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Reden im Archiv Debatten aus dem Landtag
Rede vom 16. September 2011Debatte zum Streikrecht für Beamte im Landtag

Finan zminister Rainer Wiegard: Kommt Streikrecht – Fällt Beamtenrecht

Frau Präsidentin, meine Kolleginnen und Kollegen,

ich will zunächst unsere Beamtinnen und Beamten in Schutz nehmen vor diesem Antrag, damit nicht der Eindruck erweckt wird, er käme von ihnen. Nein, die Beamten haben damit nichts zu tun und dürfen deshalb auch nicht dafür in Haftung genommen werden. Der Bundesvorsitzende des Deutschen Beamtenbundes, Peter Heesen, stellt zum Streikverbot fest: „Unser Land muss im Sinne der Bürgerinnen und Bürger funktionsfähig bleiben. Das geht aber nur, wenn den Beamtinnen und Beamten Streiks grundsätzlich untersagt bleiben.“

Das Berufsbeamtentum ist ein wesentlicher Stabilitätsfaktor unserer Gesellschaft. Es hat Verfassungsrang.

Zu den im Grundgesetz ausdrücklich genannten „hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums“ zählt auch das Streikverbot. Das hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach und zuletzt vor vier Jahren bestätigt.

Das Streikrecht für Beamte ist
rechtlich nicht zulässig,
inhaltlich nicht geboten und
wird selbst von den Betroffenen weit überwiegend abge-lehnt.
Zusammengefasst bedeutet das:
Kommt Streikrecht – Fällt Beamtenrecht.