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Mitteilung vom 11. September 2009Rede des Bauministers anläßlich der Nordbau 2009 in Neumünster

Innenminister Rainer Wiegard: Regulierung mit Augenmaß


Ich begrüße Sie sehr herzlich zum „Tag des Bauministers“ im Rahmen der 54. NordBau in Neumünster und danke Ihnen für Ihr Kommen und Ihr Interesse. Ich danke auch den Hallenbetrieben Neumünster für ihre Gastfreundschaft. Zum 3. Mal findet dieser Tag des Bauministers statt und zum 3. Mal lernen Sie einen anderen Bauminister an dieser Stelle kennen. Für Neugier ist also vielleicht bei denjenigen gesorgt, die mich nicht kennen. Neugierig und gespannt sind Sie sicher auch auf den Bericht des Bauministers und vor allem auf die Preisträgerinnen und Preisträger des Innovationspreises, den wir heute erstmals vergeben. Also ist für Spannung gesorgt.

Genug der Vorrede. Lassen Sie mich zuerst auf das zurückblicken, was in den letzten Monaten auf diesem Feld getan wurde.

Am 1. Mai ist die neue Landesbauordnung in Kraft getreten. Verzichtbare materielle Regelungen sind gestrichen oder in die Eigenverantwortung der Bauherrinnen oder Bauherren gestellt worden.
Die Baugenehmigung bleibt als Schlusspunkt des Verfahrens beibehalten. Eine Kon-zentration im Verfahren bewältigt die häufig gegebenen Problemlagen einschließlich der des Bauens im Außenbereich und des Naturschutzes.

Die Struktur der bauaufsichtlichen Verfahren ist weiter vereinfacht worden. Das ver-einfachte Baugenehmigungsverfahren bleibt Regelverfahren. Das bisherige Baufreistellungsverfahren ist zu einem Genehmigungsfreistellungsverfahren fortentwickelt worden. Das gilt für deutlich mehr Vorhaben als bisher.
Und die Gemeinden erhalten zum Schutz ihrer Planungshoheit die Möglichkeit, Bauvorhaben in ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren überzuleiten.

Dem umfassenden Baugenehmigungsverfahren unterliegen jetzt nur noch Sonderbauten wie beispielsweise Hochhäuser, Verkaufsstätten, Krankenhäuser, Heime für Kinder oder alte Menschen, Gaststätten und Schulen.

Dem Brandschutzkonzept der Musterbauordnung 2002 folgend, sind Gebäude nun-mehr in Gebäudeklassen eingeteilt worden. Der Katalog der verfahrensfreien Vorhaben ist – unter Berücksichtigung des bundesrechtlichen Bauplanungsrechts – maßvoll erweitert worden. Hier handeln Bauherren eigenverantwortlich.

Weitergehend klargestellt worden ist der Verantwortungsbereich der am Bau Beteiligten, insbesondere der Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure sowie der neu eingeführten Prüfsachverständigen für Brandschutz.

(Da kommt übrigens manchen der Beteiligten erst jetzt die Erkenntnis, was Bürokratieabbau und Deregulierung auch bedeutet: Man muss mehr Entschei-dungen selbst treffen und verantworten. Aber genau das haben wir gewollt.)


Ein weiterer Meilenstein der modernen Bau-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik im Lande ist das neue Wohnraumförderungsgesetz. Schleswig-Holstein gehört mit dem am 1. Juli in Kraft getretenen Gesetz bundesweit zu den ersten Ländern, die in der Wohnungspolitik eigene Wege gehen.

Die seit mehr als 50 Jahren bekannte, leicht verstaubt anmutende soziale Woh-nungsbauförderung ist damit zumindest für unser Land ad acta gelegt. Mit begra-ben werden dabei das Kostenmietrecht und weitere starre Regeln, die einmal wegweisend waren, die heute aber vor allem investitionshemmend wirken.

Ab 2014 werden Bindungen auf maximal 35 Jahre begrenzt; es wird ein Ausgleich geschaffen zwischen Investitionsanreizen und Mieterschutz bei Wahrung der Interessen der kommunalen Entwicklung.

Das Gesetz geht konsequent in Richtung Städtebau. Neben der traditionellen sozialen Wohnraumversorgung sind die soziale Stadtentwicklung und Investitionen in den Klimaschutz die anvisierten Ziele.

Dabei ist die klassische Miet- und Belegungsbindung nicht mehr die einzige Gegenleistung von Förderung – hinzu kommen soziale und investive Maßnahmen der Quartiersentwicklung, die Förderung von Konzepten sowie von Pilot- und Modellprojekten. Also ein sehr breites Spektrum, das Spielraum lässt für neue Erkenntnisse und Ideen.

Wir haben damit das modernste Gesetz in Deutschland. Kooperation statt Vorschrift,
Partnerschaft zwischen Land, Kommunen und Wohnungswirtschaft
werden noch stärker als bisher die Devise sein.

Die Kommunen erhalten weitere Möglichkeiten, die Entwicklung ihrer Wohnquartiere und die Versorgung der Menschen mit Sozialwohnungen zu steuern und sich den Herausforderungen zu stellen, die der demographische Wandel für die Wohnquartiere bedeutet: Nämlich neue alten- und altersgerechte Wohnformen umzusetzen und attraktive Wohnangebote in städtischen Quartieren für junge Familien oder für Menschen mit Unterstützungsbedarf zu schaffen.

Fördergelder vom Land gibt es sowohl für den Bau und die Modernisierung von Wohnungen und Eigenheimen, als auch für Investitionen zur Verbesserung des Wohnumfelds und für die entsprechenden Entwicklungskonzepte.

Kommunale Konzepte zur Wohnungsmarkt- und Quartiersentwicklung sollen der finanziellen Förderung zugrunde gelegt werden.
Kooperationsverträge mit erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten zwischen Kommunen und Wohnungswirtschaft erhalten mehr Gewicht und sind Ausdruck der partnerschaftlichen Verantwortung zwischen Investitionsbank/Land, Kommune und Wohnungsunternehmen.

Sie regeln bereits in einer Reihe von Standorten unternehmensbezogene Belegungen, Investitionen in den Klimaschutz oder auch in soziale Arbeit zur Sicherung und Erneuerung der Wohnquartiere.


Neben den landespolitischen Regelungen beeinflussen die europäischen und Bun-desvorgaben auf vielfältige Weise die Bau- und Immobilienbranche:
Die europäische Energie- und Klimapolitik wirkt mit der Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie für Gebäude oder der Öko-Design-Richtlinie neben dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung.

Zu den neuen europäischen Vorgaben gehört auch die „Marktüberwachung für Produkte“.
Der gemeinsame EU-Binnenmarkt schafft neue Möglichkeiten, die von den Wirt-schaftsakteuren allgemein begrüßt werden.

Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket zur weiteren Verbesserung des freien Warenverkehrs in der EU soll ein „reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes für Waren erreicht werden“.

Das Maßnahmenpaket enthält neue Regelungen für die Marktüberwachung für Produkte. Unter anderem legt sie den Mitgliedstaaten organisatorische Ver-pflichtungen auf, wie z.B.
die Einrichtung und Pflege von Verfahren für die Behandlung von Beschwerden,
die Aufstellung von Marktüberwachungsprogrammen und das Controlling für die Marktüberwachung selbst.

Die Prüfung von Produkten auf dem Markt soll anhand angemessener Stichproben erfolgen. Rückruf und Rücknahme von Produkten vom Markt sind vorgesehen, wenn sie mit einer „ernsten Gefahr“ verbunden sind.

Die Bauprodukte fallen unter den Anwendungsbereich der Verordnung. Der Vollzug dieser Regelung erfolgt national durch die Bauminister — obgleich es eine Maßnahme zur Sicherung des freien Handels und Verkehrs von Waren und Produkten ist.

Die bisherige anlassbezogene Überwachung wird aufgrund der europäischen Verordnung auf eine aktive Marktaufsicht umgestellt. Dies erfordert neue Konzepte, um die Vorgaben einer flächendeckenden Überwachung der Bauprodukte im Handel ab 2010 sicher zu stellen. Schwerpunkt wird deshalb nicht die detaillierte Einzelproduktprüfung, sondern vielmehr die strategische Überwachung sein.

Derzeit beraten die Bauminister über eine angemessene Lösung, um insbesondere auch die Kosten für diese neue Aufgabe zu begrenzen.


Auch der Bund hat in diesem Jahr eine Reihe von gravierenden Standardverschärfungen und neue gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht. Deren Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit und Praxistauglichkeit müssen einer ehrlichen Überprüfung unterzogen werden, bevor darüber hinaus weitere, im Ansatz schon geplante Verschärfungen vorgenommen werden.

Beispielhaft will ich hier das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und die Novelle der Energie-Einsparverordnung nennen.

Aus wohnungspolitischer Sicht muss der Einbezug erneuerbarer Energien in Energiekonzepte von Bestandsgebäuden in Schleswig-Holstein auch weiterhin freiwillig bleiben und nicht gesetzlich verpflichtet werden.

Und wirklich ernst nehmen müssen wir die Befürchtungen der Wohnungs-wirtschaft, dass die rund 30%ige Verschärfung der energetischen Standards mit der EnergieEinsparVerordnung 2009 auf einem Niveau an-gekommen ist, das vielfach die Grenze des wirtschaftlich Machbaren erreicht hat. Ich nehme diese Befürchtungen sehr ernst.

Angesichts der unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Standorte und der Teil-märkte wird die Grenze der Wirtschaftlichkeit in Schleswig-Holstein sehr genau be-trachtet, dies wird u.a. im Rahmen des Klimapakts ein Thema sein.


Die Bundesregierung plant für die neue Legislaturperiode eine Novellierung des Baugesetzbuchs.
Das Gesetzgebungsverfahren wird im Jahre 2010 eingeleitet, für 2011 ist ein Arbeitsentwurf der Bundesregierung geplant. Das geänderte Gesetz soll Ende 2012 in Kraft treten.

Die Bundesregierung hat ein diskussions- und ergebnisoffenes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das sich insbesondere mit der Frage befasst, ob und wie ökologische Aspekte im Städtebaurecht umgesetzt werden können. Dabei geht es im Wesentlichen um die Unterstützung klimaschützender städtebaulicher Maßnahmen durch das Baugesetzbuch. Der Gutachten-Entwurf wird von einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe begleitet, an der auch Schleswig-Holstein teil-nimmt.

Neben diesem gemeinsamen Anliegen ist es für mich von besonderem Interesse, bestehende Vorschriften praxisgerecht fortzuentwickeln und überflüssige Regelungen abzubauen. Schleswig-Holstein wird seine Vorstellungen in die länderübergreifende Fachkommission Städtebau einbringen, um eine einheitliche Positionierung der Länder im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens herbeizufüh-ren.


Nordeuropas größte Baufachmesse, auf der wir uns hier befinden, bleibt von der aktuellen Wirtschaftslage offensichtlich unberührt. Das ist hervorragend. Ich freue mich, dass die NordBau erneut ausgebucht ist mit 950 Ausstellern aus dem In- und Ausland auf insgesamt 83.000 Quadratmetern Fläche.

Aber: In kaum einer Branche bildet sich die Entwicklung der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise so deutlich ab wie in der Immobilienbranche.

Auf der anderen Seite bietet kaum ein anderer Sektor solche Chancen für Stabilisie-rung und Sicherheit wie der traditionelle, den örtlichen Märkten verpflichtete Immobilienbereich.

Investitionen in Neubau und Sanierung, in Energieeffizienz, in Wohnen, in Infrastruktur – also in Stadtentwicklung – schaffen reale Werte, sichern sozialen Frieden und das Klima. Hinzu kommt die außerordentlich hohe wirtschaftliche Multiplikatorwirkung.

Hier setzen sowohl die Konjunkturpakete von Bund und Ländern als auch die Städtebau- und Wohnraumförderungsprogramme des Landes an. Damit hat der Staat seine Verantwortung angenommen. Konjunkturpakete und Förderprogramme stärken nicht nur die Konjunktur, sie sichern auch den Standort Schleswig-Holstein.

Öffentliche und private Bauaufträge sind Ansatzpunkte für die gemeinsamen Anstrengungen von Bund und Ländern zur Stabilisierung der Konjunktur.

Im April 2009 wurde der endgültige Startschuss für das Konjunkturpaket II gegeben, das vor allem Investitionen in Bildungsinfrastruktur in den Mittelpunkt stellt und das auf Nachhaltigkeit und deshalb auf Klimaschutz und Energieeffizienz setzt.

Dabei geht es nicht darum, möglichst schnell möglichst viel Geld auszugeben, sondern zügig Aufträge für dieses und das kommende Jahr zu erteilen, um den Arbeitsplätzen in der Bauwirtschaft über die Krise zu helfen und dabei zukünftigen Nutzen zu ermöglichen.

Das Programmvolumen für Schleswig-Holstein beträgt über 430 Millionen Euro. Rund 330 Millionen Euro kommen als Finanzhilfen vom Bund. Das Land packt mit an und beteiligt sich mit über 70 Millionen Euro am Investitionsvolumen. Der Rest ist von den Kommunen aufzubringen. Und die legen häufig noch was drauf.

65 Prozent des gesamten Programmvolumens fließen in die Bildungsinfrastruktur – also in Kindertageseinrichtungen, in Schulen, in Weiterbildungseinrichtungen, in Hochschulen.

35 Prozent des Programmvolumens werden in die Infrastruktur investiert: in bessere Krankenhäuser, in den Städtebau und die ländliche Infrastruktur. Insgesamt stehen ca. 45 Mio. € für den Städtebau zur Verfügung.

Das Konjunkturprogramm ist ein großer „Schluck aus der Pulle“. Insgesamt werden in unserem Lande rd. 1.200 Projekte mit einem Investitionsvolumen von derzeit etwa 470 Millionen Euro realisiert. Und entgegen anders lautenden Berichten haben viele Gemeinden die Sommerferien genutzt, ihre Projekte im Schulbau umzusetzen. Die größeren Maßnahmen mit längerer Vorlaufzeit werden jetzt folgen.

Das Konjunkturpaket ist aber nicht das einzige Programm, das eine Wirkung auch auf die Immobilienbranche entfaltet. Es ergänzt die bereits bestehenden Programme zur Stadtentwicklung und zur Wohnraumförderung.

Die Landesregierung reagiert mit dem größten Städtebauförderungsprogramm seit 1992 auf die Wirtschaftskrise. Für Investitionen in die Stadtentwicklung stehen im Rahmen der Bund-Länder-Programme zur Städtebauförderung in diesem Jahr 35,4 Millionen Euro zur Verfügung, rund sechs Millionen mehr als 2008.

Das Geld bekommen 20 Städte in Schleswig-Holstein, die damit in 24 verschiedenen Fördergebieten zahlreiche Projekte finanzieren können.
Zu den bekannten Programmen der städtebaulichen Sanierung und Entwicklung, Soziale Stadt, Stadtumbau West und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren ist das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz West in diesem Jahr neu hinzuge-kommen.

Und ich setze jetzt mal kurz meinen anderen Hut als Finanzminister auf und sage Ihnen: Das ist – unter bestimmten Voraussetzungen – gut angelegtes Geld.

Denn diese Städtebauförderung hilft den Kommunen, ihre Attraktivität als Wohn- und Wirtschaftsstandorte zu stärken, Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten und ihre Zukunftsfähigkeit zu verbessern.
Die staatlichen Finanzhilfen werden eingesetzt, um Innenstädte und Ortsteilzentren städtebaulich weiter zu entwickeln und wirtschaftlich zu stabilisieren.

In den Innenstädten werden brach liegende Flächen für den Wohnungsbau oder für kulturelle, soziale und ökologische Zwecke reaktiviert.

Bund, Länder und Gemeinden finanzieren das Städtebauförderungsprogramm zu je einem Drittel, das heißt, auf jeden Euro des Landes legen der Bund und die geförderte Kommune jeweils einen weiteren Euro drauf. Und diese öffentliche Förderung summiert sich zu den damit ebenfalls verbundenen privaten Investitionen.


Mit unserem sozialen Wohnraumförderungsprogramm. werden bis 2010 rd. 250 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit soll ein direktes Investitionsvolumen in Höhe von mindestens 650 Millionen Euro ausgelöst werden.

Wohnraumförderung ist notwendig und entspricht dem Bedarf. Sie dient sowohl als Instrument der sozialen Versorgung als auch als Instrument der Stadtentwicklung und der Wirtschaftsförderung.

Zurzeit sind überwiegend die wirtschaftlichen Argumente im Blickpunkt. Das ist nicht weiter verwunderlich. Ein Euro Förderung generiert hier bis zu vier Euro Investition.

Wohnraumförderung ist ein wesentlicher Faktor für Aufträge an das mittelständische Baugewerbe im Land. Nach unseren Ermittlungen werden in der sozialen Wohnraumförderung je nach Gewerk rd. drei Viertel der Auftragssummen an Unternehmen in Schleswig-Holstein vergeben.
Die Hälfte aller derzeit gebauten Mietwohnungen in Schleswig-Holstein ist gefördert; die Wohnraumförderung hat damit maßgeblichen Anteil an der Baukonjunktur des Landes.


Allerdings, Wohnraumförderung ist nicht in erster Linie Wirtschaftsförderung. Soziale Wohnraumversorgung und stabile Wohnumfelder sind Ausdruck einer zeitgemäßen und sozialen Stadtentwicklungspolitik. Dazu hat sich eine hohe Akzeptanz bei den Investoren entwickelt. Alle Programme sind stark frequentiert. Schwerpunkt sind jetzt vor allem Quartiersmaßnahmen, die mehr als 100 Wohnungen einbeziehen.

Die Basis liefert das Schleswig-Holsteinische Wohnraumförderungsgesetz. Verknüpft mit der Städtebauförderung und privaten Mitteln gelingen beispielhafte Quartiersmodernisierungen wie in Flensburg Fruerlund, in Husum Hockensbüll oder auch in Lübeck-Kücknitz oder im Gustav-Schatz-Hof in Kiel.


Bereits im letzten Jahr sind die KfW-Programme im Rahmen des Konjunkturpakets I aufgestockt worden. Diese Finanzhilfen sind somit auch als Fortsetzung und Unter-stützung der wohnungswirtschaftlichen Investitionen in Modernisierung und Sanierung der Bestände zu werten. Der Bund ist damit – und mit der programmatischen Neuaufstellung – der Forderung der Länder nach Verstetigung, Vereinfachung und Vereinheitlichung der KfW-Gebäudesanierungs¬programme nachgekommen.

Auch mit der aktuellen Gestaltung der Förderstandards mit Wirkung zum 1. Oktober geht er auf Positionen einiger Länder, so auch Schleswig-Holsteins, ein. In den KfW-Programmen werden moderate Übergangszeiten berücksichtigt und das Förderni-veau setzt dichter an den gesetzlichen Standards an, als es früher der Fall war.


Zugleich ist der Bund mit der erweiterten Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen bei Modernisierungen den privaten Bauherren entgegengekommen. Zur Förderung von Investitionen wurden die Grenzwerte im Vergaberecht für 2009 und 2010 nach oben gesetzt.

Mit anderen steuerrechtlichen Initiativen und Wünschen, werden sich Bund und Länder zukünftig immer wieder auseinandersetzen. Dabei müssen die fiskalischen Interessen mit den Entlastungswirkungen zugunsten von Investitionen in Energieeinsparung und Klimaschutz abgewogen werden. Genauso ist absehbar, dass das Thema der mietrechtlichen Wirkungen insbesondere bei Modernisierungsinvestitionen „auf dem Tisch bleibt“.

Die Bedeutung des Mietrechts für klimaschutzwirksame Maßnahmen wird von den beteiligten Akteuren sehr unterschiedlich beurteilt. Zum einen gibt es Forderungen zur Änderung des Mietrechts, um das „Investor-Nutzer Dilemma“ zugunsten besserer Refinanzierungsmöglichkeiten der Investitionskosten aufzuheben.

Andere halten das geltende Mietrecht mit der Kostenumlagemöglichkeit nach §559 BGB für ausreichend und sehen Hemmnisse der Investitionsbereitschaft der Vermieter eher in den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der regional sehr unterschiedlichen Wohnungsmärkte und
der begrenzten Zahlungsfähigkeit der Mieter begründet.


Die globalen Auswirkungen der Klimaveränderungen sind immer wieder in den Schlagzeilen, auch wenn die gesunkenen Energiepreise zurzeit den Handlungsdruck erstmal nicht so offenkundig erscheinen lassen. Eine der gewaltigsten politischen Herausforderungen ist und bleibt der Klimaschutz und von ihm geht einer der größten Erneuerungsprozesse auch im Wohnungsbau und in der Stadtentwicklung aus.
Wir haben hier gute Ansatzpunkte – und eine gut aufgestellte Wohnungswirtschaft.

Sie und die schleswig-holsteinischen Haus- und Grundeigentümer sind kompetente und wichtige Partner der Kommunen in der Quartiersmodernisierung.
Viele Heizungsanlagen sind bereits erneuert, Fenster und Türen ausgetauscht, Wände und Decken gedämmt. Damit nehmen die Investoren nicht nur die Verantwortung für Ihr Eigentum wahr, sondern auch Ihren Teil der gesellschaftli-chen Verantwortung für den Klimaschutz.

In der Bau- und Wohnungspolitik ist dies aufgegriffen und goutiert worden mit der Initiative für einen Klimapakt mit den großen wohnungswirtschaftlichen Verbänden (u.a. mit Haus & Grund, Verband der Norddeutschen Wohnungsunternehmen).

Es ist ausgesprochen erfreulich und – für andere Branchen durchaus beispielgebend –, dass nicht nur konkrete Ziele, sondern auch weitreichende Maß-nahmen, also die Wege zu den Zielen, in freiwilliger Selbstbindung bis zum Jahr 2020 vereinbart werden konnten.

Neben einem ambitionierten Einsparungsziel von CO2 geht es im Kern darum, die Rahmenbedingungen für klimaschutzwirksame Investitionen im Wohnungssektor weiter zu verbessern. So ist z.B. verabredet, dass die Verbände im Herbst eine Bestandsaufnahme aller investitionshemmenden Wirkungen vorlegen, mit der die Partner des Klimapaktes gemeinsam Lösungsmodelle finden wollen.

Schon jetzt ist abzusehen, dass es neben bau- und planungsrechtlichen Rahmenbe-dingungen, neben Wohnungsmarkteffekten auch um steuerliche und mietrechtliche Hindernisse gehen wird, die geprüft werden und zu denen sich die Wohnungs- und Klimapolitik des Landes positionieren wird.

Der Klimapakt setzt auf Freiwilligkeit, Kooperationen, Vorbildwirkung. Damit setzt er den normativen Initiativen anderer Bundesländer eine andere Philosophie entgegen. Und das ist gut so!

Die Mitglieder der wohnungswirtschaftlichen Verbände haben durch die bisherigen Maßnahmen eine gute Ausgangsbasis für das Erreichen der Ziele des Klimapaktes geschaffen. Der Durchschnittsverbrauch ihrer Wohnungen liegt schon jetzt unter dem Landesdurchschnitt. Nicht umsonst haben sie beim Modernisierungswettbewerb des Klimapakts erfolgreich mitgemacht und sind im letzten Jahr hier auf der NordBau dafür ausgezeichnet worden.

In diesem Jahr ist mit dem Innovationspreis nun ein weiteres hohes Ziel gesteckt worden, an dem sich die Bau- und Immobilienbranche messen lassen will und sich intensiv beteiligt hat: Eine Branche, die bundesweit einen Anteil an der Wertschöpfung von knapp 20% hat – das ist in Schleswig-Holstein nicht anders.

Damit ist die Immobilienbranche durch die Art der Vermögensbildung, der Finanzie-rung und der örtlichen Bindung einer der bedeutendsten Faktoren für die Sicherung des Standorts Schleswig-Holstein.

Das ist so. Und das wird so bleiben. Mit Ihrem Engagement — und mit unserer Hilfe.

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