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Reden im Archiv Debatten aus dem Landtag
Rede vom 16. Juli 2009Schleswig-Holsteinischer Landtag 118. Sitzung Donnerstag, 16. Juli 2009 – Unkorrigiertes Stenografenprotokoll – Es gilt das gesprochene Wort

Besetzung des Aufsichtsrates der HSH Nordbank

Vizepräsidentin Frauke Tengler:
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Lars Harms und erteile für die Landesregierung Herrn Finanzminister Rainer Wiegard das Wort.

Rainer Wiegard, Finanzminister:
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann es immer wieder bedauern, dass eine solche Diskussion so häufig auch von Debatten begleitet wird, die nicht gerade von umfassender Sachkenntnis und manchmal noch nicht einmal einfacher Kenntnis geprägt sind. Die Landesregierung nimmt selbstverständlich die Verantwortung als bedeutender Anteilseigner der HSH Nordbank wahr. Ihre Begriffsdefinition, Frau Heinold, von „aus dem Staube machen“ belegt lediglich, dass Sie erstens von den Aufgaben und zweitens von der Funktion eines Aufsichtsrates überhaupt keine Ahnung haben.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind Ihre einzigen Argumente!)

Aber das gilt ja für andere Gremien, denen Sie angehören, auch. Sehen Sie, der Finanzminister ist für alle Beteiligungen zuständig, unabhängig davon, ob er in den Aufsichtsgremien sitzt oder nicht. Das gilt zum Beispiel auch für die AKN, wo ich auch nicht in den Aufsichtsgremien sitze. Dennoch habe ich die Verantwortung dafür in der Landesregierung und die Landesregierung insgesamt. Da ändert sich gar nichts.

Die Wahrnehmung der Verantwortung für den bedeutend gewachsenen Anteil an der gemeinsamen Landesbank Hamburg Schleswig-Holstein geschieht künftig einerseits unmittelbar durch zwei Mitglieder der Landesregierung in dem auf Initiative Schleswig-Holsteins geschaffenen Gesellschafterausschusses, dem jeweils zwei Vertreter der Anteilseigner sowie der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Vorstandsvorsitzende angehören. Hier werden insbesondere die strategischen Interessen der Anteilseigner – Umsetzung der Beschlüsse zur Restrukturierung und die Planungsvorgaben, die Lage und die Entwicklung der Bank im Hinblick auf die Auswirkungen auf das Kapital, das von den Anteilseignern gehalten wird – begleitet.

Der Gesellschafterausschuss tagt künftig regelmäßig in einem vierwöchigen Turnus, und er hat, obwohl er gar keine Organstellung hat, die entscheidende Bedeutung in den weiteren Beratungen zur Struktur und zur Umsetzung der Bank.
Kollegin Herdejürgen hat das Beispiel genannt, dass die Durchsetzung der Forderung der Anteilseigner im Zusammenhang mit dem Garantievertrag notwendig war. Frau Herdejürgen, in der Tat, das ist nicht im Aufsichtsrat geschehen, sondern es ist auf der Anteilseignerseite geschehen.

(Zuruf der Abgeordneten Birgit Herdejürgen [SPD])

Deshalb ist schon sehr zu differenzieren, an welcher Stelle diese Dinge geschehen.
Im Aufsichtsrat selbst haben die Anteilseigner künftig jeweils ein Grundmandat, das für Schleswig-Holstein von Lutz Koopmann, dem Vorsitzenden des Vorstands der Investitionsbank, wahrgenommen wird. Mit Herrn Koopmann ist eine Vereinbarung beschlossen worden, die die Information und Rückkopplung der Beteiligungsverwaltung der Landesregierung über alle Angelegenheiten des Aufsichtsrates sicherstellt. Herr Koopmann ist ein ausgewiesener anerkannter Bankfachmann, der zudem bereits seit Jahren in besonderer Weise schleswig-holsteinische Interessen an prägnanter Stelle gerade in diesem Bereich vertritt. Deshalb, glaube ich, ist er ein ausgezeichneter Mann auf diesem Platz.

(Beifall bei der CDU)

Darüber hinaus haben sich die Regierungen von Hamburg und Schleswig-Holstein darauf verständigt, weitere sechs Sitze

(Zuruf des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

- Lars Harms, Schleswig-Holstein hat nicht nur zwei Sitze, sondern es hat ein Grundmandat und gemeinsam mit Hamburg weitere sechs Sitze – gemeinsam mit Vertretern aus der Wirtschaft und vorrangig aus dem Finanzdienstleistungsbereich zu besetzen.

Mit Hilmar Kopper – das wurde von Einzelnen genannt – hat der Ministerpräsident einen Aufsichtsratsvorsitzenden gewinnen können, der die Neustrukturierung als erfahrener Bankfachmann, renommierte Persönlichkeit mit fundierter Kenntnis und vor allen Dingen mit extrem vielen guten Beziehungen in die Finanzwelt begleiten kann.

Neben Hans Werner Blöcker als Vertreter der norddeutschen Wirtschaftsverbände gehören dazu ausnahmslos frühere Vorstandsmitglieder renommierter Unternehmen. Die Namen sind hier genannt worden. Detlev Bremkamp, Allianz, Dr. Joachim Lemppenau, Volksfürsorge, Bernd Wrede, Kühne & Nagel und Hans Reckers, Deutsche Bundesbank, der ab November zur Verfügung steht. Damit ist dieser Aufsichtsrat hochkarätig und fachkundig besetzt und sichert ein Höchstmaß an Kontrolle der Arbeit des Vorstands. Ich bin außerordentlich dankbar, dass es gelungen ist, den Aufsichtsrat mit diesen anerkannten Fachleuten und Persönlichkeiten zu besetzen.

Die Landesregierung wird im ständigen Dialog mit unseren insgesamt acht Vertretern – gemeinsam mit Hamburg mit insgesamt acht Vertretern – im Aufsichtsrat und dem Gesellschafterausschuss den schwierigen Prozess der Restrukturierung begleiten.

Meine Damen und Herren, wer immer nur darauf schaut, welche Anteile wir haben und dass wir anteilsgemäß die politische Beteiligung dort sicherstellen, der wird auch zu den vier Grundrechenarten zurückkehren müssen. Ein Blick in das Aktien- und Mitbestimmungsgesetz macht ja deutlich, dass, wenn wir 85 % der Anteile haben, niemals über 85 % der Sitze im Aufsichtsrat verfügen werden, weil 50 % der Sitze im Aufsichtsrat allein bereits den Arbeitnehmervertretern zustehen. Deshalb ist es wichtig, dass wir die besonderen Interessen der Anteilseigner auf beiden Seiten wahrnehmen, sowohl in dem neu gebildeten
Gesellschafterausschuss als auch im Aufsichtsrat auf der Anteilseignerseite. Wir werden das in sehr intensivem Dialog mit unseren Vertreterinnen und Vertretern in beiden Bereichen tun.

(Beifall bei der CDU)