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Mitteilung vom 14. Mai 2014Aktuelle Stunde: Ministerpräsident Albig wußte frühzeitig von Wendes 'Rückkehr'Recht

Wollte Frau Wende sich ein 'Rückkehr'Recht erschleichen? Hat Ministerpräsident Albig die Öffentlichkeit belogen?

Kiel (14. Mai 2014) Die von der CDU-Fraktion beantragte aktuelle Stunde zum Rückkehrrecht von Wissenschaftsministerin Wende an die Flensburger Universität hat neue Fakten ans Licht gebracht. So räumte Ministerpräsident Albig am Ende (!) der Aktuellen Stunde im Plenum des Landtags ein, er sei von Anfang an darüber informiert gewesen. In der vergangenen Woche hatte er noch erklären lassen, er habe erst am 17. April von der Rückkehroption seiner Bildungsministerin erfahren. Später hieß es, er habe zu diesem Zeitpunkt eine "summarische Bewertung" durch die Staatskanzlei erhalten. Er sei durch seine Mitarbeiter in Kenntnis gesetzt worden, dass die Vereinbarung rechtswidrig sei. Albig versuchte heute trotzdem, ebenso wie die Regierungsfraktionen, dieses Rückkehrrecht als eine Selbstverständlichkeit darzustellen – obwohl nun eindeutig klar ist, dass Frau Wende sich das Rückkehrrecht rechtswidrig hat einräumen lassen.

Die Kritik der Opposition bezeichnete Albig als „unerträgliche Schmutzkampagne“. Damit will er nun von seiner eigenen Rolle in dieser Angelegenheit ablenken. Denn der Ministerpräsident hat bis heute die Unwahrheit über den Zeitpunkt seiner Kenntnisnahme von dem Rückkehrrecht gesagt. Die zweifellos rechtswidrige rechtliche Konstruktion hat ihn so lange nicht interessiert, wie die Öffentlichkeit davon keine Kenntnis hatte. Nur die ständigen Nachfragen der Opposition und der dadurch entstandene öffentliche Druck haben Albig dazu veranlasst, endlich die Wahrheit zu sagen. Vor diesem Hintergrund ist seine moralische Selbstüberhöhung eine Frechheit.

Nach dem derzeitigen Wissenstand hat Frau Wende in ihrer letzten Sitzung des Präsidiums der Universität Flensburg eine Entscheidung herbeigeführt, nach der ihr nach Ausscheiden aus dem Kabinett ein Anspruch auf eine Professorenstelle zugesichert wurde, die sie allerdings zum Zeitpunkt des Wechsels in das Albig-Kabinett gar nicht inne hatte. Dieser Vorgang, der von ihr irreführend als 'Rückkehrrecht' bezeichnet wurde ist daher eindeutig rechtswidrig.
Zuvor hatte Frau Wende sich rechtlichen Rat geholt, in dem ihr bestätigt wurde, dass sie definitiv kein Rückkehrrecht nach dem schleswig-holsteinischen Beamtenrecht habe – hätte sie es, brauchte es dazu keines gesonderten Beschlusses. Offensichtlich hat sie deshalb in der von ihr geleiteten Präsidiumssitzung diese Entscheidung herbeigeführt. Das ist nun allerdings ein Sachverhalt, dessen rechtliche und politische Dimension weit über die Verheimlichung eines ihr angeblich rechtlich zustehenden Rückkehrrechts hinaus geht, auf das sie nun großmütig verzichtet hat.

Über die abschließende rechtliche Bewertung der Angelegenheit wird nach erfolgter Akteneinsicht zu reden sein, wenn die Abläufe vollständig auf dem Tisch liegen. In jedem Fall haben Albigs jetzige Schilderung und auch die Redebeiträge der Regierungsfraktionen ein zum Teil abenteuerliches Rechtsverständnis ans Licht befördert.



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