bank zu weiteren Belastungen geführt. Schon die BaFin hat in der Vergangenheit die vollständige Wiederbesetzung des Vorstandes gefordert. Ein weiteres Ausscheiden hätte hier ein falsches Signal gegeben"", sagte Wiegard. Es habe vielmehr ein Interesse bestanden, ihn als kompetenten, einsatzbereiten und durchsetzungsfähigen Vorstandvorsitzenden zu halten. Hierfür habe sich auch der neue Aufsichtsratsvorsitzende ausdrücklich ausgesprochen.

Vor diesem Hintergrund habe der Präsidialausschuss einen Verhandlungskorridor für den Aufsichtsratsvorsitzenden beschlossen. Ergebnis sei eine Einmalzahlung in Höhe von 1,4 Millionen Euro sowie eine ab dem 60. Lebensjahr wirksame Altersversorgung mit einem versicherungstechnischen Barwert von 1,5 Millionen Euro und die Begrenzung des Gehalts auf 500.000 Euro. Durch diese Zahlungen werde zugleich der Leistung von Prof. Nonnenmacher seit Übernahme des Vorsitzes im Vorstand im November 2008 Rechnung getragen. Er habe in dieser Zeit nicht nur ein akzeptiertes Restrukturierungskonzept erarbeitet, sondern zusätzlich die Verantwortung von zuletzt vier Vorstandsressorts gleichzeitig wahrgenommen. So konnte Nonnenmacher für die Fortführung seines bestehenden Vertrages als Vorstandsvorsitzender gewonnen werden.

""Ich habe Innenminister Hay am 23. Juni 2009 über die beabsichtigte Vertragsgestaltung informiert und mit ihm Einvernehmen zu diesem und weiteren Punkten erzielt. Auch im Kleinen Koalitionsausschuss am 30. Juni 2009 sind die Sonderzahlungen angesprochen worden. Es gab kein Nein – von keiner Seite. Es gab leider auch keine Alternative"", sagte Wiegard.
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