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Mitteilung vom 12. November 2015Klage gegen kommunalen Finanzausgleich

Rainer Wiegard: Landkreise wurden systematisch gegenüber kreisfreien Städten benachteiligt

Kiel (11. November 2015) Der Ankündigung folgt nun die Tat: Die Opposition im Kieler Landtag reicht Klage gegen den kommunalen Finanzausgleich ein. CDU, FDP und Piraten sehen wichtige Prinzipien verletzt. Die Kreise werden gegenüber den großen Städten benachteiligt.

Aus Sicht von CDU, FDP und Piraten verstößt die von der Kieler Koalition vor einem Jahr beschlossene Reform gegen wichtige Grundsätze der Verfassung. Auch seien die Kreise gegenüber den großen Städten benachteiligt worden, argumentierten die Oppositionsfraktionen am Donnerstag bei der Vorstellung ihres Antrags auf Normenkontrolle, wie es formal heißt. Die Klage soll am Montag das Landesverfassungsgericht erreichen.

Die Koalition von SPD, Grünen und SSW hatte mit der Reform zum Beispiel Soziallasten stärker berücksichtigt. Damit bekommen große Städte einen größeren Anteil an den rund 1,5 Milliarden Euro aus der Finanzausgleichsmasse und die Kreise einen geringeren. Dafür sank der Anteil der Kreise.

Der Prozessbevollmächtigte der Oppositionsfraktionen, Prof. Florian Becker von der Kieler Universität, sieht die Landesverfassung gleich in mehreren Punkten verletzt. Die Ausgleichsmasse sei nicht auskömmlich und der Finanzbedarf der Kommunen nicht hinreichend ermittelt worden.

Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes wurden zentrale Verfahrensanforderungen nicht eingehalten. SPD, Grüne, SSW und die von ihnen getragene Regierung haben zugunsten der Durchsetzung ihres politischen Willens auf die Einhaltung zentraler Verfassungsprinzipien bei der Verabschiedung dieses Gesetzes verzichtet. Dieser politische Wille habe darin bestanden, finanzielle Mittel von den Kreisen zu den kreisfreien Städten deutlich zu verlagern und somit die Kreise und dadurch den gesamten kreisangehörigen Bereich zu schwächen.

Sie haben systematisch die kreisfreien Städte noch ärmer gerechnet, als sie tatsächlich sind. Und sie haben ebenso systematisch die Kreise besser gerechnet als sie dastehen. Das wäre unweigerlich aufgeflogen, wenn die Koalition verfassungsrechtlich vorgeschriebene Verfahren durchgeführt hätte. Und genau deshalb haben sie das lieber gelassen.

Am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens hätte eine konsequente Aufgabenanalyse stattfinden müssen. Genau dies ist nie geschehen. Es sei höchst fraglich, ob in Zukunft alle Kreise in der Lage sind, ihre gesetzlich übertragenden Pflichtaufgaben zu erfüllen.

Der Nordstormarner Landtagsabgeordnete und ehemalige Finanzminister Rainer Wiegard hatte in der Debatte um die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs vorgeschlagen, anstelle der nun stattfindenden Umverteilungsorgie für über Tausend Kommunen ein Konsolidierungskonzept analog zu dem der Länder für die hoch verschuldeten Kommunen auf den Weg zu bringen.

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