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Mitteilung vom 18. März 2010Debatte im Landtag

Finanzminister Wiegard zur Transparenz bei Nebentätigkeiten: „Solche Vorschriften gibt es schon lange. Doppelte Regelungen sind nicht erforderlich“

Kiel (18. März 2010). Nach geltendem Recht dürfen Mitglieder der Landesregierung in Ausübung ihrer Amtstätigkeit keine anderen als die nach der Landesverfassung zulässigen Zuwendungen annehmen und müssen widerrechtlich Erlangtes an das Land abführen. Beamtinnen und Beamte dürften bereits nach der vorhandenen Gesetzeslage selbst nach Beendigung des Beamtenverhältnisses keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Zudem bestehen bereits Vorschriften zu Anzeige- und Abführungspflichten bei Nebentätigkeiten, die gleichermaßen für Beamte und Minister gelten. „Die Vorschriften sind eindeutig. Doppelte Regelungen sind nicht erforderlich“, sagte Finanzminister Rainer Wiegard heute (18. März) vor dem Landtag. Er lehnt die von der Opposition geforderten Änderungen des Landesminister- und des Landesbeamtengesetzes ab. „Diese Regelungen sind überflüssig, denn es gibt solche Vorschriften bereits“, sagte Wiegard.

Der Finanzminister weiter: „Das Auskunftsrecht der Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtags ist ein geeignetes Instrument um den Informationsbedürfnissen gerecht zu werden. Dabei ist allerdings im Vorwege die Zustimmung der Betroffenen einzuholen. Das ist die richtige Vorgehensweise.“

Heftig kritisierte Wiegard die Opposition, die mit ihren Anträgen mehr Transparenz einfordern fordern. Sie hätten längst für mehr Transparenz sorgen können, in dem sie ihre eigenen Nebentätigkeiten und Vergütungen sowie ihre Bezüge aus öffentlichen Ämtern offenlegten. „Ich lege auf meiner Homepage seit Jahren meine Einkünfte aus öffentlichen Kassen offen. Aber ich verlange von anderen nicht, dass sie das auch tun müssen“, sagte Wiegard und kritisierte die Opposition als scheinheilig:"Wer selbst nicht bereit ist, das zu tun, was er an anderen verlangt, der sollte sich mit Vorwürfen zurückhalten und sein Handeln noch einmal überdenken.“
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