Diese Seite ist ein Archiv, sie wird nicht mehr aktualisiert.
Mitteilung vom 20. Mai 2011Steuerstrukturreform und einheitlicher Mehrwertsteuersatz

Finanzminister Rainer Wiegard erwägt Bundesratsinitiative

Kiel (20. Mai 2011) Schleswig-Holsteins Finanzminister Rainer Wiegard hat an den Bund appelliert, noch in diesem Jahr ein Steuerstrukturkonzept vorzulegen, das „Lösungen für die seit Jahren bekannten steuerlichen Probleme in einem erkennbaren ordnungspolitischen Korridor aufzeigt, eindeutige Ziele benennt und in mehreren Meilensteinen bis 2020 umgesetzt werden kann“.

Damit reagierte Wiegard auf einen Zeitungsbericht, nachdem die Koalition in Berlin eine Reform der Mehrwertsteuer auf Eis gelegt habe. „In diesem Fall wird Schleswig-Holstein prüfen, über den Bundesrat einen eigenen Vorschlag einzubringen“, kündigte der Minister an. Ziel müsse die Senkung des Mehrwertsteuersatzes von derzeit 19 auf etwa 16 Prozent sein. Im Gegenzug sollten alle derzeitigen Ermäßigungen entfallen, für die es nachvollziehbare Begründungen nicht gebe. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz führe zu einer Begünstigung im Volumen von 24 Milliarden Euro. Die eigentliche Zielgruppe, die Bezieher niedriger Einkommen, profitierten davon aber nur im Umfang von 13 Prozent, also gut drei Milliarden Euro, so Wiegard. 87 Prozent oder 21 Milliarden Euro würden demnach fehlgeleitet.

Die Reform der Mehrwertsteuer soll nach den Vorstellungen Wiegards Bestandteil einer struktu-rellen Reform des Steuerrechts sein, die bis 2020 umzusetzen sei. „Nur ein einfaches und transparentes Steuersystem wird von den Bürgern auch als gerecht empfunden und akzeptiert“, sagte Wiegard. „Das vereinfacht das Steuerrecht und spart Bürokratiekosten bei Bürgern, Unternehmen und in der Steuerverwaltung“, sagte der Minister. Bei der Einkommensteuer setzt er sich für einen Staffeltarif ein, der aus vier bis fünf Stufen besteht. Der niedrigste Steuersatz sollte nach seinen Vorstellungen bei 14 Prozent liegen, die höchste Stufe sollte einen Satz um 45 Prozent haben. Vergünstigungen über das Steuerrecht will der Minister weitgehend abschaffen, weiterhin gewünschte Ausnahmen durch Pauschalierungen vereinfachen. Die elektronisch übermittelte Steuererklärung soll spätestens von 2020 an zur Regel werden.

Weitere Meilensteine im Konzept des schleswig-holsteinischen Finanzministers sind Maßnahmen zur Sicherung der Kommunalfinanzen, Korrekturen bei der Unternehmensbesteuerung, sowie Vereinfachungen bei den Verbrauchsteuern und den Steuern auf Verkehr. Wiegard schlägt für die Kommunen ein Zuschlagsrecht auf ihren Anteil an der Einkommensteuer und auf die Körperschaftsteuer vor. Die Erhebung der Grundsteuer soll vereinfacht werden, die aufwändige Einheitsbewertung entfallen. Die Substanz besteuernden Hinzurechnungen bei der Ge-werbesteuer sollen wieder gestrichen werden. »Wir wollen Steuern von den Erträgen haben und nicht den Bestand unserer Betriebe gefährden«, sagte der Finanzminister.

Zur Entlastung der Steuerverwaltung will Wiegard erreichen, dass es künftig weniger Steuerarten gibt: Eine Alkoholsteuer könnte beispielsweise die vier bislang geltenden Regelungen ersetzen, die Kaffeesteuer könnte ebenso gestrichen werden wie die Kfz-Steuer, deren Aufkommen durch entsprechende Änderungen bei Mineralölsteuer und Maut auszugleichen wären.
Pressemitteilungen im Archiv In der Presse