Diese Seite ist ein Archiv, sie wird nicht mehr aktualisiert.
Mitteilung vom 17. Juli 2012Steuerabkommen mit der Schweiz – Kommentar von Rüdiger Wenzel in den LN

So ein Unsinn: "Wenn wir nicht alle bestrafen können, dann wollen wir auch keine Steuern von Ihnen."

Was für eine famose Gedankenkette, die Rüdiger Wenzel da positiv kommentiert: Wenn die Schweiz nicht bereit ist, ihr verfassungsrechtlich geschütztes Steuergeheimnis für die Vergangenheit aufzugeben, dann wollen wir auch künftig keine Steuern nach deutschem Steuerrecht aus Kapitalerträgen von Deutschen in der Schweiz haben. Das habt Ihr nun davon, Ihr Schweizer. Dann sollen doch die bisherigen Steuerhinterzieher auch künftig keine Steuern in Deutschland zahlen. Und an diesem Jahresende geht wieder ein Jahrgang möglicher rückwirkender Steuerpflicht wegen Verjährung verloren.

Dabei ist in dem Steuerabkommen mit der Schweiz geregelt, dass die deutschen Kapitalvermögen auf Schweizer Bankkonten rückwirkend mit den hier in der Vergangenheit geltenden Steuersätzen nachversteuert und ab sofort nach demselben Steuerrecht besteuert werden, das hier in Deutschland gilt. Tatsächlich würde der deutsche Staat also die Steuern erhalten, die er unter einem korrekten Steuerregime auch erhielte. Und ab sofort wären alle Kapitalerträge zwangsweise in deutscher Steuerpflicht. Lediglich die zusätzliche Bestrafung von Steuerhinterziehung in der Vergangenheit würde danach entfallen, weil die Schweiz nicht bereit ist – und nicht sein kann – ihre Verfassungsgrundsätze aufzugeben, nur weil wir Deutsche ein anderes Verständnis davon haben.

Allein Schleswig-Holstein würde – vorsichtig geschätzt – aus diesem Abkommen bis zum Jahr 2020 etwa 350 Millionen Euro Steuereinnahmen verzeichnen können. Oder darauf warten, dass
man eine CD mit geklauten Daten angeboten bekommt.

Da hat so ein Kommentar schon einen ziemlich komischen Geschmack. Sollten wir vielleicht künftig auf die Verfolgung von Dieben verzichten, weil wir ja auch nicht alle Diebstähle in der Vergangenheit aufklären und die Diebe ihrer gerechten Strafe zuführen konnten? Das könnte man noch weiter denken. Aber man kann ja auch nochmal nachdenken.

Pressemitteilungen im Archiv In der Presse