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Mitteilung vom 18. Juni 2014Nach Akteneinsicht: CDU, FDP und Piraten stellen fest

Ministerin Prof. Wende hat Parlament und Öffentlichkeit belogen

Kiel (18. Juni 2014) Nach ihrer Einsicht in die Akten der Landesregierung zum rechtswidrigen Rückkehrrecht von Wissenschaftsministerin Professor Waltraud Wende an die Universität Flensburg sehen die wissenschaftspolitischen Sprecher der Oppositionsfraktionen, Daniel Günther (CDU), Christopher Vogt (FDP) und Uli König (Piraten) die Wissenschaftsministerin als der Unwahrheit überführt an:

,,Wir halten nach dem Aktenstudium an folgender Bewertung fest:

1. Frau Professor Wende hat erheblichen Druck auf Mitglieder des Präsidiums der Universität Flensburg ausgeübt, um sich gegen deren ausdrücklichen Rat durch einen rechtswidrigen Beschluss zusätzliche Versorgungsansprüche zu sichern.
Sie hat an der Entstehung des Beschlusses aktiv mitgewirkt.

2. Frau Professor Wende hat dem Präsidium bewusst die rechtliche Bewertung
von Professor Löwer vorenthalten, um ihre Interessen durchzusetzen.

3. Frau Professor Wende hat der Fachaufsicht ihres Ministeriums den
Präsidiumsbeschluss der Universität vorenthalten und dadurch aktiv eine
weiter gehende Befassung damit verhindert.

4. Die diesbezüglichen Äußerungen des Ministerpräsidenten sind falsch.

5. Frau Professor Wendes Selbstdarstellung im Ausschuss als engagierte
Wissenschaftlerin, der ihre eigene Versorgung nicht so wichtig war, war nicht
zutreffend.

Belege (Abschriften aus den Akten):

Belege zu 1: Frau Wende hat erheblichen Druck auf Mitglieder des Präsidiums
der Universität Flensburg ausgeübt, um sich gegen deren ausdrücklichen Rat
durch einen rechtswidrigen Beschluss zusätzliche Versorgungsansprüche zu
sichern. Sie hat an der Entstehung des Beschlusses aktiv mitgewirkt:

Email von Kanzler Frank Kupfer an Prof. Waltraud Wende und die Herren
Panther und Reinhart vom 09. Mai 2012, 03.06 Uhr: ,,Bei der Darstellung der
,,angezielten Regelung" werden jedoch Dinge ,,geregelt", die m. E. ... leider
nicht in unserer Regelungskompetenz liegen...

Anschließend führte Herr Kupfer zehn Argumente auf, die gegen eine solche
Regelung sprechen und führt dann weiter aus: ,,Ich denke, dass über diese
Regelungen des Ministergesetzes ein Anspruch von Frau Wende auf eine
Professorenstelle in Schleswig-Holstein ableitbar ist und empfehle, diese
Rechtsposition (eines Nicht-Juristen) durch einen Fachanwalt für
Beamtenrecht prüfen zu lassen...".

Dienstliche Erklärung von Professor Werner Reinhart vom 23. Mai 2014:
,,Zudem war eine Abstimmung mit der Rechtsaufsicht vor Beschlussfassung
von Professor Dr. Wende aus politischen Gründen als nicht opportun
eingeschätzt und deshalb von ihr auch abgelehnt worden." (zu diesem
Zeitpunkt war sie in Albigs Schattenkabinett)

Antwort Frau Professor Wende: am 11. Mai 2012, 11.03 Uhr, an die Herren
Reinhart, Panther und Kupfer: ,,Liebe Männer des Präsidiums, manchmal ist
die Welt so einfach, wie sie sich Nicht-Juristen vorstellen (auch wenn Kanzler
das anders sehen!). Habe gerade mit dem Super-Verwaltungsjuristen
telefoniert (Dr. Krull von der VW-Stiftung) sei Dank! Also, Kommentar des
Juristen: Seine Uni würde hurra schreien, wenn eine solche Situation einträte
und natürlich lässt sich die Lösung uni-intern finden"! Das Präsidium (diesmal
ohne mich, ich könnte ja auch krank sein, und dann muss das Präsidium ja
auch handlungsfähig bleiben) kann beschließen, mir eine Rückfalloption
anzubieten, die 1. eine Professur beinhaltet und 2. die Leistungszulage regelt
(und bitte Herr Kupfer, machen Sie letzteres nicht wieder kompliziert!). Es
sollte dann schriftlich fixiert sein und sinnvollerweise mit dem
Senatsvorsitzenden (der im übrigen selbst auf diese Idee gekommen war)
abgesprochen sein. Letzteres sollte in der Schriftform dann ebenfalls
festgehalten sein. Jetzt ist es an Euch / Ihnen zu entscheiden, wo ich
demnächst Bildungspolitik machen werde, WW".

Email von Prof. Dr. Wende vom 14. Mai 2012, 13.55 Uhr: ,,Beste Herren, liest
sich doch gut, habe lediglich noch ein sabbatical zugefügt und das ,,noch nicht
Beamtin auf Lebenszeit" in ,,Beamtin auf Zeit" korrigiert. Das Ganze dann aber
auf SCHÖNEM Papier mit Dienstsiegel und soooo. Grüsze WW. Übe mich
gerade in Koalitionsformulierungen: oder ¬ wie ein von mir ein geschätzter
Politiker gestern gesagt hat ¬ in ,,Politik blabla."

Email von Prof. Dr. Waltraud Wende von 24. Mai 2012, 17.17 Uhr: ,,Werter
Herr Kupfer, ich habe heute per Zufall das Schreiben gesehen, dass mir meine
Rückfalloption sichern soll: Langsam wird die Angelegenheit ärgerlich! Ich
möchte (wie Ihnen bekannt) dieses Schreiben selbstverständlich auf
ordentlichem Papier mit Kopf der Universität erhalten und gehe davon aus,
dass dies bis kommenden Mittwoch erledigt ist. Mit aktuell weniger
freundlichen Grüszen Wara Wende".

Der Beschluss wurde am 30. Mai 2012 unmittelbar vor der Senatssitzung
unterschrieben. In dieser Senatssitzung schlug Frau Professor Wende als
Präsidentin Frank Kupfer zur Wiederwahl als Kanzler der Universität vor.

Email vom 30. Mai 2012, 19.08 Uhr: ,,Liebe Frau Wende, ich habe den von allen
heute unterschriebenen Beschluss zur Rückfallposition in einem
verschlossenen Umschlag auf Ihren Schreibtisch gelegt. Mit besten Grüßen
Frank Kupfer Ps.: Danke für die Einbeziehung meiner Person in Ihren
Vorschlag zur Kanzlerwahl!"

Die dienstlichen Erklärungen, um die die Staatskanzlei gebeten hat, stehen
dem Druckvorwurf entgegen. Diese wurden mit Schreiben der Staatskanzlei
von den Mitgliedern des Präsidiums einschließlich Kanzler bis 23. Mai 2014,
12.00 Uhr eingefordert. Sie mussten also bis zur Sitzung des
Bildungsausschuss vorliegen. Wann das Schreiben abgeschickt wurde, ist aus
den Akten nicht ersichtlich. Die Email an Prof. Reinhart, wurde am Dienstag,
20. Mai 2014, 18.56 Uhr verschickt.

Wir glauben aber, dass diese dienstlichen Erklärungen angesichts der
öffentlichen Debatte und der Situation, in der sich die Betroffenen befinden,
weniger Gewicht haben, als die oben zitierten Tatsachenbelege. Der
Vollständigkeit halber Beispiele für die dienstlichen Erklärungen.

Dienstliche Erklärung Kupfer vom 23. Mai 2014: ,, Es kann somit meines
Erachtens keine Rede davon sein, dass von irgendeiner Seite erfolgreich auf
mich Druck ausgeübt worden sei, einen als rechtswidrig erkannten Beschluss
zu formulieren und zu unterzeichnen. Nach der Unterzeichnung des
Beschlusses habe ich mich als Unterzeichner von keiner Stelle in irgendeiner
Weise unter Druck gesetzt gefühlt."

Dienstliche Erklärung Kupfer vom 23. Mai 2014: ,,Noch ein Hinweis: Bei dem
(unter Umständen in diesem Kontext missverständlichen) Umstand, dass ich
in der Mail, in der ich Frau Professor Dr. Wende die Überstellung des
Beschlusses mitteile, Frau Professor Dr. Wende auch für die Einbeziehung
meiner Person in ihren Vorschlag zur Kanzlerwahl danke, handelte sich um
eine reine zeitliche Koinzidenz: Der Beschluss ist von den Unterzeichnenden
am 30. Mai 2012 vor der Senatssitzung unterzeichnet worden, da sich alle
Personen mit Ausnahme von Herrn Professor Dr. Panther, der den Beschluss
bereits unterzeichnet hatte, zur Senatssitzung im Hause befanden. Die bereits
mehrfach hochschulöffentlich avisierte Einbeziehung meiner Person in ihren
Vorschlag zu der für den 27. Juni 2012 angesetzten Kanzlerwahl ist von Frau
Professor Dr. Wende gegenüber dem Senat am 30. Mai 2012 unter dem TOP 7
verkündet worden. Meine Mail wurde unmittelbar nach der Senatssitzung
verschickt und war damit der erste Kontakt nach der Senatssitzung."

Belege zu 2: Frau Professor Wende hat dem Präsidium bewusst die rechtliche
Bewertung von Professor Löwer vorenthalten, um ihre Interessen
durchzusetzen.

Alle Präsidiumsmitglieder haben in ihren dienstlichen Erklärungen aufgeführt,
dass Frau Professor Wende den hinzugezogenen Experten namentlich nicht
identifiziert hat.

Dienstliche Erklärung Kupfer vom 23. Mai 2014: ,,Der am 16. Mai 2014 von
Frau Professor Dr. Wende veröffentlichte ,,juristische Rat" von Herrn
Professor Dr. Löwer, Universität Köln, vom 18. Mai 2012 waren mir und
meines Wissens nach auch anderen Vertretern der Universität Flensburg
zuvor nicht bekannt. Er bezieht sich zudem ¬ wie auch aus dem zweiten
Absatz des Schreibens von Herrn Professor Dr. Löwer, indem er sich auf das
Telefonat mit Frau Professor Dr. Wende bezieht, hervorgeht ¬ auf einen
anderen Sachverhalt und kann somit nicht mit den von Frau Professor Dr.
Wende am 11. Mai 2012 kommunizierten Rechtsauskunft identisch sein."

,,Das Ergebnis meiner Prüfung wurde Frau Professor Dr. Wende am 09. Mai
2012 per Mail übermittelt und von ihr durch die Kommunikation der
Rechtsauffassung des von ihr konsultierten Verwaltungsjuristen am 11. Mai
2012 beantwortet, in der die unmissverständliche Erwartung transportiert
wurde, dass die Universität Flensburg dieser Rechtsauffassung folgt."

,,Nach Kenntnisnahme der Rechtsauskunft am 16. Mai 2014 muss konstatiert
werden, dass einerseits die falsche Grundannahme von Professor Dr. Löwer
sofort erkannt worden wäre, aber andererseits auch erkennbar gewesen wäre,
dass Herr Professor Dr. Löwer seine Empfehlung zu einem Beschluss der
Universität, zu dem er offenbar im telefonischen Erstkontakt mit Frau
Professor Dr. Wende geraten hat, inzwischen nicht mehr aufrecht erhält.
Gerne hätte ich im Mai 2012 die Chance erhalten, dass von Herrn Professor
Dr. Löwer unterbreitete Angebot zur vertieften Diskussion der
angesprochenen Aspekte zu nutzen."

Belege zu 3: Frau Professor Wende hat der Fachaufsicht ihres Ministeriums
den Präsidiumsbeschluss der Universität vorenthalten und dadurch aktiv eine
weiter gehende Befassung damit verhindert.

Am 08. Oktober 2012 wird ein Vermerk erstellt vom zuständigen Referat im
Wissenschaftsministerium, in dem die Rechtsgültigkeit des Beschlusses der
Universität problematisiert wird und zum Schluss kommt, dass ,,ein
entsprechendes Vorgehen ... vom MBW im Rahmen der Rechtsaufsicht
beanstandet werden" müsste.

Trotz explizierter Bitte der Abteilungsleiterin Hochschule übergibt Frau
Wende ihr nicht den Beschluss der Universität Flensburg, so dass eine
abschließende rechtliche Würdigung nicht passieren kann. Dienstliche
Erklärung von Abteilungsleiterin Dr. Heide Ahrens vom 23. Mai 2014: ,,Im
Herbst 2012 (Ende September / Anfang Oktober) erzählte mir Frau Ministerin
Wende beiläufig am Rande eines Gespräches, dass der Senat der Universität
Flensburg ihr eine ,,Rückkehroption" eingeräumt habe ... Ich habe ... Rolf
Fischer über diesen Sachverhalt informiert ..., ohne dass uns die sogenannte
,,Vereinbarung" bekannt gewesen wäre. ... ich habe daraufhin die Ministerin,
um ein vertrauliches Gespräch gebeten. Dieses fand am 24. Oktober 2012
statt. III StW und ich stellten die rechtliche Bewertung von III53 vor. Die
Ministerin berief sich auf ein Gutachten eines Bonner Verfassungsrechtlers
und beharrte auf Ihre Auffassung, dass die ,,Vereinbarung" rechtens sei. ...
Frau Wende gab mir Anfang November ein Schreiben von Prof. Löwer vom 18.
Mai 2012, aber nicht die ,,Vereinbarung" mit der Universität Flensburg. In
einem Gespräch an einem der Folgetage ... habe ich der Ministerin erläutert,
dass aus meiner Sicht die Vorbehalte gegen ein wie immer geartetes
Rückkehrrecht damit nicht ausgeräumt sein. Ich stellte ihr gegenüber klar,
dass die Fachabteilung die ,,Vereinbarung" im Wege der Rechtsaufsicht über
die Universität Flensburg prüfen und mit hoher Wahrscheinlichkeit
beanstanden müsse, wenn ein Fall eintrete, dass diese zum Tragen kommen
sollte. Die Ministerin bat mich in diesem Kontext, mit der Staatskanzlei als der
zuständigen Dienststelle über ihre Versorgungsfrage zu sprechen. Ich habe
darauf hingewiesen, dass ich lediglich als Rechtsaufsicht über die Universität
Flensburg involviert bin, aber nicht mit der Personaldienststelle die
Versorgung der Ministerin klären kann. Es wurde vereinbart, dass die
Ministerin Kontakt mit der Staatskanzlei aufnimmt."

Vermerk von Abteilungsleiterin Dr. Heide Ahrens vom 07. November 2012:
,,Weiteres Vorgehen: Frau Wende wird das Gutachten des Bonner Experten
für Hochschulrecht vorlegen, auf dessen Grundlage die Vereinbarung
geschlossen wurde. Auch die Vereinbarung mit der Universität soll der
Abteilung III 5 vorgelegt werden."

Bildungsministerin Prof. Dr. Wende in der Sitzung des Bildungsausschusses
am 26. Mai 2014: ,,Die Abteilungsleiterin, der Staatssekretär und ich haben ein
erneutes Gespräch gehabt, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die
Rechtsabteilung das anders sehe als ich. Ich habe gesagt: Ich habe zwei
Rechtsexpertisen, die einer von Herrn Löwer und die andere aus dem
Wissenschaftsministerium. Ich verlasse mich eher auf Herrn Löwer als auf die
Rechtsexpertise aus meinem Haus."

Belege zu 4: Die diesbezüglichen Äußerungen des Ministerpräsidenten sind
falsch.

Ministerpräsident Torsten Albig gemäß Wortprotokoll in der Sitzung des
Bildungsausschusses am 26. Mai 2014: ,,Sie werden das aus jeglicher
Äußerung, jeder Mail und allen schriftlichen Äußerungen zur
Absichtserklärung entnehmen können.... Anders als meine Rechtsauffassung,
die ich eben beschrieben habe, hat die Uni Flensburg zu jeder Zeit die
Rechtsauffassung, dass § 3 Abs. 2 des Landesministergesetzes in Verbindung
mit § 23 Abs. 12 Satz 2 Hochschulgesetz zu einer gebundenen Entscheidung
führt, es also nicht ¬ wie es meine Rechtsauffassung und die Rechtsauffassung
der Staatskanzlei ist ¬ in der alleinigen Hoheit des Landes liegt, zu
entscheiden: Wird die ausscheidende Beamtin wieder ein Amt erhalten? Wenn
ja, welches Amt? Wo wird dieses Amt sein?... Die Uni Flensburg, durchaus
gestärkt durch das Schreiben von Herrn Prof. Dr. Löwer aus Bonn ... ist an
irgendeiner Stelle für uns erkennbar Druck ausgeübt worden? – nein. An keiner
Stelle ist Druck ausgeübt worden, etwas rechtswidriges zu tun."

Ministerpräsident Torsten Albig in seiner Rede im Schleswig-Holsteinischen
Landtag am 14. Mai 2014: ,,Sie (Frau Wende) hat einen der renommiertesten
Hochschulwissenschaftler Deutschlands gefragt, ob die Aussage ihres
Hochschulpräsidiums ¬ an der sie nicht mitgewirkt hat ¬ zutreffend sei. Herr
Professor Löwer aus Bonn hat ihr bestätigt, dem sei so. Mehr kann jemand,
der selber nicht Jurist ist, nicht tun. Mehr kann er nicht tun, meine Damen und
Herren."

Ministerpräsident Torsten Albig in der Sitzung des Bildungsausschusses am
26. Mai 2014: ,,Das Schreiben von Herrn Professor Löwer war für den
kompletten Sachverhalt ohne jede CDU, FDP und Piraten: Frau Professor Wende hat die Unwahrheit gesagt

Nach ihrer Einsicht in die Akten der Landesregierung zum rechtswidrigen
Rückkehrrecht von Wissenschaftsministerin Professor Waltraud Wende an die
Universität Flensburg sehen die wissenschaftspolitischen Sprecher der
Oppositionsfraktionen, Daniel Günther (CDU), Christopher Vogt (FDP) und
Uli König (Piraten) die Wissenschaftsministerin als der Unwahrheit überführt
an:

,,Wir halten nach dem Aktenstudium an folgender Bewertung fest:

1. Frau Professor Wende hat erheblichen Druck auf Mitglieder des Präsidiums der Universität Flensburg ausgeübt, um sich gegen deren ausdrücklichen Rat durch einen rechtswidrigen Beschluss zusätzliche Versorgungsansprüche zu sichern.
Sie hat an der Entstehung des Beschlusses aktiv mitgewirkt.

2. Frau Professor Wende hat dem Präsidium bewusst die rechtliche Bewertung
von Professor Löwer vorenthalten, um ihre Interessen durchzusetzen.

3. Frau Professor Wende hat der Fachaufsicht ihres Ministeriums den
Präsidiumsbeschluss der Universität vorenthalten und dadurch aktiv eine
weiter gehende Befassung damit verhindert.

4. Die diesbezüglichen Äußerungen des Ministerpräsidenten sind falsch.

5. Frau Professor Wendes Selbstdarstellung im Ausschuss als engagierte
Wissenschaftlerin, der ihre eigene Versorgung nicht so wichtig war, war nicht
zutreffend.

Belege (Abschriften aus den Akten):

Belege zu 1: Frau Wende hat erheblichen Druck auf Mitglieder des Präsidiums
der Universität Flensburg ausgeübt, um sich gegen deren ausdrücklichen Rat
durch einen rechtswidrigen Beschluss zusätzliche Versorgungsansprüche zu
sichern. Sie hat an der Entstehung des Beschlusses aktiv mitgewirkt:

Email von Kanzler Frank Kupfer an Prof. Waltraud Wende und die Herren
Panther und Reinhart vom 09. Mai 2012, 03.06 Uhr: ,,Bei der Darstellung der
,,angezielten Regelung" werden jedoch Dinge ,,geregelt", die m. E. ... leider
nicht in unserer Regelungskompetenz liegen...

Anschließend führte Herr Kupfer zehn Argumente auf, die gegen eine solche
Regelung sprechen und führt dann weiter aus: ,,Ich denke, dass über diese
Regelungen des Ministergesetzes ein Anspruch von Frau Wende auf eine
Professorenstelle in Schleswig-Holstein ableitbar ist und empfehle, diese
Rechtsposition (eines Nicht-Juristen) durch einen Fachanwalt für
Beamtenrecht prüfen zu lassen...".

Dienstliche Erklärung von Professor Werner Reinhart vom 23. Mai 2014:
,,Zudem war eine Abstimmung mit der Rechtsaufsicht vor Beschlussfassung
von Professor Dr. Wende aus politischen Gründen als nicht opportun
eingeschätzt und deshalb von ihr auch abgelehnt worden." (zu diesem
Zeitpunkt war sie in Albigs Schattenkabinett)

Antwort Frau Professor Wende: am 11. Mai 2012, 11.03 Uhr, an die Herren
Reinhart, Panther und Kupfer: ,,Liebe Männer des Präsidiums, manchmal ist
die Welt so einfach, wie sie sich Nicht-Juristen vorstellen (auch wenn Kanzler
das anders sehen!). Habe gerade mit dem Super-Verwaltungsjuristen
telefoniert (Dr. Krull von der VW-Stiftung) sei Dank! Also, Kommentar des
Juristen: Seine Uni würde hurra schreien, wenn eine solche Situation einträte
und natürlich lässt sich die Lösung uni-intern finden"! Das Präsidium (diesmal
ohne mich, ich könnte ja auch krank sein, und dann muss das Präsidium ja
auch handlungsfähig bleiben) kann beschließen, mir eine Rückfalloption
anzubieten, die 1. eine Professur beinhaltet und 2. die Leistungszulage regelt
(und bitte Herr Kupfer, machen Sie letzteres nicht wieder kompliziert!). Es
sollte dann schriftlich fixiert sein und sinnvollerweise mit dem
Senatsvorsitzenden (der im übrigen selbst auf diese Idee gekommen war)
abgesprochen sein. Letzteres sollte in der Schriftform dann ebenfalls
festgehalten sein. Jetzt ist es an Euch / Ihnen zu entscheiden, wo ich
demnächst Bildungspolitik machen werde, WW".

Email von Prof. Dr. Wende vom 14. Mai 2012, 13.55 Uhr: ,,Beste Herren, liest
sich doch gut, habe lediglich noch ein sabbatical zugefügt und das ,,noch nicht
Beamtin auf Lebenszeit" in ,,Beamtin auf Zeit" korrigiert. Das Ganze dann aber
auf SCHÖNEM Papier mit Dienstsiegel und soooo. Grüsze WW. Übe mich
gerade in Koalitionsformulierungen: oder ¬ wie ein von mir ein geschätzter
Politiker gestern gesagt hat ¬ in ,,Politik blabla."

Email von Prof. Dr. Waltraud Wende von 24. Mai 2012, 17.17 Uhr: ,,Werter
Herr Kupfer, ich habe heute per Zufall das Schreiben gesehen, dass mir meine
Rückfalloption sichern soll: Langsam wird die Angelegenheit ärgerlich! Ich
möchte (wie Ihnen bekannt) dieses Schreiben selbstverständlich auf
ordentlichem Papier mit Kopf der Universität erhalten und gehe davon aus,
dass dies bis kommenden Mittwoch erledigt ist. Mit aktuell weniger
freundlichen Grüszen Wara Wende".

Der Beschluss wurde am 30. Mai 2012 unmittelbar vor der Senatssitzung
unterschrieben. In dieser Senatssitzung schlug Frau Professor Wende als
Präsidentin Frank Kupfer zur Wiederwahl als Kanzler der Universität vor.

Email vom 30. Mai 2012, 19.08 Uhr: ,,Liebe Frau Wende, ich habe den von allen
heute unterschriebenen Beschluss zur Rückfallposition in einem
verschlossenen Umschlag auf Ihren Schreibtisch gelegt. Mit besten Grüßen
Frank Kupfer Ps.: Danke für die Einbeziehung meiner Person in Ihren
Vorschlag zur Kanzlerwahl!"

Die dienstlichen Erklärungen, um die die Staatskanzlei gebeten hat, stehen
dem Druckvorwurf entgegen. Diese wurden mit Schreiben der Staatskanzlei
von den Mitgliedern des Präsidiums einschließlich Kanzler bis 23. Mai 2014,
12.00 Uhr eingefordert. Sie mussten also bis zur Sitzung des
Bildungsausschuss vorliegen. Wann das Schreiben abgeschickt wurde, ist aus
den Akten nicht ersichtlich. Die Email an Prof. Reinhart, wurde am Dienstag,
20. Mai 2014, 18.56 Uhr verschickt.

Wir glauben aber, dass diese dienstlichen Erklärungen angesichts der
öffentlichen Debatte und der Situation, in der sich die Betroffenen befinden,
weniger Gewicht haben, als die oben zitierten Tatsachenbelege. Der
Vollständigkeit halber Beispiele für die dienstlichen Erklärungen.

Dienstliche Erklärung Kupfer vom 23. Mai 2014: ,, Es kann somit meines
Erachtens keine Rede davon sein, dass von irgendeiner Seite erfolgreich auf
mich Druck ausgeübt worden sei, einen als rechtswidrig erkannten Beschluss
zu formulieren und zu unterzeichnen. Nach der Unterzeichnung des
Beschlusses habe ich mich als Unterzeichner von keiner Stelle in irgendeiner
Weise unter Druck gesetzt gefühlt."

Dienstliche Erklärung Kupfer vom 23. Mai 2014: ,,Noch ein Hinweis: Bei dem
(unter Umständen in diesem Kontext missverständlichen) Umstand, dass ich
in der Mail, in der ich Frau Professor Dr. Wende die Überstellung des
Beschlusses mitteile, Frau Professor Dr. Wende auch für die Einbeziehung
meiner Person in ihren Vorschlag zur Kanzlerwahl danke, handelte sich um
eine reine zeitliche Koinzidenz: Der Beschluss ist von den Unterzeichnenden
am 30. Mai 2012 vor der Senatssitzung unterzeichnet worden, da sich alle
Personen mit Ausnahme von Herrn Professor Dr. Panther, der den Beschluss
bereits unterzeichnet hatte, zur Senatssitzung im Hause befanden. Die bereits
mehrfach hochschulöffentlich avisierte Einbeziehung meiner Person in ihren
Vorschlag zu der für den 27. Juni 2012 angesetzten Kanzlerwahl ist von Frau
Professor Dr. Wende gegenüber dem Senat am 30. Mai 2012 unter dem TOP 7
verkündet worden. Meine Mail wurde unmittelbar nach der Senatssitzung
verschickt und war damit der erste Kontakt nach der Senatssitzung."

Belege zu 2: Frau Professor Wende hat dem Präsidium bewusst die rechtliche
Bewertung von Professor Löwer vorenthalten, um ihre Interessen
durchzusetzen.

Alle Präsidiumsmitglieder haben in ihren dienstlichen Erklärungen aufgeführt,
dass Frau Professor Wende den hinzugezogenen Experten namentlich nicht
identifiziert hat.

Dienstliche Erklärung Kupfer vom 23. Mai 2014: ,,Der am 16. Mai 2014 von
Frau Professor Dr. Wende veröffentlichte ,,juristische Rat" von Herrn
Professor Dr. Löwer, Universität Köln, vom 18. Mai 2012 waren mir und
meines Wissens nach auch anderen Vertretern der Universität Flensburg
zuvor nicht bekannt. Er bezieht sich zudem ¬ wie auch aus dem zweiten
Absatz des Schreibens von Herrn Professor Dr. Löwer, indem er sich auf das
Telefonat mit Frau Professor Dr. Wende bezieht, hervorgeht ¬ auf einen
anderen Sachverhalt und kann somit nicht mit den von Frau Professor Dr.
Wende am 11. Mai 2012 kommunizierten Rechtsauskunft identisch sein."

,,Das Ergebnis meiner Prüfung wurde Frau Professor Dr. Wende am 09. Mai
2012 per Mail übermittelt und von ihr durch die Kommunikation der
Rechtsauffassung des von ihr konsultierten Verwaltungsjuristen am 11. Mai
2012 beantwortet, in der die unmissverständliche Erwartung transportiert
wurde, dass die Universität Flensburg dieser Rechtsauffassung folgt."

,,Nach Kenntnisnahme der Rechtsauskunft am 16. Mai 2014 muss konstatiert
werden, dass einerseits die falsche Grundannahme von Professor Dr. Löwer
sofort erkannt worden wäre, aber andererseits auch erkennbar gewesen wäre,
dass Herr Professor Dr. Löwer seine Empfehlung zu einem Beschluss der
Universität, zu dem er offenbar im telefonischen Erstkontakt mit Frau
Professor Dr. Wende geraten hat, inzwischen nicht mehr aufrecht erhält.
Gerne hätte ich im Mai 2012 die Chance erhalten, dass von Herrn Professor
Dr. Löwer unterbreitete Angebot zur vertieften Diskussion der
angesprochenen Aspekte zu nutzen."

Belege zu 3: Frau Professor Wende hat der Fachaufsicht ihres Ministeriums
den Präsidiumsbeschluss der Universität vorenthalten und dadurch aktiv eine
weiter gehende Befassung damit verhindert.

Am 08. Oktober 2012 wird ein Vermerk erstellt vom zuständigen Referat im
Wissenschaftsministerium, in dem die Rechtsgültigkeit des Beschlusses der
Universität problematisiert wird und zum Schluss kommt, dass ,,ein
entsprechendes Vorgehen ... vom MBW im Rahmen der Rechtsaufsicht
beanstandet werden" müsste.

Trotz explizierter Bitte der Abteilungsleiterin Hochschule übergibt Frau
Wende ihr nicht den Beschluss der Universität Flensburg, so dass eine
abschließende rechtliche Würdigung nicht passieren kann. Dienstliche
Erklärung von Abteilungsleiterin Dr. Heide Ahrens vom 23. Mai 2014: ,,Im
Herbst 2012 (Ende September / Anfang Oktober) erzählte mir Frau Ministerin
Wende beiläufig am Rande eines Gespräches, dass der Senat der Universität
Flensburg ihr eine ,,Rückkehroption" eingeräumt habe ... Ich habe ... Rolf
Fischer über diesen Sachverhalt informiert ..., ohne dass uns die sogenannte
,,Vereinbarung" bekannt gewesen wäre. ... ich habe daraufhin die Ministerin,
um ein vertrauliches Gespräch gebeten. Dieses fand am 24. Oktober 2012
statt. III StW und ich stellten die rechtliche Bewertung von III53 vor. Die
Ministerin berief sich auf ein Gutachten eines Bonner Verfassungsrechtlers
und beharrte auf Ihre Auffassung, dass die ,,Vereinbarung" rechtens sei. ...
Frau Wende gab mir Anfang November ein Schreiben von Prof. Löwer vom 18.
Mai 2012, aber nicht die ,,Vereinbarung" mit der Universität Flensburg. In
einem Gespräch an einem der Folgetage ... habe ich der Ministerin erläutert,
dass aus meiner Sicht die Vorbehalte gegen ein wie immer geartetes
Rückkehrrecht damit nicht ausgeräumt sein. Ich stellte ihr gegenüber klar,
dass die Fachabteilung die ,,Vereinbarung" im Wege der Rechtsaufsicht über
die Universität Flensburg prüfen und mit hoher Wahrscheinlichkeit
beanstanden müsse, wenn ein Fall eintrete, dass diese zum Tragen kommen
sollte. Die Ministerin bat mich in diesem Kontext, mit der Staatskanzlei als der
zuständigen Dienststelle über ihre Versorgungsfrage zu sprechen. Ich habe
darauf hingewiesen, dass ich lediglich als Rechtsaufsicht über die Universität
Flensburg involviert bin, aber nicht mit der Personaldienststelle die
Versorgung der Ministerin klären kann. Es wurde vereinbart, dass die
Ministerin Kontakt mit der Staatskanzlei aufnimmt."

Vermerk von Abteilungsleiterin Dr. Heide Ahrens vom 07. November 2012:
,,Weiteres Vorgehen: Frau Wende wird das Gutachten des Bonner Experten
für Hochschulrecht vorlegen, auf dessen Grundlage die Vereinbarung
geschlossen wurde. Auch die Vereinbarung mit der Universität soll der
Abteilung III 5 vorgelegt werden."

Bildungsministerin Prof. Dr. Wende in der Sitzung des Bildungsausschusses
am 26. Mai 2014: ,,Die Abteilungsleiterin, der Staatssekretär und ich haben ein
erneutes Gespräch gehabt, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die
Rechtsabteilung das anders sehe als ich. Ich habe gesagt: Ich habe zwei
Rechtsexpertisen, die einer von Herrn Löwer und die andere aus dem
Wissenschaftsministerium. Ich verlasse mich eher auf Herrn Löwer als auf die
Rechtsexpertise aus meinem Haus."

Belege zu 4: Die diesbezüglichen Äußerungen des Ministerpräsidenten sind
falsch.

Ministerpräsident Torsten Albig gemäß Wortprotokoll in der Sitzung des
Bildungsausschusses am 26. Mai 2014: ,,Sie werden das aus jeglicher
Äußerung, jeder Mail und allen schriftlichen Äußerungen zur
Absichtserklärung entnehmen können.... Anders als meine Rechtsauffassung,
die ich eben beschrieben habe, hat die Uni Flensburg zu jeder Zeit die
Rechtsauffassung, dass § 3 Abs. 2 des Landesministergesetzes in Verbindung
mit § 23 Abs. 12 Satz 2 Hochschulgesetz zu einer gebundenen Entscheidung
führt, es also nicht ¬ wie es meine Rechtsauffassung und die Rechtsauffassung
der Staatskanzlei ist ¬ in der alleinigen Hoheit des Landes liegt, zu
entscheiden: Wird die ausscheidende Beamtin wieder ein Amt erhalten? Wenn
ja, welches Amt? Wo wird dieses Amt sein?... Die Uni Flensburg, durchaus
gestärkt durch das Schreiben von Herrn Prof. Dr. Löwer aus Bonn ... ist an
irgendeiner Stelle für uns erkennbar Druck ausgeübt worden? – nein. An keiner
Stelle ist Druck ausgeübt worden, etwas rechtswidriges zu tun."

Ministerpräsident Torsten Albig in seiner Rede im Schleswig-Holsteinischen
Landtag am 14. Mai 2014: ,,Sie (Frau Wende) hat einen der renommiertesten
Hochschulwissenschaftler Deutschlands gefragt, ob die Aussage ihres
Hochschulpräsidiums ¬ an der sie nicht mitgewirkt hat ¬ zutreffend sei. Herr
Professor Löwer aus Bonn hat ihr bestätigt, dem sei so. Mehr kann jemand,
der selber nicht Jurist ist, nicht tun. Mehr kann er nicht tun, meine Damen und
Herren."

Ministerpräsident Torsten Albig in der Sitzung des Bildungsausschusses am
26. Mai 2014: ,,Das Schreiben von Herrn Professor Löwer war für den
kompletten Sachverhalt ohne jede Bedeutung...".

Belege zu 5: Frau Professor Wendes Selbstdarstellung als engagierte
Wissenschaftlerin, der ihre eigene Versorgung nicht so wichtig war, war nicht
zutreffend.

Frau Professor Wende erklärte in der Ausschusssitzung am 26. Mai 2014: ,,...an
dem Tag, als ich gewählt worden bin, standen die Kameras und die
Journalisten vor dem Senatsraum, und dann habe ich gesagt: Ja, ich bin die
neue Präsidentin. Von hier auf jetzt, da habe ich überhaupt nicht mehr
überlegt, weil ich wusste, ich kann die Universität Flensburg nicht im Stich
lassen. Rein versorgungstechnisch hätte jeder Mensch gesagt: Überleg doch
erst einmal, Du musst doch noch mit dem Ministerium verhandeln...Nein, Frau
Wende hat damals gesagt....Ich nehme das Präsidentenamt an....Vielleicht
merken Sie, dass ich nicht immer sozusagen nur den einen Weg gehe. (Mai
2010)

Aktenlage: Vermerk von VII 515, Gespräch mit Frau Prof. Dr. Waltraud Wende
am 04. Juni 2010, in dem die Ministerin explizit auf ihre Gehalts- und
Versorgungsansprüche informiert wird. Die Höhe des
Funktionsleistungsbezugs habe die Universität Flensburg per Satzung
geregelt, dieser Betrage 1.650 Euro. Frau Prof. Dr. Wende hält dagegen, dass
ihr Bruttoeinkommen an der Universität Groningen ... Euro betrage. ... Sie
hätte somit einen Verlust in Höhe von ca. ... Euro. VII 5 weist darauf hin, dass
die Satzung der Universität Flensburg über das Verfahren und die
Voraussetzung zur Vergabe von Leistungsbezügen abweichende Vergütungen
in besonders begründeten Fällen ermögliche, dies müsse Frau Prof. Dr. Wende
jedoch zunächst mit der Hochschule erörtern. Anschließend weist VII 5 Frau
Prof. Dr. Wende darauf hin, dass noch geprüft werden müsse, ob sie in ein
Beamtenverhältnis übernommen werden könne. Frau Prof. Dr. Wende macht
deutlich, ... (dass) sie aber die Übernahme des Präsidentenamtes von der
Übernahme in ein Beamtenverhältnis abhängig mache. VII 5 versichert, dass
sich der Minister beim Finanzminister für eine Ausnahmegenehmigung
einsetzen werde.

Mit Schreiben vom 05. Juli 2010 bestätigt Frau Prof. Wende, ,,... meine letzten
Unsicherheiten aus dem Wege räumen konnten ... Ja, ich nehme die
Präsidentschaft an der Universität Flensburg an ..."

Rechtlicher Hintergrund für die Gewährung von Leistungszulagen:

§ 6 der Landesverordnung über Leistungsbezüge sowie Forschungs- und
Lehrzulagen für Hochschulbedienstete vom 17. Januar 2005 regelt, dass
Funktionsleistungsbezüge ausschließlich für die Wahrnehmung von
Funktionen oder besonderen Aufgaben im Rahmen der
Hochschulselbstverwaltung oder der Hochschulleitung gewährt werden. Auch
die in § 5 der gleichen Verordnung geregelten so genannten besonderen
Leistungsbezüge können nur für besondere Leistungen in den Bereichen
Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung oder Nachwuchsförderung, die
erheblich über dem Durchschnitt liegen und in der Regel über mehrere Jahre
erbracht werden müssen, vergeben werden. Explizit geregelt ist, dass
Leitungsbezüge nur als Einmalzahlung oder als monatliche Zahlung für einen
Zeitraum bis zu fünf Jahren befristet vergeben werden können.






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