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Mitteilung vom 05. August 2009Neues Waffengesetz in Kraft

Innenminister Rainer Wiegard: Illegale Waffen freiwillig abgeben – Amnestie nutzen

Kiel (5. August 2009) Wer noch bis Ende des Jahres illegale Waffen bei den Kreisen, kreisfreien Städten oder der Polizei abgibt, muss nicht befürchten, wegen unerlaubten Waffenbesitzes bestraft zu werden. Das sieht das neue Waffengesetz des Bundes vor, das am 25. Juli in Kraft getreten ist. Innenminister Rainer Wiegard hat am Mittwoch (5. August) in Kiel Besitzer von illegalen Waffen aufgefordert, von dieser Amnestieregelung Gebrauch zu machen. „Die Amnestie kann ein Anreiz sein, sich schnell und freiwillig von unerlaubten Waffen zu trennen, die man ansonsten vielleicht behalten hätte“, sagte Wiegard. Die abgelieferten Waffen werden verschrottet.

Der Minister macht sich jedoch keine Illusionen: „Die Amnestie allein löst das Problem illegaler Waffen nicht“, sagte Wiegard. Die Polizei werde daher weiterhin ihren Fahndungsdruck in diesem Deliktsbereich uneingeschränkt aufrechterhalten. Wiegard mahnte auch die Bürger zu erhöhter Wachsamkeit. „Wer vermutet, dass jemand Waffen ohne Erlaubnis besitzt oder erworben hat, sollte sich vertrauensvoll an die Polizei oder an die Waffenbehörden wenden“, sagte Wiegard. Das sei kein Denunziantentum, sondern ein Beitrag zur Abwehr möglicher Gefahren. Die Devise laute: Ein Hinweis, der sich nicht bestätigt, ist besser als ein unterlassener Hinweis, der sich später als tragisch herausstellt.

Nach dem neuen Waffengesetz sind Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition nun von sich aus verpflichtet, die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen nachzuweisen, etwa durch Vorlage von Kauf- oder Installationsbelegen geeigneter Tresore und Waffenschränke oder technischer Sicherheitsvorkehrungen. Diese Verpflichtung gilt allerdings nicht für die Besitzer, die der Waffenbehörde bereits den Nachweis über die sichere Aufbewahrung erbracht haben.

Die Waffenbehörde darf die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition auch ohne konkreten Verdacht überprüfen. Ein Waffenbesitzer, der bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle den Zutritt zum Aufbewahrungsort verweigert, muss zwar grundsätzlich nicht damit rechnen, dass Mitarbeiter der Verwaltung die Wohnung gegen seinen Willen betreten. Allerdings kann ihm die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen werden, wenn die Verweigerung des Zutritts zum Aufbewahrungsort nicht nachvollziehbar ist. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers auch weiterhin zur Verhütung dringender Gefahren betreten werden. In Schleswig-Holstein sind 232.000 Waffen in der Hand von 74.000 Besitzern registriert.

Wiegard machte deutlich, dass sich nach seiner Überzeugung die große Mehrheit der legalen Waffenbesitzer an die Regeln hält und verantwortungsbewusst mit ihren Waffen umgeht. „Ich bin zuversichtlich, dass es mit dem neuen Waffenrecht zu keinen größeren Konflikten mit den Behörden kommen wird“, sagte der Minister. Er wandte sich gegen gelegentliche Versuche, etwa Sportschützen unter einen Generalverdacht zu stellen. Einzelne schwarze Schafe begründeten keine pauschale Verurteilung einer gesamten Sparte von Sportlern. Das neue Waffengesetz schaffe mehr Sicherheit, ohne die Ausübung des Schießsports unverhältnismäßig zu behindern. „Die absolute Gewähr dafür, dass mit legalen Waffen kein Missbrauch getrieben wird, kann jedoch niemand bieten“, sagte Wiegard.
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