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Reden im Archiv Debatten aus dem Landtag
Rede vom 21. Juni 2010Zusammenfassende Sachdarstellung zur HSH Nordbank

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

gerne bin ich Ihrer Ladung nachgekommen, mich als Betroffener – manche von Ihnen haben sinngemäß verlauten lassen: Hauptbetroffener – dieses parlamentarischen Untersuchungsausschusses als Auskunftsperson vernehmen zu lassen. Ich werde Ihnen nach bestem Wissen und Gewissen Rede und Antwort stehen, soweit ich die Situation der HSH Nordbank AG schildern und aus meiner Erinnerung an eigenes Erleben und Handeln zur Aufklärung der von unserem Landtag beschlossenen Unter-suchungsthemen beitragen kann.

Mit Ihrer mir am 26. April 2010 zugegangenen Ladung haben Sie beschlossen, mich als Auskunftsperson in meiner Funktion als Finanzminister und ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrates und des Risi-koausschusses der HSH Nordbank AG hören zu wollen.

Ich danke Ihnen, dass Sie mir die Gelegenheit geben, Ihnen vorab im Zusammenhang schildern zu können, was ich für wesentlich halte.

Lassen Sie mich eingangs bemerken, warum ich nicht von der mir eingeräumten Gelegenheit Gebrauch gemacht habe, zeitlich vor den Auskunftspersonen eine zusammenhängende Sachdarstellung zu geben. Einige von Ihnen haben mein Erscheinen hier ja auch medial eingefordert.

Mit meiner Person und der HSH Nordbank AG werden ganz wesentlich die Ereignisse um die Liquidi-tätskrise Ende 2008 und die Erarbeitung des Restrukturierungskonzeptes für den Wiederaufstieg der Bank verbunden. In dieser Zeit bin ich innerhalb und außerhalb des Schleswig-Holsteinischen Landtages bis in das Private hinein häufig Zielscheibe herabsetzender Kritik gewesen. Nicht selten wurde dabei die Grenze des Erträglichen überschritten.

Selbstverständlich habe ich mich der parlamentarischen Kontrolle und der politischen Kritik zu stellen – und ich stelle mich ihr.

Selbstverständlich habe auch ich ein originäres Interesse daran, dass etwaige Defizite in der Ge-schäftsführung der Bank und deren Überwachung aufgedeckt und daraus im Interesse unseres Landes für die Zukunft entsprechende Konsequenzen gezogen werden. Deshalb ist es auch selbstverständlich, dass Sie mein Handeln kritisch überprüfen und der Frage nachgehen, ob ich meine Pflichten als Minister des Landes Schleswig-Holstein und als Mitglied des Aufsichtsrates der HSH Nordbank AG gewissenhaft erfüllt habe – auch wenn in die Bewertung meiner Arbeit sicherlich das jeweilige politische Vorverständnis einfließen mit einfließen wird.


Ich verbinde deshalb mit Ihrer Aufklärungsarbeit in dieser Zeit auch die Erwartung, dass sich die Kritik versachlicht und sich nicht mehr gezielt – und politisch motiviert – verletzend gegen mich persönlich und die übrigen handelnden Personen richtet. Möglicherweise wird dann der eine oder die andere Abgeordnete Äußerungen und Wortwahl in Bezug auf die Bank und die damals Verantwortlichen auch zu überdenken bereit sein. Das ist heute, eineinhalb Jahre nach dem Höhepunkt der Krise sicher leichter als in der angespannten Situation damals.


Auch ich betrachte die Entwicklung der zurückliegenden Jahre selbstkritisch. Wer wäre ich, würde ich mich nicht selbst fragen, ob mögliche Defizite und Risiken – selbst wenn sie für die Liquiditätskrise der Bank Ende 2008 nicht ursächlich gewesen sein sollten – nicht früher hätten erkannt werden können.

Hier und da könnte auch der eine oder die andere Abgeordnete – insbesondere als Mitglied des Fi-nanzausschusses – Anlass haben, ebenfalls in sich zu gehen. Immer wieder ist in der öffentlichen Aus-einandersetzung über mögliche Ursachen die von der Bank geplante Eigenkapitalrendite kritisch hin-terfragt worden. Sind die Planungen Vorgaben der Anteilseigner oder Zielsetzungen des Vorstandes gewesen? Und war diese – angeblich der parlamentarischen Öffentlichkeit vorenthaltene – Planvorgabe eine Ursache für die unterstellte Bereitschaft, womöglich riskante Geschäfte eingegangen zu sein?

In diesem thematischen Zusammenhang darf ich einmal aus der Niederschrift der 100. Sitzung des Finanzausschusses zitieren, die in der Zeit vom 09. April bis zum 11. April 2003 stattgefunden hat. In Luxemburg. Dort in Luxemburg anwesend waren auch Abgeordnete, die später als eloquente Kritiker der Geschäftspolitik der HSH Nordbank AG hervorgetreten sind. Das Protokoll über die Veranstaltung in Luxemburg verzeichnet keinerlei kritische Bemerkungen, wohl aber, dass dort über Geschichte, Aufgabe und Bilanz der Landesbank-Tochtergesellschaft in Luxemburg und seitens des damaligen Vorstandsvorsitzenden der Landesbank Kiel, Herrn Berger, über die Fusion von Landesbank Schleswig-Holstein und Hamburgischer Landesbank zur HSH Nordbank AG berichtet wurde. Und auch über künftige Absichten. Herr Berger teilte uns – auch ich war damals Mitglied des Finanzausschusses – in Luxemburg mit, dass – und jetzt zitiere ich wörtlich aus dem Protokoll –

„Geplant sei, die Eigenkapitalrentabilität der Bank von derzeit 10,4 % auf etwa 17 % im Jahre 2005 zu steigern und dann an die Börse zu gehen.“

Zur Erinnerung: das war am 10. April 2003, also sozusagen zur Geburtsstunde der HSH Nordbank AG vor den Abgeordneten des Finanzausschusses unseres Landtages in Luxemburg.

Ich will damit zwei Dinge deutlich machen: Die Planungsgröße der Eigenkapitalrendite war kein Bank- und kein Staatsgeheimnis. Im Gegenteil. Insbesondere diese Größe – allerdings nicht als Plan, sondern als erreichtes Ergebnis – war eine zwingende Voraussetzung für die Absicht, das erforderliche Eigenkapital für das Geschäftsmodell der Bank an der Börse zu generieren statt durch die bisherigen öffentlichen Anteilseigner. Denn die Fähigkeit der öffentlichen Anteilseigner hierzu war schon bisher sehr begrenzt.

Und zweitens: Eine Eigenkapitalrentabilität von 15 oder 17 Prozent verleitet nach meiner Auffassung keineswegs zu riskanter Geschäftspolitik. Als ein sehr vereinfachtes Beispiel – ohne Berücksichtigung steuerlicher und anderer Feinheiten – mag dienen: Wenn aus einem Geschäftsvolumen von 100 Mil-lionen Euro bei 10 Millionen Euro eingesetztem Eigenkapital insgesamt ein Gewinn von 1,5 Millionen Euro erzielt wird, entspricht das einer Eigenkapitalrendite von 15 Prozent. Ich kann da tatsächlich nichts Verwerfliches dran finden.
Und deshalb haben wohl auch die Abgeordneten damals im April 2003 in Luxemburg die beiden klaren Botschaften von Herrn Berger – angestrebte Eigenkapitalrendite und angestrebter Börsengang – so wohlwollend aufgenommen. Wer beides nicht wollte, hätte der Fusion im Landtag nicht zustimmen müssen.

Bei dieser Gelegenheit am Rande: Der Finanzausschuss tagte u.a. auch in Kopenhagen, in den baltischen Hauptstädten und in London. Dort vom 27. bis 30. März 2006. Auch dort haben sich die Abgeordneten vor Ort mit der Tätigkeit und der Geschäftspolitik und ihrer Rückwirkungen auf die Gesamtbank vertraut gemacht.


Mit diesen Hinweisen soll nicht ansatzweise etwa das Verantwortungsgefüge zwischen Bank, Regierung und Parlament verschoben werden. Ich will damit lediglich darauf aufmerksam machen, dass vieles von dem, worüber heute kritisch – besser sollte man sagen: unkritisch – hergefallen wird, durchaus Gegenstand unmittelbarer Information mit Gelegenheit zur Äußerung anderer Meinung war.


Nach kritischer Selbstprüfung sage ich: Ich habe als der für die Beteiligung des Landes an der HSH Nordbank AG verantwortliche Finanzminister meine Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen erfüllt – und ich habe dieses gern getan – nicht nur, weil man gern tun soll, was man tun muss.

Als Minister bin ich ausschließlich dem Wohle des Landes Schleswig-Holstein, als Mitglied des Auf-sichtsrates der Bank war ich ausschließlich dem Unternehmensinteresse verpflichtet. In guten Zeiten führt die Erfüllung dieser Pflichten üblicherweise zu keinerlei Kollisionen. Für Krisenzeiten der hier zu bewältigenden Dimension fehlte es an einschlägigen Erfahrungen. Es galt mithin die Pflicht, sorgfältig zu bestimmen.

Meine Pflicht hat darin bestanden, bei diesen gewaltigen von außen auf die Bank wirkenden Ereignissen Schaden von der Bank und damit auch von dem letzten verbliebenen Vermögenswert des Landes abzuwenden und eine Perspektive für Werterholung zu eröffnen. Dazu ist in der Zeit von Oktober 2008 bis April 2009 in intensiver Kleinarbeit, jeden Tag und – wenn es darauf ankam – auch rund um die Uhr, ein intelligentes und tragfähiges Restrukturierungskonzept erarbeitet worden, das einmalig für die Bundesrepublik und bislang ohne Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes umgesetzt werden konnte. Von der Bank vorbereitet. Von unseren Mitarbeitern und Beratern in Hamburg und Schleswig-Holstein begleitet. Und von den politisch Verantwortlichen schließlich entschieden.

Die Entwicklung gibt mir Recht.

Die Bank befindet sich, sogar besser als erwartet, wieder auf dem Pfad nachhaltiger Gesundung. Sie erwartet – wie im Restrukturierungskonzept geplant – in 2011 wieder Gewinne und wird 2012 wieder Dividende auf das zur Verfügung gestellte Kapital zahlen.



Die Wirtschaftsprüfer haben in Folge der internationalen Finanzmarktkrise Mängel im Risikosystem der Bank aufgezeigt, die bis dahin sowohl dem Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen als auch der Bundesbank offensichtlich entgangen sind, obwohl diese beiden Prüfinstitutionen regelmäßig an denselben Sitzungen der Aufsichtsgremien der Bank teilgenommen haben wie ich und die übrigen 19 Mitglieder des Aufsichtsrates.

Auch die von mir als Aufsichtsrat beauftragten Wirtschaftsprüfer haben noch im Mai 2008 bei ihrem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2007 keinerlei Hinweise auf möglicherweise fehlerhafte Risikostrukturen gegeben. Sie haben ganz im Gegenteil bestätigt, dass die gebildete Risikovorsorge ausreichend bemessen ist und insgesamt keinerlei Anzeichen für eine unzureichende Einschätzung der Risiken im Credit Investment Portfolio vorliegen. Insbesondere haben die Prüfer dem Aufsichtsrat berichtet, dass die Bank über ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling verfügt.


Aus heutiger Sicht ist – rückblickend – die übermäßige Bevorratung nicht für das Kundenkreditgeschäft benötigter Liquidität unter dem Schutz der Gewährträgerhaftung bis zur Jahresmitte 2005 der Auslöser für den erheblichen Umfang des Kreditersatzgeschäfts. Die – preiswert eingekaufte – Liquidität konnte in diesem Volumen am Kreditmarkt nicht platziert werden und wurde deshalb eben für Ersatzgeschäfte genutzt. Das war übrigens durchaus branchenüblich. Und auch rentierlich.


Schaubild – Entwicklung der Gewährträgerhaftung 2001 – 2015


Damit hat aber das Land als Eigentümer im Rahmen der Gewährträgerhaftung gesamtschuldnerische Bürgschaften übernommen, die sich bis 2005 auf jährlich über 160 Mrd. Euro beliefen und – nach dem Auslaufen der Gewährträgerhaftung am 18. Juli 2005 – noch Ende 2008, also auf dem Höhepunkt der Finanzmarktkrise nach der Lehman-Pleite, mit mehr als 60 Milliarden Euro valutierten. Diese drohende Gewährträgerhaftung hat natürlich auch alle Überlegungen zur Restrukturierung begleitet. Eine Abwicklung der Bank, wie manche gefordert haben, hätte zwangsläufig die Gewährträgerhaftung ausgelöst – in welcher Höhe auch immer.

Und ich bin deshalb schon manchmal sehr erstaunt über einzelne Äußerungen, die die zehn Milliarden Euro gemeinsame Bürgschaft der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein im Rahmen des Rest-rukturierungsprogramms als möglichen Untergang des Abendlandes beschwören, sich allerdings nicht mehr daran erinnern mögen, dass sie selbst in ihrer Verantwortungszeit Bürgschaften über ein Vielfaches dieser Summe – übrigens ohne jede Diskussion und Beratung – eingegangen sind, die auch heute noch ein Mehrfaches dieser Summe betragen. Und für die es übrigens keine Vergütung gibt. Anders als bei der von uns gefundenen Lösung, bei der die Bank die gewährte Garantie mit vier Prozent verzinst, was immerhin für ein volles Jahr 400 Millionen Euro ausmacht, als Belastung für die Bank und als Entlastung für das gegebene Eigenkapital.

Deshalb gehört zur Vollständigkeit dieses Vorgangs auch, dass in demselben Zeitraum zwischen 2001 und 2004 die damalige Landesregierung – das war nun wirklich alles vor meiner Amtszeit – darüber hinaus der Bank kreditfinanziertes Beteiligungskapital in Höhe von knapp einer Milliarde Euro zur Verfügung gestellt hat. Diese Kreditbelastung für den Landeshaushalt besteht in wesentlichen Teilen heute noch.


Ich bin im Mai 2005 in den Aufsichtsrat der Bank berufen worden. Frau Simonis hat gebeten, die Mai-Sitzung des Aufsichtsrates noch leiten zu dürfen, womit ich mich einverstanden erklärt habe. Meine erste Sitzung als Aufsichtsratsvorsitzender war deshalb im September 2005.

Für mich war sehr schnell klar, dass die öffentlichen Anteilseigner nicht in der Lage sind, der Bank das für ihr auf Wachstum ausgerichtetes Geschäftsmodell erforderliche Eigenkapital dauerhaft zuzuführen.

Mein Ziel war deshalb, den schon im Fusionsvertrag aufgezeigten Gang an die Börse nunmehr zielstrebig vorzubereiten, in diesem Zusammenhang den öffentlichen Anteil an der Bank zu verringern und so für das Land jedenfalls die eine Milliarde Euro kreditfinanziertes Beteiligungskapital zurück zu erhalten. Nach der Haltevereinbarung des Fusionsvertrages mussten – und müssen – die drei öffentlichen Anteilseigner aus Hamburg und Schleswig-Holstein bis 2013 die Hälfte der Anteile halten. Seinerzeit hatten sie zusammen knapp 74 Prozent.

Gut 26 Prozent hielt die WestLB. Aus Medienberichten wurde bekannt, dass die Führung der WestLB erwog, die Mehrheit an der HSH Nordbank zu erwerben. Sehr kurzfristig nach dem Regierungswechsel nach der Landtagswahl 2005 in NRW habe ich – nach Erörterung der Absichten der dortigen Lan-desregierung mit dem Finanzminister – mit dem Vorstandsvorsitzenden der WestLB verabredet, dass in gemeinsamem Einvernehmen ein Übernehmer für die Anteile der WestLB gesucht werden soll und die übrigen Anteilseigner der HSH Nordbank diesen Vorgang positiv begleiten werden. Dieser Prozess wurde dann gegen Ende des Jahres 2005 eingeleitet und mit der Übernahme der Anteile an die Investoren um J.C. Flowers zur Jahreswende 2006/2007 erfolgreich abgeschlossen.

Parallel dazu hatte ich den Vorstand im September 2005 gebeten, das seit der Fusion entwickelte Geschäftsmodell im Hinblick auf die nunmehr konkretisierte Absicht des Börsenganges zu überprüfen, eine entsprechende Strategie dazu zu entwickeln und dem Aufsichtsrat vorzulegen. Über die Vorstellungen des Vorstandes zur strategischen Ausrichtung ist in mehreren Sitzungen des Aufsichts-rates und im November 2006 abschließend beraten worden. Dazu gehörte übrigens auch ein Qualifi-zierungsprogramm für einen Teil der Beschäftigten.

Da auch im Markt immer wieder mal über die Frage und den Zeitpunkt eines Börsenganges spekuliert wurde, haben Anteilseigner und Vorstand die Verabredung getroffen, dass der Vorstand zeitgleich mit der Vorlage des Jahresabschlusses 2007 die formale Börsenfähigkeit herstellt, so dass Anteilseigner und Aufsichtsrat jederzeit in der Lage sind, je nach den herrschenden gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten einen Termin dafür festzulegen.

Dieser Weg wurde zunächst durch die Auswirkungen der Lehman-Pleite und deren Folgen unterbrochen.


Die Bank wird – wie in der Sanierungsplanung vorgesehen – in den Jahren 2008 bis 2010 jeweils mit einem Buchverlust abschließen, weil sie ihre Verluste im Gegensatz zu anderen Banken in vergleichbarer Lage selbst trägt. Das ist ein gewaltiger Unterschied, der ganz sicher bislang von vielen noch nicht realisiert worden ist. Ab 2011 wird die Bank wieder Gewinne ausweisen und spätestens ab 2012 auch wieder Dividende an die Eigentümer zahlen. Danach werden die Eigentümer den Weg dort fortsetzen, wo er wegen der internationalen Finanzmarktkrise zunächst unterbrochen werden musste: Die weitere Reduzierung des öffentlichen Anteils durch Veräußerung.

Wenn dieses Konzept auch weiterhin trägt und die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung nicht er-hebliche Veränderungen erfordert, wird – wie bis heute – auch bis dahin der Steuerzahler keinen Cent dazu bezahlt haben. Im Ergebnis sind dann die Probleme dort gelöst, wo sie ihren Anfang genommen haben: Im Finanzmarkt. Und in der Bank.


Um an dieser Stelle überdies eines gleich festzustellen. Der Bund hat sich an dieser Konzeption nicht beteiligt. Er hat dies sogar kategorisch ausgeschlossen. Der Sonderfonds zur Finanzmarktstabilisierung (kurz SoFFin genannt) hat zwar Liquiditätshilfen Ende November 2008 gewährt. Eine Beteiligung durch die Gewährung direkter Finanzmittel musste aber an der Forderung des Bundes scheitern, bereits vorhandene Risiken in den Landesbanken müssten allein von deren Trägern, also im Wesentlichen den Ländern, bewältigt werden. Der Bund war lediglich bereit, profitable zukünftige Geschäftsfelder der Landesbanken mit Kapitalmaßnahmen zu unterstützen. Solch ein Geschäft will jeder gern machen. Ich erlaube mir den Hinweis, dass im damaligen Bundesfinanzministerium man diese kritische Situation am Finanzmarkt für eine zwangsweise Veränderung der Landesbanken nutzen wollte. Ohne Rücksicht auf Verluste in den Ländern.


Insgesamt kann ich heute – auch trotz dieser zusätzlichen Erschwernisse – auf die positiven Ergebnisse der Krisenbewältigung zurückblicken, die aufzeigen, dass wir den richtigen Weg beschritten haben. Dabei will ich insbesondere auch die enge Zusammenarbeit mit den beiden Hamburgischen Finanzsenatoren Wolfgang Peiner und Michael Freytag hervorheben. Alle Entscheidungen in dieser Zeit sind gemeinsam erörtert, vorbereitet und beschlossen worden.

Die aktuellen Eckdaten der Bank bestätigen, was vor mehr als einem Jahr, im Frühjahr 2009, als Rest-rukturierungskonzept und Planung von Sen Freytag und mir den Kabinetten und schließlich den Par-lamenten vorgelegt wurde. Dabei ist insbesondere die Entwicklung der Kernkapitalquote hervorzu-heben.

Die von den beiden Ländern über die gemeinsame Finanzfonds-Anstalt gewährte Garantie wird von der Bank planmäßig vergütet. Die Vergütung übersteigt den Zinsaufwand der Anstalt für das gewährte Kapital sowie die Kosten der Anstalt selbst und reduziert damit die ursprüngliche Kreditaufnahme.

Die Bank ist damit auf dem geplanten guten Weg – und finanziert diesen Weg selbst.
Der Steuerzahler hat bis heute keinen Cent dazu bezahlt.


I. Zu meiner Person und zur Organisation des Finanzministeriums


Ich bin von Beruf Industriekaufmann. Meine Lehre habe ich in den sechziger Jahren bei den HAKO-Werken in Bad Oldesloe absolviert. Mein Lehrherr war Tyll Necker.

Den Schwerpunkt meiner beruflichen Tätigkeit hatte ich beim Bundesvorstand der Deutschen Ange-stellten-Gewerkschaft in Hamburg von 1975 bis 2000 in verschiedenen Leitungsfunktionen. Bis zu meinem Einzug in den Schleswig-Holsteinischen Landtag im Jahre 2000 leitete ich den Bereich Finanzen und Revision mit der Zuständigkeit für den Gesamthaushalt der Hauptverwaltung, des Bundesvorstandes und der Landesverbände. Zugleich war ich Stellvertreter des Bundesvorstandsmitglieds für Organisation und Finanzen.

Ab 1983 war ich zugleich Geschäftsführer der gewerkschaftspolitischen Bildungseinrichtungen der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft. Diese Aufgabe habe ich noch bis zu meiner Ernennung zum Finanzminister wahrgenommen.

Bis Mai 2000 habe ich für die DAG an der Finanzfusion der vier Gewerkschaften DAG, ÖTV, HBV und IG Medien zu Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft verdi mitgewirkt.

Ich war beruflich immer mit Finanzen beschäftigt. Aber ich bin kein ausgebildeter Bankfachmann. Ich hatte und habe auch nicht vor, das zu sein. Ich gebe auch nicht vor, das zu sein.

Seit dem ersten Tag meiner Mitgliedschaft im Landtag hat mich die Finanzlage des Landes beschäftigt. Meine Fraktion hat mich deshalb 2001 zum Finanzpolitischen Sprecher gewählt.

Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein hat mich am 27. April 2005 zum Finanzminister des Landes Schleswig-Holstein ernannt.

Seit dem 11. Mai 2005 war ich Mitglied des Aufsichtsrats der HSH Nordbank AG und bin zugleich zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt worden. Die Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden der HSH Nordbank AG habe ich bis zum 31. Dezember 2006 ausgeübt.

Ich bin Mitglied des Risikoausschusses, des Prüfungsausschusses, des Präsidialausschusses und des Vermittlungsausschusses des Aufsichtsrats der HSH Nordbank gewesen.

Am 1. Juli 2009 hat meine Aufsichtsratsmitgliedschaft in der HSH Nordbank AG geendet.

Als Finanzminister des Landes Schleswig-Holstein bin ich für die Verwaltung der Beteiligungen, also die Vermögenswerte des Landes ressortzuständig.

Die Grundsatzfragen der Beteiligungsverwaltung sowie die Beteiligungen selbst wurden bei meinem Amtsantritt in der Abteilung VI 4 (Wirtschaftsabteilung) verantwortet. Die Leitung der Wirtschaftsab-teilung oblag Frau Dr. Sibylle Roggencamp, die vor ihrer Ernennung zur Abteilungsleiterin bereits Referatsleiterin des zuständigen Referats VI 42 (Grundsatzfragen der Beteiligungsverwaltung, Beteili-gung) war und in dieser Eigenschaft bereits den Fusionsprozess der ehemaligen Landesbanken Kiel und Hamburg zur HSH Nordbank AG mitgestaltet hat.

Innerhalb der Abteilung waren neben der Abteilungs- und der Referatsleitung ein weiterer Referent höherer Dienst und ein Mitarbeiter gehobener Dienst für die Erledigung der Belange der HSH Nordbank zuständig.

Diese Linienorganisation im Ministerium ist während der Phase der Restrukturierung der HSH Nordbank AG durch eine Projektorganisation vorübergehend suspendiert worden. Dieser Projektorganisation (Projektgruppe HSH – PG HSH -) gehörten neben der Abteilungsleiterin mittlerweile 2 Kräfte höherer Dienst und 1 Kraft gehobener Dienst an, die sich – bis auf die Abteilungsleitung – ausschließlich, also unter Freistellung von den übrigen zugewiesenen Aufgaben um die Belange der HSH Nordbank zu kümmern hatten.

An der herausragenden Kompetenz meiner Beteiligungsverwaltung zu zweifeln hatte ich niemals Anlass. Ich kann heute in der Rückschau zu meiner vollen Zufriedenheit feststellen, dass ich durch meine Beteiligungsverwaltung in jeder Lage gut beraten worden bin. Die Kolleginnen und Kollegen in der Projektgruppe HSH haben, genau wie ich, gerade in der schwierigen Phase der verantwortlichen Erarbeitung des Restrukturierungskonzeptes für die HSH Nordbank AG buchstäblich Tag und Nacht für die Belange des Landes Schleswig-Holstein gearbeitet. Dazu hat sicherlich beigetragen, dass meine Mitarbeiter bereits in der Vergangenheit eine sehr gute gemeinsame Arbeitskultur und Vertrauensbasis mit den entsprechenden Mitarbeitern in der Bank geschaffen haben. Das haben wir auf meine Initiative in Richtung Hamburg deutlich intensiviert. Und so haben sich die Interessen des Landes Schleswig-Holstein, der Stadt Hamburg und das Interesse auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank, ihrer Gesellschaft und damit auch ihren Arbeitsplätzen eine Chance für die Zukunft zu eröffnen, in günstiger Allianz vereint.


Die Vorbereitung der Sitzung des Aufsichtsrats erfolgte durch die Beteiligungsverwaltung. Dabei wurden die Unterlagen nach Tagesordnungspunkten geordnet und, soweit die Beteiligungsverwaltung Anmerkungen zum Hintergrund bzw. Anregungen mitzuteilen hatte, entsprechend aufbereitet.

Die Unterlagen sind, im gleichen Umfang wie sie mir zur Verfügung gestellt wurden, auf meine Ver-anlassung hin, auch an das weitere Aufsichtsratsmitglied des Landes in das Innenministerium weiter-gereicht worden. Damit verfügten alle Schleswig-Holsteinischen Aufsichtsräte aus der Landesregierung, also auch beide Minister der sozialdemokratischen Partei, über dieselben Unterlagen wie ich.

Um dieses klar zu stellen: Mir gegenüber ist niemals eingewendet worden, die zur Verfügung gestellten Unterlagen seien für die Wahrnehmung der Aufsichtsratstätigkeit zur Vorbereitung der Sitzungen nicht ausreichend gewesen. Ich kann nicht nachvollziehen, wenn heute behauptet wird, zwar eine Zuarbeit im Sinne einer Sitzungsvorbereitung jeweils erhalten zu haben, deren quantitative und qualitativen Umfang aber nicht beurteilen zu können.
Wer an den Sitzungen teilgenommen hat, musste dabei doch Quantität und Qualität der Vorbereitungen beurteilen können. Ich betone nochmals, nach den Sitzungen nie über die Qualität der Sitzungsvorberei-tung Klage vernommen zu haben.


Meine Zuständigkeit für die HSH Nordbank AG als Beteiligung des Landes endete zum 31. Dezember vergangenen Jahres.

Nun wird der eine oder andere von Ihnen schon die vorbereitete, an mich zu richtende Frage vor sich liegen haben, ob ich mir vorstellen könne, warum der Ministerpräsident die Geschäftsverteilung in Bezug auf die HSH Nordbank AG geändert hat. Ich will Ihnen die Antwort gern schon vorab geben: Ich habe bei der Beratung der Geschäftsverteilung in der AG Finanzen zur Vorbereitung des Koalitions-vertrages den Vorschlag gemacht, die Zuständigkeit für die Beteiligung an der Bank an das Wirt-schaftsressort zu geben. Das Restrukturierungskonzept war erarbeitet, vorgelegt und von den Kabi-netten und den Parlamenten beschlossen. Die Umsetzung hatte begonnen. Ich wollte vermeiden, dass die erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes möglicherweise behindert wird, weil die parteipolitische Auseinandersetzung sich auf meine Person konzentriert und damit immer wieder auch die HSH Nordbank erreicht.

Mein Vorschlag deckte sich – das war mir natürlich nicht entgangen – mit Äußerungen des jetzigen Koalitionspartners im Wahlkampf.



II. Der Aufsichtsrat der HSH Nordbank

In den gut vier Jahren meiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der HSH Nordbank AG war ich nicht nur im Aufsichtsrat selbst, sondern auch in diversen Ausschüssen des Aufsichtsrats Mitglied.

Gemäß § 76 des Aktiengesetzes hat der Vorstand der Aktiengesellschaft unter eigener Verantwortung die Gesellschaft zu leiten. Gemäß § 93 des Aktiengesetzes haben die Vorstandsmitglieder bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden.

Gemäß § 111 des Aktiengesetzes ist es Aufgabe des Aufsichtsrats, die Geschäftsführung zu überwachen.

Gemäß § 11 der Satzung der HSH Nordbank hat der Aufsichtsrat alle Aufgaben und Rechte, die ihm durch das Gesetz, die Satzung oder in sonstiger Weise zugewiesen werden.

Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die neben der Leitung und Ordnung der Geschäfte, den Sitzungsturnus, die Beschlussfähigkeit und die Bildung von Ausschüssen regelt. § 5 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates sieht die Bildung eines Präsidialausschusses, eines Prü-fungsausschusses, eines Risikoausschusses, eines Vermittlungsausschusses und eines Nominierungsaus-schusses vor.

Dem Präsidialausschuss obliegt die Auswahl von Mitgliedern des Vorstands, die Vorbereitung der Bestellung und Abberufung sowie die Beschlussfassung über Abschluss, Änderung und Beendigung der Verträge mit den Vorstandsmitgliedern sowie über die Vergütung der Vorstandsmitglieder.

Der Prüfungsausschuss hat sich mit Fragen der Rechnungslegung und Prüfung des Jahresabschlusses, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten bei der Abschlussprüfung und der Vorbereitung der Bestel-lung des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung zu befassen. Darüber hinaus obliegt dem Prüfungsausschuss die Vorbereitung der Erteilung des Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer und Abschluss der Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer durch den Aufsichtsrat, die Prüfung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers von der Gesellschaft, die Behandlung der von der internen Revision vorgelegten Berichte und Informationen und die Überprüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der internen Revision der Gesellschaft.

Dem Risikoausschuss obliegt die Prüfung der Adressenausfallrisiken, der operativen Risiken und der Marktpreisrisiken, die Überwachung der Risikosteuerung und ggf. die Zustimmung zu Organkrediten gem. § 15 Kreditwesengesetz.


Darüber hinaus obliegt es gemäß § 19 Abs. 2 der Satzung der HSH Nordbank AG dem Aufsichtsrat selbst, auf Vorschlag des Vorstands die Beiratsmitglieder zu berufen und für den Beirat eine Geschäftsordnung zu erlassen, die auch den Beiratsvorsitz und die Vergütung der Beiratsmitglieder zu regeln hatte. Der Beirat ist seinerzeit zur sachverständigen Beratung des Vorstands der Gesellschaft bei der Wahrnehmung ihrer Geschäfte und zur Förderung des Kontaktes mit der Wirtschaft, der öffentlichen Verwaltung und den Sparkassen gebildet worden und dürfte dem einen oder anderen unter Ihnen nicht gänzlich unbekannt sein.

An den Sitzungen des Aufsichtsrats hat jeweils ein Vertreter der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-tungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank teilgenommen.

Die Tätigkeit im Aufsichtsrat ist vergütet worden. Bis zu meinem Ausscheiden galten folgende Rege-lungen.

Nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex soll die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder u.a. der Verantwortung und der Tätigkeit der Aufsichtsratsmitglieder sowie der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des Unternehmens Rechnung tragen. Vorsitz und stellvertretender Vorsitz im Aufsichtsrat sowie Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen sind gesondert zu berücksichtigen. Üblich ist, dass der Aufsichtsratsvorsitzende das 2-fache und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das 1,5-fache der Vergütung eines Aufsichtsratsmitglieds erhält. Dies entspricht der Regelung bei der HSH Nordbank AG. Darüber hinaus werden Mitgliedschaft sowie Vorsitz und stellvertretender Vorsitz in Ausschüssen zusätzlich vergütet.

Der variable Anteil beträgt jährlich einmal 3.500 € für ein Aufsichtsratsmitglied, 5.250 € für den stell-vertretenden Aufsichtsratsvorsitz und 7.000 € für den Aufsichtsratsvorsitz. Dies hätte jeweils rund einem Drittel der jährlich festen Aufsichtsratsvergütung entsprochen.

Die Zahlung des variablen Anteils knüpfte an den Umstand an, ob eine Dividende ausgeschüttet würde. Dividende ist der Teil des Bilanzgewinns, der auf die Aktieninhaber ausgeschüttet wird. Für das Geschäftsjahr 2008 ist ein variabler Anteil an der Aufsichtsratsvergütung nicht ausgezahlt worden.

Meiner Pflicht aus dem Amtsverhältnis, den Eigenbehalt übersteigende Nebeneinkünfte an das Land Schleswig-Holstein abzuführen, bin ich stets nachgekommen. Ich habe z.B. für 2007 etwa 47.000 Euro an das Land abgeführt sowie rd. 10.000 Euro Mehrwertsteuer an das Finanzamt.

Organkredite der HSH Nordbank AG habe ich nicht in Anspruch genommen.

Meine Präsenzen in den jeweiligen Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sind dokumen-tiert. Wenn ich an Sitzungen nicht teilgenommen habe, so lagen dafür jeweils dienstliche Gründe vor, so dass eine Abwägung erforderlich wurde.

Ungeachtet der unmittelbaren Teilnahme an Sitzungen bin ich als ressortzuständiger Minister und Vertreter des Anteilseigners Schleswig-Holstein über die Situation der Bank und die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ständig informiert gewesen.



III. Die Kapitalmaßnahme 2008

Bereits im Zeitpunkt der Fusion 2003 stand fest, dass die HSH Nordbank AG im Vergleich zu ihren Wettbewerbern unterkapitalisiert war. Es war daher richtig, sie im Zuge der Fusion zur Erreichung der Kapitalmarktfähigkeit gleich in der Rechtsform der Aktiengesellschaft zu gründen. Die moderate Kapitalausstattung der HSH Nordbank AG war aus Sicht der Ratingagenturen immer wieder Anlass für ein kritisches Bemerken.

Die Zielsetzung der Bank war auf eine Steigerung der Profitabilität und auf eine deutliche und nach-haltige Verbesserung der Kapitalausstattung und -struktur gerichtet. Darüber hinaus wurde angestrebt, die Kooperation mit den Sparkassen konsequent weiterzuentwickeln.

Die HSH Nordbank zeichnete sich in der Vergangenheit durch eine stabile Ertragslage aus, von der auch das Land profitierte: Von 2003 bis 2007 hat die Bank insgesamt brutto 1.244 Mio € an die Anteilseigner ausgeschüttet (Dividenden und Zinsen auf stille Einlagen), davon 322 Mio € an das Land Schleswig-Holstein. 2004 erfolgte darüber hinaus eine Sonderzahlung von rd. 200 Millionen Euro.

§ 2 der Satzung der HSH Nordbank AG (Gegenstand des Unternehmens) benennt die Bank als Allgemeine Geschäftsbank. Unternehmensgegenstand der Gesellschaft sind Bank- und Finanzgeschäfte aller Art sowie weitere Dienstleistungen und Geschäfte im kreditwirtschaftlichen Bereich. Sie bietet ferner als Bankpartner der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg Finanzdienstleistungen für öffentliche Kunden an und nimmt die Funktion einer Sparkassenzentralbank wahr.

Nach Absatz 2 ist die Gesellschaft berechtigt, im Inland und im Ausland Banken und andere Unter-nehmen zu gründen oder sich an solchen zu beteiligen sowie Niederlassungen und Repräsentanzen zu eröffnen und zu unterhalten.


Das Geschäftsmodell der HSH Nordbank AG weist ein klares Bekenntnis zur Region auf. Es ist stets auf Wachstum in allen Geschäftsbereichen ausgerichtet worden.

Im Rahmen des Strategieprozesses wurde das wachstumsorientierte Geschäftsmodell der HSH Nordbank AG im Kreis der Anteilseignern erneut diskutiert und bestätigt. Gleichzeitig wurde die sich aus den Wachstumsplanungen ergebende Lücke in der Kapitalausstattung der HSH Nordbank weiter analysiert. Ein Aspekt der Kapitalschwäche war in dem Anteil an Hybridkapital zu sehen, worunter auch die stillen Einlagen zu fassen waren. Die stillen Einlagen werden bei der Zugrundelegung der von den Ratingagenturen angewandten Methode zur Berechnung des Kapitals, der sog. ACE-Eigenkapitalquote („Adjusted Common Equity“) nämlich nicht berücksichtigt. Dieser Umstand hat dazu geführt, dass die Kapitalqualität der Bank im internationalen Vergleich im unteren Ende angesiedelt werden musste. Die ACE-Quote der Bank betrug Ende 2007 lediglich 3,1 % und war damit geringer als bei vergleichbaren Kreditinstituten, deren entsprechende Quoten bei mindestens 5,5 % gelegen haben.

Wohlgemerkt: Diese Situation war bereits bei Fusion der beiden Landesbanken Kiel und Hamburg festzustellen.

Zum Zwecke der notwendigen Kapitalbeschaffung und damit zur Sicherung des Geschäftsmodells der HSH Nordbank AG sollte ein Börsengang der Bank das erforderliche Kapital verschaffen. Die für den Börsengang weiter erforderlichen Voraussetzungen, insbesondere die Aufstellung eines Jahresab-schlusses nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) anstelle des Abschlusses nach HGB sowie eine stärkere Konzentration des Geschäftsmodells hatte die Bank mit der Vorlage des Jahresabschlusses erreicht.

Gleichzeitig waren im zweiten Halbjahr 2007 erste Verwerfungen der Finanzmärkte und damit ein-hergehend ein allgemeiner Wertrückgang der börsennotierten Bankaktien festzustellen.

Zum Vergleich: Am 5. Januar 2007 notierten Aktien der Deutsche Bank bei ca. 102 €, am 11. Mai 2007 erreichten sie ihren seinerzeit höchsten Wert mit ca. 118 €, am 7. September 2007 notierten sie nur noch bei ca. 90 €, also rund 25 % unter Mai 2007. Die Wertentwicklung der Aktie der Deutschen Bank war danach kontinuierlich rückläufig. Am 4. Januar 2008 lag sie bei ca. 87 €, am 4. Juli 2008 bei ca. 54 €, am 10. Oktober 2008 notierte sie bei ca. 31 €, ihren niedrigsten Wert wies sie am 17. Januar 2009 mit ca.17 € auf. Ähnliche Entwicklungen lassen sich für die Aktien der zweitgrößten deutschen Ge-schäftsbank, der Commerzbank, feststellen.

Vor diesem Hintergrund wurde von den Eigentümern am 7. März 2008 festgestellt, dass die allgemeine Marktverfassung einen Börsengang absehbar nicht erfolgreich durchführen lässt. Dies wurde in der Aufsichtsratssitzung am selben Tage mitgeteilt.

In diesem Zusammenhang sind auch die Erörterungen im Aufsichtsrat Ende 2007 (5. September und 10. Dezember 2007) zu verstehen. Die Bank hat sich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden, schon gar nicht in einer Schieflage, wie von interessierter Seite gern behauptet wird.

Die angestrebte Verbesserung der Eigenkapitalstruktur hat der Finanzierung des weiteren Wachstums und damit der Steigerung des Unternehmenswertes der Bank auch im Hinblick auf den angestrebten Börsengang gedient. Die mit der Kapitalmaßnahme angestrebte Kapitalausstattung war dazu bestimmt, die bislang positiven Bewertungen der Bank durch Analysten und Ratingagenturen zu halten. Die ansonsten zu befürchtende Verschlechterung des Ratings, ich verweise auf meine oben gemachten Ausführungen, hätte sich ansonsten negativ auf die Höhe der Refinanzierungskonditionen bei der HSH Nordbank ausgewirkt. Neben einer Schmälerung der Ertragssituation der Bank wäre damit auch das auf qualifiziertes Wachstum ausgerichtete Geschäftsmodell der HSH Nordbank gefährdet gewesen.

Als Gesamtpaket ist von den Aktionären eine Kapitalerhöhung im Umfang von rd. 2 Mrd. € angestrebt worden, wobei rd. 1,3 Mrd. € auf neue Mittel entfallen sind und rd. 0,7 Mrd. € auf eine Optimierung der Kapitalstruktur, die auch in einem Börsengang umgesetzt werden sollte. Die geplanten Maßnahmen haben zwei Elemente umfasst, einerseits die Wandlung bestehender stiller Einlagen in Stammaktien der HSH Nordbank, verbunden mit einer parallelen Barkapitalerhöhung durch Flowers und die von ihm beratene Gruppe; ferner durch Zeichnung einer Pflichtwandelanleihe durch alle Anteilseigner zu identi-schen Konditionen.

In diesem Zusammenhang will ich einmal darauf hinweisen, dass alle Beteiligten an dieser Kapitaler-höhung natürlich von externen Beratern begleitet wurden. Ich hatte Herrn Peiner vorgeschlagen, uns erstmals gemeinsam von einer Investmentbank beraten zu lassen. Wir haben uns dann für Morgan Stanley entschieden. Aber entscheidend ist: Die Bank und ihre Berater und die Anteilseigner und deren Berater haben die Notwendigkeit einer Kapitalunterstützung für das Geschäftsmodell bestätigt. Das war insbesondere für unseren neuen Mitanteilseigner J.C. Flowers von Bedeutung. Die Gruppe hatte ja gerade erst vor knapp eineinhalb Jahren rd. 1,2 Milliarden Euro für den Anteil bezahlt und im Zuge damals bereits geplanten Umwandlung Stiller Beteiligungen Ende 2007 weitere 200 Millionen eingebracht, um bei dieser Aktion nicht verwässert zu werden. Bei dieser Maßnahme jetzt war Flowers wieder mit gleich zweimal 300 Millionen dabei. Zum einen, um bei der erneuten Umwandlung Stiller Beteiligungen nicht verwässert zu werden. Zum anderen mit seinem Anteil an der Pflichtwandelanleihe. Also insgesamt rd. 600 Millionen Euro bei dieser Aktion. Es dürfte jedem einleuchten, dass insbesondere Herr Flowers und seine Investoren mit großer Sorgfalt geprüft haben und zu dem positiven Ergebnis gekommen sind, wie die anderen Anteilseigner auch.

Die Voraussetzungen und Durchführung der Kapitalmaßnahme in 2008 habe ich in einer entsprechenden Vorlage an den Finanzausschuss vom 3. Juli 2008 umfänglich erörtert (Umdruck 16/3291). Dazu hat eine ausführliche Erörterung im Finanzausschuss in der Sitzung am 10. Juli 2008 stattgefunden, an der auch der Vorstandsvorsitzende der HSH Nordbank, Herr Berger, teilgenommen hat.

Herr Berger hatte ausgeführt, dass die HSH Nordbank infolge der internationalen Finanzmarktkrise im Jahr 2007 Abschreibungen (Bewertungsverluste) in Höhe von 1,3 Mrd. € und im 1. Quartal 2008 in Höhe von 190 Mio. € zu verzeichnen hatte. Dabei sei die besondere Stärke der Bank zu Tage getreten. Denn trotzdem habe man im Jahr 2007 einen Überschuss in Höhe von 285 Mio. € und im 1. Quartal 2008 von 81 Mio. € erwirtschaftet. Die Bank werde unter Berücksichtigung der beabsichtigen Kapitalmaßnahmen das Jahr 2008 mit einem Überschuss von gut 400 Mio. € abschließen, worin als Vorsorgeposition bereits Abschreibungen von 350 Mio. € enthalten seien.

Die Entscheidung, einen Börsengang absehbar nicht umzusetzen, war richtig. Angesichts der hohen Bewertungsabschläge auf Bankaktien hätte ein übereilter Börsengang der Bank eher geschadet. Mit der erkennbaren Reduzierung der Bewertung von Aktien bis zu 30 % war das Umfeld für einen Börsengang alles andere als optimal.

Andererseits hat das Jahresergebnis, das trotz der Finanzmarktkrise einen Überschuss von mehr als 250 Mio € aufgewiesen hat, deutlich gemacht, dass die HSH Nordbank auch in der Vergangenheit solide gewirtschaftet hat.

Ich weise in diesem Zusammenhang auf die Presseinformation der SPD Landtagsfraktion Nr. 67/2008 vom 10. März 2008 hin. Dort ist nachzulesen, dass nach der Wertberichtigung auch keine stillen Lasten aus Subprime mehr in der Bank liegen würden, so dass die Risiken nunmehr vollständig verarbeitet seien. Das hohe Plus bei den operativen Erträgen hätte gezeigt, dass der Wachstumskurs der HSH Nordbank anhält. Auch der frühere SPD-Landtagsabgeordnete Günter Neugebauer hat in seiner Rede am 23. April 2008 vor dem Schleswig-Holsteinischen Landtag darauf hingewiesen, dass die HSH Nordbank wesentlich besser mit der Subprimekrise und der darauf folgenden internationalen Finanzkrise fertig geworden sei als vergleichbare öffentliche Landesbanken.

Auch von Bedeutung ist, dass die Anteilseigner bereits im Frühjahr bei der Vorbereitung dieser Kapi-talmaßnahme in Gesprächen mit dem Vorstand gebeten haben, seinerseits Maßnahmen vorzubereiten, die zu einer Entlastung des Kapitals und der G+V beitragen. Hieraus wurde dann im Herbst das Programm ‚Wetterfest‘.



IV. Der Zusammenbruch des Bankhauses Lehman Brothers und die Liquiditätskrise bei der HSH Nordbank AG

Noch am 8. September 2008 hat die HSH Nordbank in ihrer Pressekonferenz für das erste Halbjahr 2008 eine positive Bilanz ziehen können. Der Konzernüberschuss belief sich auf 129 Mio. €, das Ergebnis vor Steuern lag bei 99 Mio. €. Darin enthalten waren Abschreibungen auf das Credit-Investment-Portfolio in Höhe von 511 Mio €.

Gleichzeitig hat der Vorstand der Bank dem Aufsichtsrat das oben bereits erwähnte umfassende Maßnahmenpaket ‚Wetterfest‘ vorgelegt, mit dem Finanzkraft, Profitabilität und Effizienz der Bank deutlich gesteigert werden sollten. Mit dem Programm waren zwei Stoßrichtungen verbunden: Eine weitere Schärfung des Geschäftsmodells und eine spürbare Senkung der Kostenbasis.

Wenige Tage vor dem Zusammenbruch des Bankhauses Lehman Brothers am 15. September 2008 haben wir im Schleswig-Holsteinischen Landtag über das Maßnahmenpaket des Vorstands der HSH Nordbank AG debattiert. In der Sitzung am 10. September 2008 habe ich auf die Lage auf den inter-nationalen Finanzmärkten hingewiesen. Zu diesem Zeitpunkt konnten wir feststellen, dass die inter-nationale Finanzmarktkrise bereits seit 14 Monaten andauerte und sie aus damaliger Sicht auch länger dauern würde als seinerzeit bereits befürchtet. Die Bank hat sich bei ihren weiteren Prognosen für die Zukunft aus damaliger Sicht darauf eingestellt, dass die internationale Finanzmarktkrise noch 1 1/2 – 2 Jahre anhielte.

Wir können feststellen, dass noch im März 2008 die kritische Situation in den USA die amerikanische Zentralbank zwar dazu bewegte, Bear Stearns zu retten, aber nur fünf Tage nach unserer Aussprache am 10. September 2008 die viertgrößte amerikanische Investmentbank, die über 150 Jahre alte Bank Lehman Brothers, in die Insolvenz gegangen ist.

Das ist für ein Land, das 45 von insgesamt 64 Nobelpreisträgern (und damit 70 %) des seit 1969 ver-gebenen „Nobelpreises für Wirtschaftswissenschaften“ vorzuweisen hat, wahrlich eine meisterhafte Leistung.

Wenige Tage später musste der zweitgrößte Versicherer der Welt, die US-amerikanische AIG, mit 85 Mrd. US Dollar stabilisiert werden, ebenso wie zuvor die beiden US-Hypothekenfinanzierer Fannie Mae und Freddie Mac. Mit einem Volumen von 750 Mrd. US$ hat die US-Regierung, nachdem sie offensichtlich eingesehen hatte, mit der Hinnahme des Niedergangs des Bankhauses Lehman Brothers einen der größten finanzpolitischen Fehler der Geschichte begangen zu haben, das größte Ret-tungsprogramm in der Geschichte der internationale Finanzmärkte aufgelegt. Ein Beispiel, dem sich am Ende auch Regierungen und Parlamente weltweit, so auch auf den europäischen Märkten und auch in der Bundesrepublik Deutschland, verpflichtet fühlten.

Hat die Bank im Jahr 2007 noch Abschreibungen in einer Größenordnung von ca. 1,3 Mrd. € vorge-nommen, die aber über die Gewinn- und Verlustrechnung abgewickelt worden sind, konnte sie gleichwohl für 2007 einen dreistelligen Millionengewinn ausweisen und die volle Dividende zahlen.

Für das Jahr 2008 hatte die Bank eine Risikovorsorge in Höhe von 350 Mio. € eingeplant, die aber durch Abschreibungen bereits im ersten Halbjahr in Höhe von 511 Mio. € aufgezehrt waren. Gleichwohl konnte die Bank im ersten Halbjahr 2008 noch einen dreistelligen Millionengewinn als Überschuss ausweisen.

Die Bank war zu dem Ergebnis gekommen, dass die internationale Krise und die auf die Bank einwir-kenden Ereignisse wohl bis ins Jahr 2010 reichen werden. Im Zuge der sich weiter zuspitzenden Fi-nanzkrise musste die HSH Nordbank AG Vorsorge treffen.

Deshalb hatte der Vorstand das eingangs erwähnte Maßnahmenpaket verabschiedet und dem Auf-sichtsrat am 5. September 2008 vorgestellt:
Das Maßnahmenpaket, das der Vorstand auf den Weg gebracht hatte, bestand aus zwei wichtigen Bereichen. Der eine Bereich umfasste die Neuordnung geschäftlicher Aktivitäten. Es ging insbesondere darum, das Neugeschäft auf das seinerzeit mögliche Maß zu reduzieren und ggf. auf solche Bereiche zu konzentrieren, in denen die Bank eine marktführende Position hätte.

Neben der Stärkung des Stammkundengeschäftes war das Maßnahmenpaket aber auch darauf ange-legt, nur noch solche Geschäfte zu fördern, bei denen die Margen als außerordentlich gut zu bezeichnen waren. Da das Eigenkapital, das die Anteilseigner zur Verfügung gestellt haben, keine Maßnahme darstellte, die den Anteilseignern leicht gefallen ist, mussten die mit Eigenkapital zu unterlegenden Geschäfte weiter konzentriert werden.

Zusammengefasst bedeutete das für die Bank, sich neben dem marktschonenden Abbau des Credit Investment Portfolios von einer Reihe von Aktivitäten und nichtstrategischen Beteiligungen zu trennen. Das betraf Aktivitäten im Leasingbereich, die Immobilienbranche in New York, das regionale Firmenkundengeschäft in Asien sowie die Schließung von Niederlassungen auch im Ostseeraum.

Das Programm „Wetterfest“ beinhaltete auch eine Veränderung der Kostenbasis der Bank. Wies die Bank 2007 noch eine Kostenbasis von etwa 985 Mio. € auf, so sollte diese Kostenbasis bis 2010 auf 900 Mio. € reduziert werden. Das inkludierte auch einen nennenswerten Personalabbau.

Das Maßnahmenpaket „Wetterfest“ ist Gegenstand einer nicht öffentlichen Sitzung des Finanzaus-schusses am 25. September 2008 gewesen. Ich stelle im Zuge dieser Sitzung fest, dass Herr Berger ausführlich zur Entwicklung der Bank im ersten Halbjahr 2008 unter dem Eindruck der Ereignisse nach dem Zusammenbruch des Bankhauses Lehman Brothers berichtet hat. Er hat sich im Übrigen auch zu der Kapitalmaßnahme 2008 verhalten.

Ich stelle ferner fest, dass neben der sozialdemokratischen Partei auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in einer Pressemitteilung am 25. September 2008 dem Vorstandsvorsitzenden der HSH Nordbank Berger ihr Vertrauen ausgesprochen haben.

Niemand konnte zu diesem Zeitpunkt erahnen, welche Zuspitzung die internationalen Finanzmärkte nach dem Zusammenbruch des Bankhauses Lehman Brothers nehmen würde. Denn mit dem Zu-sammenbruch des Bankhauses Lehman Brothers und dem daraus resultierenden validen Abschrei-bungsbedarf entwickelte sich eine manifeste Krise des Interbankenmarktes, also der Finanzierungsbedingungen der Banken untereinander. Betroffen von der Krise waren nicht mehr nur noch schwach eingeschätzte Marktteilnehmer. Vielmehr waren auch große, ertragsstarke Finanzinstitute in ihrer Existenz bedroht. Auch die HSH Nordbank blieb von diesen Ereignissen nicht verschont.

Der Bundesfinanzminister hat im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine Woche nach der Lehman-Pleite ausgeführt, ein ganzer Teil der Landesbanken sei in schweres Fahrwasser geraten. Positiv sei hervorzuheben, dass allein die HSH Nordbank ein eigenes, an sich tragfähiges Geschäftsmodell habe. Leider sei sie dennoch von den Turbolenzen betroffen. Die Länder seien selbst für ihre Landesbanken verantwortlich. Der Bund werde nicht als Ausfallbürge bereitstehen. Es sei richtig, privates Kapital aufzunehmen. Auch hier habe allein die HSH Nordbank bisher den richtigen Weg beschritten.

Die Finanzkrise ist das Produkt mehrerer Fehlentwicklungen. Als Ursprung der Krise gilt heute die expansive Zinspolitik in den USA. Das hat starke Anreize geschaffen, Investitionen zu einem sehr hohen Fremdfinanzierungsanteil zu realisieren, die damit von konjunkturellen Entwicklungen besonders abhängig waren. Da Kredite in Zeiten der Globalisierung zunehmend verbrieft, strukturiert und an internationale Finanzinvestoren weitergereicht wurden, konnte sich aus der amerikanischen am Ende eine weltweite Krise entwickeln.

Der Zusammenbruch von Lehman Brothers verschärfte die Situation. Neben hohen Abschreibungen auf das Eigenkapital trat nun noch eine Zuspitzung der Liquiditätsproblematik hinzu. Banken gelang es zum Teil nur noch unter finanziell erhöhten Anstrengungen, ihre Ausleihungen angemessen zu refinanzieren. Es wird beschrieben, dass sich in diesem Zusammenhang auch die internationalen Bilanzierungsstandards gegenüber der Krise als prozyklisch erwiesen haben.
Anlässlich eines Aktionärstreffens am 29. September 2008 ist vereinbart worden, regelmäßige Liqui-ditätsbesprechungen durchzuführen, in welche die Fachebene des Finanzministeriums einbezogen worden ist. Diese Besprechungen begannen am 16. Oktober 2008.



V. Die Finanzmarktstabilisierung

Die Bundesregierung hat am 13. Oktober 2008 ein Rettungspaket mit einem Gesamtvolumen von bis zu 500 Mrd € beschlossen, das über den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) für die an-geschlagene Finanzbranche zur Verfügung gestellt wurde. Ziel war es, drei zentrale Problemstellungen des Finanzsektors zu entschärfen:

Die Vertrauenskrise am Interbankenmarkt und die sich daraus ergebenden Liquiditätsrisiken sollten durch staatliche Garantien am Kapitalmarkt beseitigt bzw. abgefedert werden.
Die Eigenkapitalanforderungen waren durch neue Anforderungen an die Mindestkapitalausstattung der Banken zu überdenken. Dabei erschien eine Mindestkernkapitalquote von 7% als Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Liquiditätsgarantie angemessen.
Zur Abschirmung von Risikoaktiva war eine Übernahme (Auslagerung) von Aktiva, die von den Fi-nanzunternehmen vor dem 13. Oktober 2008 erworben wurden, möglich.
Die Finanzmarktstabilisierung hat sich insgesamt bisher bewährt und auf die Finanzmarktkrise weit-gehend richtige Antworten gegeben. Sie stellt sich als konsequente Erfahrung leidvoller Erinnerungen an die Finanz- und Weltwirtschaftskrise nach 1929 dar, in der entscheidende Fehler begangen wurden. Die Bedeutung systemischer Banken ist seinerzeit deutlich unterschätzt worden.

Die HSH Nordbank hat am 6. November 2008 Liquiditätsgarantien vom SoFFin in Höhe von bis zu 30 Mrd € beantragt, von denen 10 Mrd € kurzfristig zur Verfügung gestellt wurden.

Im Gegenzug haben sich die Anteilseigner verpflichten müssen sicherzustellen, dass die HSH Nordbank über eine angemessene Eigenkapitalausstattung verfügt, die Altlasten abgeschirmt werden und ein tragfähiges Geschäftsmodell vorgelegt wird.

Ein Rechtsanspruch auf Leistungen des SoFFin bestand grundsätzlich nicht.

Eine Beteiligung durch den Fonds selbst – also eine Rekapitalisierungsmaßnahme- konnte nur dann erfolgen, wenn ein wichtiges Interesse des Bundes vorläge und der vom Bund angestrebte Zweck sich nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise hätte erreichen lassen. Nach dem Willen des Ge-setzgebers stellte die Rekapitalisierung das äußerste Mittel für den Fall dar, dass keine andere Maß-nahme hätte in Betracht gezogen werden können.
Die Situation bei den Landesbanken war von Anfang an der Sphäre, also der Verantwortung der Länder zugeordnet.

Voraussetzung für die Gewährung einer Garantie gegenüber der HSH Nordbank war der vom SoFFin vorgelegte "Vertrag über die Übernahme von Garantien vom 26. November 2008 zwischen dem Son-derfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) als Garantiegeber und der HSH Nordbank AG als Kredit-nehmer".
Entsprechend waren die Risiken aus den Altbeständen grundsätzlich durch die Alteigentümer abzu-decken.
Die Anteilseigner wurden verpflichtet sicherzustellen, dass die HSH Nordbank AG über eine angemes-sene Eigenkapitalausstattung, d. h. eine Kernkapitalquote von mindestens 8 % – gemäß EU-Vorgabe mindestens 7% – verfüge, sowie die Restrukturierung der HSH in die Wege zu leiten mit dem Ziel, die Zukunftsfähigkeit der Bank mit einem tragfähigen Geschäftsmodell wieder herzustellen. Dies erforderte die Separierung von Risiken sowie der strategisch nicht notwendigen Geschäftsbereiche und Beteiligungen. Die Altlasten und diese Kosten würden durch die derzeitigen Anteilseigner übernommen.

Was sich hier so schlank anhört, war allerdings ein ziemlich schwieriger Weg. Fast täglich haben die Anteilseigner in Telefonkonferenzen über neue Bedingungen beraten müssen, die vom Lenkungsaus-schuss des SOFFIN diktiert wurden.
Wenn ich mich richtig erinnere, haben wir zweimal in dieser Zeit über die beiden Regierungschefs das Bundeskanzleramt einschalten müssen.


In Gesprächen, die der Ministerpräsident und ich am 12. Februar mit BM Steinbrück und am 20. Februar 2009 mit St Nawrath im Bundesministerium der Finanzen führten, wurde seitens des SoFFin erneut klargestellt, dass die HSH Nordbank eine systemisch relevante Bank sei und bestätigt, dass es bei den Entscheidungen aus dem November 2008 verbleibe. Es ist weiter festgestellt worden, dass das von der Bank vorgestellte Modell (10 Mrd € Bürgschaft, 3 Mrd € frisches Kapital), welches insbesondere die Tragung der Altlasten durch die Anteilseigner sicherzustellen bestimmt war, die SoFFin-Auflagen aus dem November 2008 erfülle.

Die für die HSH Nordbank AG erreichte Stabilisierung war auch alternativlos.

In seinem Schreiben vom April 2009 an den Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages (Umdruck 16/4167) hat der seinerzeitige Bundesfinanzminister ausgeführt, dass die Grundsätze für die Unterstützung durch Eigenkapital und Garantien nach dem Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) für alle Landesbanken gleich seien.
So gelte für alle Landesbanken die vom Lenkungsausschuss der Finanzmarktstabilisierungsanstalt getroffene Grundsatzentscheidung, dass die Alteigentümer für die Altlasten einzustehen haben. Eine Beteiligung des SoFFin an der Bereitstellung von Eigenkapital zu Gunsten der HSH Nordbank kam daher nicht in Betracht.
BM Steinbrück führte ferner aus, die schleswig-holsteinische Landesregierung hätte vor diesem Hin-tergrund prinzipiell zwei Möglichkeiten gehabt: Erstens wäre eine Rekapitalisierung über den SoFFin gemäß § 7 FMStFG nach Auslagerung der Altlasten und zu Gunsten der gesunden Kernbank möglich gewesen. Die Landesregierung hätte sich seinerzeit gegen diesen Weg entschieden.
Stattdessen hätte sich die Landesregierung für die zweite Möglichkeit einer Unterstützung über Ga-rantien gemäß § 6 FMStFG entschieden.

Diese Darstellung des seinerzeitigen Bundesfinanzministers ist so nicht vertretbar; sie ist darüber hinaus höchst irreführend.
Die Landesregierung hat sich nicht gegen die erste Möglichkeit entschieden, sondern im Gegenteil alle Maßnahmen ergriffen, die Auslagerung der Altlasten voranzutreiben, um dadurch erst die Mög-lichkeiten zu schaffen, auch eine Rekapitalisierung durch den SoFFin in Betracht ziehen zu können.

Aber selbst diese außerordentlich ernste Krisensituation war nicht frei von den üblichen politischen ‚Spielchen‘ auf Bundesebene. Dabei hatten wir tatsächlich andere Sorgen.

Dass die Äußerung des ehemaligen Bundesfinanzministers gegenüber dem Schleswig-Holsteinischen Landtag beabsichtigt höchst missverständlich ausgelegt werden konnte, ergibt sich auch aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der FDP (dortige Druck-sachen 16/12499 und 16/12633). Unter 9. ist dort gefragt, wie die Bundesregierung die Kritik bewerte, der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) zwinge durch seine Zurückhaltung gegenüber den Landesbanken zu partikularen Lösungen.

In der Erwiderung heißt es wörtlich:

„Die geltende Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern bleibt bestehen und kann nicht über das FMStFG außer Kraft gesetzt werden. Daraus folgt, dass die Alteigentümer für die Altlasten der Lan-desbanken einzustehen haben. Eine Rekapitalisierung gemäß § 7 FMStFG ist erst nach Auslagerung der Altlasten und nur zu Gunsten einer gesunden Kernbank möglich. Falls erforderlich, kommt zuvor jedoch eine Unterstützung über Garantien gemäß § 6 FMStFG in Betracht, sofern die Landesbank über eine Kernkapitalquote von mindestens sieben Prozent und ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügt. Die an eine Garantiegewährung geknüpften Bedingungen sind europarechtlich vorgegeben; die Bundesregierung hat insoweit keinen Ermessensspielraum.

In welchem Umfang und auf welche Art den Landesbanken über den Finanz-marktstabilisierungsfonds geholfen werden kann, ist mithin durch die rechtlichen und faktischen Umstände vorgegeben. Ein Zwang zu partikularen Lösungen folgt daraus keineswegs.“

Das war unmißverständlich. Die schleswig-holsteinische Landesregierung musste also so handeln, wie sie gehandelt hat. Eine Alternative, also die Entscheidung zwischen zwei Möglichkeiten, wie in dem Schreiben Steinbrücks zumindest angedeutet, hatte sie nicht.




VI. Das Restrukturierungskonzept der HSH Nordbank AG

Die Bank hat sich konsequent neu ausgerichtet. Die Bank hat in kürzester Zeit ein auch in der Krise tragfähiges Geschäftsmodell vorgelegt, die beiden Länder haben dazu eine ausreichende Kapitalbasis geschaffen.

Damit wurde ein regional wichtiger Kreditversorger für die Wirtschaft und der nahezu letzte Vermö-genswert für das Land Schleswig-Holstein erhalten. Bankfunktionen wurden und werden weiter op-timiert, insbesondere durch Stärkung der Organisation und der Risikosteuerung.

Die Konzeption orientierte sich ausschließlich daran, die Stärkung des regionalen Geschäfts mit der Sicherung von Kernkompetenzen in ausgewählten internationalen Geschäftsaktivitäten, diese wiederum mit hohem regionalem Bezug, zu verbinden.
Gleichzeitig wurden solche Geschäftsfelder, die nicht oder nur im geringen Maße der strategische Fokussierung der Bank zu dienen bestimmt waren, identifiziert und zur Disposition gestellt.

Die Bank hat ihre strategischen wie nichtstrategischen Portfolien identifiziert und neu geordnet. Die Konzentration auf die Region sieht eine Stärkung des norddeutschen Firmenkunden- und Privatkun-dengeschäfts, des Sparkassengeschäfts sowie des deutschen Immobiliengeschäfts vor. Im Sektorgeschäft konzentriert sich die Bank auf internationale Schiffs- und Transportfinanzierungen sowie die Finanzierung von erneuerbaren Energien mit europäischem Bezug. Das Kapitalmarktgeschäft wird reduziert.

Die Bilanzsummen werden nahezu halbiert. Die Bilanzsumme für 2009 weist zum 31. Dezember 2009 noch eine Größenordnung von 175 Mrd € aus gegenüber 208 Mrd € zum 31. Dezember 2008.

Das Restrukturierungskonzept verlangte auch einen Beitrag der Anteilseigner.
Die Bank hat bei ihren Planungen für die Jahre 2009 und 2010 sowie in der mittelfristigen Betrachtung bis 2012 die Rahmenbedingungen der Krise bewertet. Die Bank ist in der Betrachtung so genannter makroökonomischer Parameter für ihre Planungen dabei von einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld bis Ende dieses Jahres ausgegangen. Das beinhaltete entsprechende Betrachtungen hinsichtlich Kreditvergabe, Liquiditätsengpässe, eine negative Entwicklung der Charterraten und Schiffswerte sowie der Immobilienwerte.

Darüber hinaus sind die relevanten Planjahre 2009 und 2010 einer kritischen, d.h. einer Stressbe-trachtung unterzogen worden. Diese Bewertungen wurden im Auftrag der Länder, die die erforderlichen Kapitalmaßnahmen allein zu erbringen hatten, von PriceWaterhouseCooper sowie MorganStanley auf Schlüssigkeit und Belastbarkeit der Annahmen hin überprüft. PWC hatte die Risikoentwicklung auf der Basis der von der Bank bewerteten Szenarien hinsichtlich so genannter Ausfallrisiken nachzuvollziehen und zu kommentieren. Darin umfasst waren das Credit-Investment-Portfolio, das eigentliche Kreditgeschäft, aber auch das übrige Wertpapierportfolio. Das Kommentieren vollzog die logische Herleitung der vorausentwickelten Ausfälle und die rechnerische Richtigkeit nach. Im Ergebnis war der Sorgfaltsmaßstab eines vorsichtigen Kaufmannes eingehalten, ohne aber zugleich übermäßige Vorsorge zu treffen.

Mit der der Bank gewährten Unterstützung von 3 Mrd € Kapital und einer Garantie über 10 Mrd € wurde die Bank für die Zukunft so aufgestellt, dass im Planungszeitraum bis 2012 mit einer Unterschreitung der vom SoFFin geforderten Mindestkernkapitalquote nicht zu rechnen sein würde. Aktuell liegt die Kernkapitalquote zum 31. Dezember 2009 bei 10,5 % gegenüber 5,1% zum 31. Dezember 2008. Nur bei einer sich erheblich verschärfenden wirtschaftlichen Krise hätten möglicherweise in diesem Geschäftsjahr, also 2010, die notwendigen Kernkapitalquoten unterschritten werden können. Dieser Eintritt wurde seinerzeit jedoch als unwahrscheinlich angesehen; diese Annahme hat sich bestätigt.

Abgeschirmt durch die Garantie werden Aktiva, soweit sie aus rechtlichen Gründen durch eine Fi-nanzgarantie abgeschirmt werden können. Darunter fallen z.B. Kredite oder Wertpapiere mit fest vereinbartem Rückzahlungsbetrag, nicht aber Aktiva, deren Werte marktbedingten Schwankungen unterliegen (z.B. Aktien). Die Aktiva sind eindeutig und abschließend bestimmt. Risiken aus den abge-schirmten Bilanzaktiva können sich nur realisieren, wenn der Zahlungsbetrag – nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten – nicht beigetrieben werden kann und sich der Verlust in der Gewinn- und Ver-lustrechnung niederschlägt.

Die Garantie wird von einem gemeinsam von den beiden Ländern geschaffenen Fonds in der Rechts-form der Anstalt öffentlichen Rechts („HSH Finanzfonds AöR“) begeben. Dadurch wird der entstehende Prüfungsaufwand für die Abrechnung der Garantie in einer Einrichtung konzentriert. Ferner steht die Garantieprovision, die die Bank auf die begebene Garantie als Aval zu leisten hat, in diesem Fonds zur Risikoabdeckung unmittelbar zur Verfügung.

Zusätzlich zur Garantie bedurfte es einer Kapitalzuführung in Höhe von 3 Mrd €, die durch eine Bar-kapitalerhöhung der Länder begeben worden ist. Der Fonds beider Länder hat diesen Betrag als Kredit aufgenommen und deckt die Refinanzierungskosten für das Kapital und die Verwaltungskosten aus den vereinnahmten Garantieprovisionen. Auf Sicht betrachtet soll der Zinsaufwand aus Dividenden bzw. Überschüssen nach Garantieabrechnung getragen werden.



VII. Information des Landtages

Abschließend möchte ich auf die von Ihnen zu klärende Fragen zu sprechen kommen, ob ich das Par-lament, also Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, in Bezug auf die HSH Nordbank AG stets vollständig und wahrheitsgemäß informiert habe.

Auch hier sind im politischen Alltagskampf schwere Vorwürfe gegen mich erhoben worden.

Dazu vorab: Niemals wäre ich auch nur auf die Idee gekommen, dem Parlament etwas für eine von ihm zu treffende Entscheidung Relevantes zu verschweigen oder gar etwas aus meiner Sicht Unwahres mitzuteilen. Warum sollte ich?

Selbstverständlich lässt sich politisch immer darüber streiten, ob Informationen nicht auf eine andere Art oder detailreicher oder zu einem anderen Zeitpunkt hätten übermittelt werden können, dürfen oder gar müssen. Auch dieser Diskussion und darauf bezogenen Kritik habe ich mich zu stellen. Dies tue ich mit reinem Gewissen.

Dies gilt gerade auch in Bezug auf zwei besonders medienwirksam erhobene Vorwürfe:

1. Stichwort: Kapitalmaßnahme 2008

Hier wurde der Vorwurf erhoben, ich hätte den tatsächlichen Zustand der HSH Nordbank AG beschönigt und verschwiegen, dass sich die Bank in einer Schieflage oder gar in einer Krise befunden hätte, um die parlamentarische Zustimmung zu der nicht nur von mir für richtig und angezeigt gehaltenen Kapitalmaßnahme 2008 zu erlangen.

Auf den Sachverhalt selbst bin ich vorhin bereits eingegangen. Jetzt geht es um die dem Parlament übermittelten Informationen.

Wenn Sie die Protokolle sämtlicher einschlägiger Sitzungen des Finanzausschusses und des Plenums unseres Landtages sorgfältig auswerten, werden Sie feststellen, dass alle relevanten Fakten ausführlich dargelegt und diskutiert wurden.

Es gab keine Schieflage und erst recht keine Krise der Bank, die es mit der zu beschließenden Kapi-talmaßnahme abzuwenden gegolten hätte. Wohl aber galt es, die Bank vor einem zunehmend kri-senhaft werdenden Umfeld zu schützen, also vorzusorgen – was ohne die Lehman-Pleite auch gelungen wäre.

Nun lässt sich politisch darüber streiten, ob nicht auch die hier im parlamentarischen Untersu-chungsausschuss in öffentlicher Sitzung zitierte Formulierung aus Berichten des Vorstandes vom Sep-tember und Dezember 2007, wonach die Liquiditätslage der Bank „angespannt aber nicht kritisch“ sei, hätte zum Gegenstand der politischen