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Reden im Archiv Debatten aus dem Landtag
Rede vom 16. Juli 2009Schleswig-Holsteinischer Landtag 118. Sitzung Donnerstag, 16. Juli 2009 – Unkorrigiertes Stenografenprotokoll – Es gilt das gesprochene Wort

Sonderzahlung an den Vorstandsvorsitzenden der HSH Nordbank

Vizepräsidentin Ingrid Franzen:
Dann darf ich Ihnen, Herr Finanzminister Wiegard, das Wort erteilen.

Rainer Wiegard, Finanzminister:
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Herbst 2008 befand sich die HSH Nordbank insbesondere aufgrund der Insolvenz von Lehman Brothers in einer außerordentlich schweren Krise. Seitdem ist es gelungen, bis Mitte dieses Jahres alle erforderlichen Schritte zur Rekapitalisierung des Bankinstituts einzuleiten und abzuschließen. Sowohl die Garantien des SoFFin und der Anteilseigner der Länder wie auch die Kapitalerhöhung der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein sind per 30. Juni 2009 wirksam geworden. Damit ist zunächst allen regulatorischen Anforderungen termingerecht zum 30. Juni 2009 entsprochen worden.

Die in diesem Zusammenhang stehende Resolution des Landtags zur HSH Nordbank schreibt die neuen Regeln der Good Governance als feste Bedingung für die gewährten Landeshilfen fest. Hierzu gehören auch eine Begrenzung der Vorstandsgehälter auf das vom SoFFin festgelegte Niveau und eine Veränderung der künftigen Gehaltsstrukturen, die eine nachhaltige Geschäftspolitik gegenüber einer kurzfristigen Renditeoptimierung bevorzugen.

Zur Umsetzung dieses Ziels haben die Anteilseigner durchgesetzt, dass die Vorstände eine Selbstverpflichtung unterschrieben haben. Ab dem 1. Juli 2009, dem Inkrafttreten der Garantievereinbarung, orientiert sich künftig die Vergütung auf allen Ebenen der Bank am langfristigen Erfolg. Es werden keine Anreize gesetzt – die hat es in der Vergangenheit in der Tat gegeben -, um unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen.

Für den Vorstand gilt, dass eine Begrenzung der monetären Vergütung der Festgehälter auf 500.000 € greift, solange die Dividendenfähigkeit der Bank nicht hergestellt ist. Alle Vorstandsmitglieder haben einer entsprechenden Anpassung ihrer Verträge ab 1. Juli 2009 zugestimmt. Dies gilt auch für Herrn Professor Nonnenmacher. Damit sind die Anforderungen des Landtags in seiner Resolution erfüllt.

Allerdings stand dem Vorstandsvorsitzenden Professor Nonnenmacher aus seinem bisherigen Anstellungsvertrag ein Sonderkündigungsrecht zum 31. Juli 2009 zu. Bei seinem Weggang wäre die HSH Nordbank verpflichtet gewesen, seine bisherigen Ansprüche in Höhe von rund 2,9 Millionen € zu erfüllen. Die HSH Nordbank hätte unter diesen schwierigen Umständen zusätzlich auch noch das Know-how eines leistungsfähigen Vorstandsvorsitzenden verloren. Dies hätte für die Bank zu weiteren Belastungen geführt.

Schon die BaFin hat in den zurückliegenden Monaten die vollständige Wiederbesetzung des Vorstandes gefordert. Ein weiteres Ausscheiden hätte hier ein falsches Signal gegeben. Es bestand vielmehr ein vitales Interesse insbesondere der Anteilseigner, den Vorstandsvorsitzenden Professor Nonnenmacher zu halten.

(Zuruf des Abgeordneten Günter Neugebauer [SPD])

Hierfür hat sich auch der neue Aufsichtsratsvorsitzende Herr Kopper ausdrücklich ausgesprochen.

Einen neuen Aufsichtsrat zu installieren bei gleichzeitigem Verlust des aktiven Vorstandsvorsitzenden wäre ein deutlich schwierigerer Vorgang gewesen, als er es ohnehin schon war.

Vor diesem Hintergrund hat der Präsidialausschuss einen Verhandlungskorridor für den Aufsichtsratsvorsitzenden beschlossen. Ergebnis ist eine Einmalzahlung in der Größenordnung von 1,4 Millionen € sowie eine ab dem 60. Lebensjahr wirksame Altersversorgung mit einem versicherungstechnischen Barwert von 1,5 Millionen € und die Akzeptanz der Begrenzung des Gehalts auf 500.000 € ab dem 1. Juli 2009.

(Zuruf des Abgeordneten Günter Neugebauer [SPD])

Der Vorstandsvorsitzende hat in der zurückliegenden Zeit ein akzeptiertes Restrukturierungskonzept erarbeitet und im Wesentlichen auch in den Vereinbarungen zwischen SoFFin, BaFin und EU-Kommission im ersten Durchgang umgesetzt. Er nimmt seit geraumer Zeit gleichzeitig vier Vorstandsressorts wahr, das für Finanzen, das für Risiko, das Vorstandsressort und das für Organisation.

Durch diese Vereinbarung, für die der Präsidialausschuss dem Aufsichtsratsvorsitzenden Verhandlungsvollmacht gegeben hat, konnte der Verzicht von Herrn Nonnenmacher auf sein Sonderkündigungsrecht und die Fortsetzung des bestehenden Anstellungsvertrags erreicht werden.

Dies ist eine außerordentlich schwierige Entscheidung gewesen, meine Damen und Herren. Wir haben in diversen Gesprächen den Versuch gemacht, diese nach rückwärts wirkende Zahlung in eine Zahlung umzuwandeln, die mehr in die Zukunft gerichtet ist und an dem künftigen Erfolg des Unternehmens bemessen wird. Dies ist nicht erreicht worden. Ich bedaure das außerordentlich.

Nun gibt es eine rechtliche Würdigung und eine persönliche Würdigung dieses Vorgangs. Die rechtliche Würdigung hat ergeben, dass es für die Bank und für die Anteilseigner keine insgesamt wirtschaftlichere Lösung gegeben hätte. Die Barauszahlung von rund 2,9 Millionen € oder den Vertrag abzugelten, bei gleichzeitigem Verlust des Vorstandsvorsitzenden und der Notwendigkeit, in relativ kurzer Zeit einen neuen zu finden – in dieser Abwägung haben wir uns für die gefundene Lösung entschieden.

Dennoch, die persönliche Würdigung der Forderung von Herrn Nonnenmacher ergibt, was mir einmal beigebracht wurde, nämlich: So etwas tut man nicht.

(Beifall bei der CDU – Zuruf der Abgeordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Wolfgang Kubicki [FDP]: Dann finden Sie den toll? Das ist ja wunderbar!)

Ich habe unmittelbar, nachdem wir in einem Abstimmungsgespräch mit Hamburg über die Situation gesprochen haben, am 23. Juni 2009 dem Kollegen Hay, der gleichzeitig mit mir im Aufsichtsrat sitzt, über diese beabsichtigte Vertragsgestaltung informiert. Wir haben vereinbart, dass Herr Hay die Abstimmung mit der A-Seite vornimmt. Herr Hay hat mir nach Abwägung der möglichen Optionen sein Einvernehmen zu dieser Vorgehensweise erklärt.

Ich habe im Zusammenhang mit der Sitzung des Präsidialausschusses am 26. Juni, in der wir dem Aufsichtsratsvorsitzenden den Verhandlungskorridor aufgegeben haben, auch die finanzpolitischen Sprecher der regierungstragenden Fraktionen und den Vorsitzenden des Finanzausschusses über die fünf Punkte des Abstimmungsgesprächs mit Hamburg informiert.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Hört, hört!)

Darüber hinaus haben wir in einer kleinen Koalitionsrunde am 30. Juni vor der Kabinettssitzung unter anderem auch über diese Vertragsgestaltung gesprochen in der Abwägung der Frage, ob damit für die Zukunft die Resolution des Landtages, Begrenzung der Bezüge auf 500.000 € Festgehalt ab 1. Juli 2009 während der Laufzeit der Garantie, eingehalten wurde.

Es gab von keiner Seite ein Nein zu diesen Vorgängen. Es gab meines Erachtens auch keine Alternative dazu. Ich bin sehr erstaunt, dass diese Vorgehensweise und diese Art des Abstimmungsprozesses nunmehr von Einzelnen infrage gestellt werden.

(Beifall bei der CDU)

...

Vizepräsidentin Ingrid Franzen:
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Lars Harms. – Das Wort für die Landesregierung hat erneut der Herr Finanzminister. Vielleicht darf ich Sie bitten, die Frage, die der Abgeordnete Harms gestellt hat, gleich mit zu beantworten.

Rainer Wiegard, Finanzminister:
Meine Damen und Herren, zunächst zu dem Vorwurf, die Landesregierung würde nicht informieren. Die Information, über die wir hier heute diskutieren, ist durch die Landesregierungen von Hamburg und Schleswig-Holstein erfolgt.

(Zuruf des Abgeordneten Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Das ist nicht wahr, Herr Kollege Hentschel. – Beide Länder haben vereinbart, dass die Vertragsgestaltung mit Herrn Nonnenmacher entgegen allen Regeln zu veröffentlichen ist, und es hat deshalb, ich meine am vergangenen Freitag, den gleichlautenden Brief der beiden Regierungschefs

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Am 10. Juli!)

- Nein, Entschuldigung, das ist nicht wahr.

(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was war denn der Anlass? – Weitere Zurufe)

Wir haben vereinbart, dass dieser Sachverhalt ausnahmsweise veröffentlicht wird. Ausnahmsweise heißt

Vizepräsidentin Ingrid Franzen:
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Lars Harms? – Frau Heinold, Herr Harms hat sich zur Zwischenfrage gemeldet.

Rainer Wiegard, Finanzminister:
Bitte, Herr Harms!

Lars Harms [SSW]: Herr Minister, was hat denn die Landesregierung davon abgehalten, schon im November 2008 über die vertraglichen Bedingungen mit Herrn Nonnenmacher das Parlament zu informieren, damit man dann im April des Folgejahres 2009 zumindest eine sachgerechte Entscheidung hier per Resolution hätte beschließen können?

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

- Herr Kollege Harms, weil – wie ich eben ausgeführt habe – es nicht üblich ist – gucken Sie auch einmal in die Regelungen der Landesverfassung -, personelle Angelegenheiten in öffentlicher Sitzung von Landtagen zu behandeln. Es gibt klare Zuständigkeiten und Kompetenzen. Wenn wir hier die Ausnahme gemacht haben, dann deshalb, weil wir selbst meinten, dass dies ein schwerwiegender Vorgang ist, der aber nicht – wie hier behauptet wurde – gegen die gefundenen Regeln spricht. Ab 1. Juli 2009, ab Inkrafttreten der Garantie, wird natürlich die Begrenzung der Vorstandsgehälter eingehalten. Ich habe das hier ausgeführt: Alle Vorstandsmitglieder haben in einer Selbstverpflichtung, soweit sie denn bisher oberhalb dieses Vertrages Bezüge erhalten haben, darauf verzichtet, diese künftig zu erhalten.

Vizepräsidentin Ingrid Franzen:
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Heinold?

Rainer Wiegard, Finanzminister:
Bitte sehr!

Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Minister, meine Information ist die – und die ist sehr sicher – dass die Medien recherchiert haben, anschließend die HSH Nordbank die Öffentlichkeit informiert hat und abgesprochen mit den beiden Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein der Brief geschrieben wurde. Können Sie dieser Darstellung sicher widersprechen?

- Dieser Darstellung kann ich ganz sicher widersprechen. In der Geschwindigkeit, die Sie da unterstellen, ist bisher noch nie ein Brief in der öffentlichen Verwaltung entstanden, insbesondere nicht einer, der zwischen zwei Ländern auch noch abgestimmt werden muss.

Vizepräsidentin Ingrid Franzen:
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Spoorendonk?

Rainer Wiegard, Finanzminister:
Bitte sehr!

Anke Spoorendonk [SSW]: Herr Minister, ich möchte nur gern hören, ob ich das richtig verstanden habe: Am 1. Juli 2009 traten die Regeln der SoFFin in Kraft, und am Tag vorher ist die Sonderzahlung an Herrn Nonnenmacher erfolgt. Ist das so geschehen, um die Regeln der SoFFin nicht in Anwendung zu nehmen?

- Nein, Frau Spoorendonk, die Regeln der SoFFin gelten nun einmal mit Inkrafttreten der Garantievereinbarung und nicht vorher. Hier geht es darum, dass der Vorstandsvorsitzende erstens aus seinem Anstellungsvertrag von 2007 Ansprüche hat und zweitens Ansprüche aus der Änderung des Anstellungsvertrages im November 2008 ableitet.
Die hat er vor Inkrafttreten dieser Garantiebedingungen geltend gemacht. Darüber ist eine Verständigung erfolgt, die ja nicht

(Zuruf Abgeordnete Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] )

- Frau Kollegin, selbstverständlich ist dort eine Verständigung erfolgt. Anders gäbe es – das habe ich hier dargelegt, und auch andere Redner haben es ausgeführt – erstens unmittelbar den Mittelabfluss von 2,9 Millionen € und zweitens den Verlust des Vorstandsvorsitzenden. Sie sehen, dass mit dieser Extremposition und der Lösung, die jetzt gefunden wurde, nicht gerade Zufriedenheit auf allen Seiten herrscht, aber es ist eine Lösung, die einen Kompromiss darstellt.

Vizepräsidentin Ingrid Franzen:
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Matthiessen?

Rainer Wiegard, Finanzminister:
Bitte sehr.

Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass es sehr außergewöhnlich ist, Vertragsmodalitäten zu veröffentlichen. Auf die Nachfrage von Frau Heinold sagten Sie, es habe kein medialer Druck dazu geführt. Mir drängt sich die Frage auf: Was war denn der Anlass, diese Veröffentlichung vorzunehmen?

- Das habe ich eben schon einmal beantwortet, Herr Kollege. Wir haben bereits bei der Beratung über die Modalitäten dieses Vertrages entschieden, dass wir – wenn es zu einer solchen Vereinbarung kommt – die Modalitäten publizieren wollen. Wir hatten darum gebeten, dass der Aufsichtsratsvorsitzende die Modalitäten unmittelbar im Anschluss an die konstituierende Aufsichtsratssitzung verkündet.

(Zuruf der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Meine Damen und Herren, wir haben die Begrenzung der Vorstandsgehälter während der Laufzeit der Garantie eingehalten. Der Vertrag von Herrn Nonnenmacher, der mit ihm im Jahre 2007 geschlossen wurde, wurde im November 2008 in zwei Punkten ergänzt. Zum Ersten wurden die Festbezüge an die Bezüge, die vorher seinem Vorgänger zustanden, angepasst, und zum Zweiten wurde das von Herrn Nonnenmacher verlangte Sonderkündigungsrecht eingeführt. Herr Nonnenmacher hat darauf bestanden, weil im November noch völlig unklar war, in welcher weiteren Entwicklung sich diese Bank möglicherweise befindet, ob es Fusionen gibt, ob der SoFFin Garantien gewährt, welche Möglichkeiten sich auch immer ergeben.

Es hat im Kabinett dazu einen Umlaufbeschluss gegeben, in dem die Mitglieder des Aufsichtsrats ermächtigt wurden, einem Vorschlag des Aufsichtsratsvorsitzenden zu folgen und einen zeitlich befristeten – das war noch der Ursprungsvorschlag – Sondervertrag mit Herrn Nonnenmacher abzuschließen. Aus den Verhandlungen hat sich dann ergeben, dass aus dieser zeitlichen Befristung mit einem deutlich erhöhten Gehalt ein Sonderkündigungsrecht geworden ist. Das ist ein Kabinettbeschluss vom 14. November 2008. In der darauf folgenden Kabinettssitzung habe ich über die endgültige Gestaltung des Vertrages berichtet, was das Sonderkündigungsrecht betrifft.

Es ist im Übrigen nicht – wie hier dargestellt – bei dem Abschluss des Vertrags mit Herrn Nonnenmacher im Jahr 2007 irgendeine besondere Abfindungsregelung vereinbart worden, sondern es handelt sich hier – wie zu allen Zeiten und auch zu allen früheren Regierungszeiten – um einen Zeitvertrag, der, wenn er aus ordentlichem Grunde gekündigt wird, auszuzahlen ist. Nichts anderes ist hier erfolgt. Dies ist die Rechnung. Man kann darüber streiten, ob das so richtig ist oder nicht.

Herr Kollege Stegner, was ich bemerkenswert finde, ist, dass Sie jegliche Verantwortung für die Situation dieser Bank von sich weisen. Da bin ich schon einigermaßen erstaunt.

(Konrad Nabel [SPD]: Quatsch!)

Herr Stegner, wegen der Worte, die Sie gefunden haben, muss ich doch noch einmal sagen: Sie hätten in der Zeit der Information über die vorgesehene Regelung Zeit gehabt, sehr deutlich zu sagen, dass Sie auf keinen Fall bereit sind, diese Vertragsgestaltung mit zu tragen. Sie haben auch für die Zeit vorher jegliche Verantwortung von sich gewiesen. Das finde ich sehr bemerkenswert.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Peinlich)

In der Zeit von 1996 bis 2005 – also vollständig in der Zeit der rot-grünen Regierungsverantwortung- hat diese Bank eine Gewährträgerhaftung von über 60 Milliarden gegenüber den Anteilseignern aufgebaut. Das war bis Mitte 2005. Das war nicht die Regierungszeit der Christlich-Demokratischen Union in diesem Land, das war nicht meine, sondern Ihre Zuständigkeit.

Von 2001 bis 2004 sind in Ihrer Verantwortung eine Milliarde Euro Kredit aufgenommen worden, um sie als stille Beteiligung dieser Bank zu geben, die damit dann Kreditersatzgeschäfte betrieben hat. Auf diese musste die Bank inzwischen Abschreibungen in der Größenordnung von drei Milliarden vornehmen. Ich finde es sehr makaber, sich heute hier hinzustellen und zu sagen: Mit allem haben wir nichts zu tun,

(Lebhafter Beifall bei CDU und FDP)

das ist alles die Regierungszeit von Wiegard, der bekanntermaßen erst nach Ablauf – fast, bis auf zwei Monate – der Gewährträgerhaftung hier die Arbeit aufnehmen konnte.

Vizepräsidentin Ingrid Franzen:
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Stegner?

Rainer Wiegard, Finanzminister:
Bitte sehr.

Dr. Ralf Stegner [SPD]: Herr Minister Wiegard, wären Sie so freundlich, diesem Hohen Haus zu verraten, wie hoch in der Zeit, die Sie gerade beschrieben haben, also meiner Zugehörigkeit zum Kabinett und zum Aufsichtsrat, die Stützungsmaßnahmen dieses Hauses für die HSH Nordbank gewesen sind?

(Anhaltende Zurufe von CDU und FDP)

Wenn Sie so nett wären, diese Frage zu beantworten. Wären Sie auch so freundlich, darüber zu sprechen, ob es sich damals bei der Festlegung der Vorstandsgehälter durch den Präsidialausschuss um Manager gehandelt hat, deren Bank nur noch dadurch existierte, dass die öffentliche Hand sie stützte?

- Herr Kollege Stegner, ich bin Ihnen für diese Frage sehr dankbar, weil ich damit noch einmal auf eine Situation eingehen kann, die ich bereits mehrfach kritisch angemerkt habe.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das ist unglaublich!)

Ich war sehr erstaunt, als ich – ich glaube im Juni – Aufsichtsratsmitglied und Aufsichtsratsvorsitzender, als Nachfolger von Frau Simonis, wurde, feststellen zu müssen, dass der Kapitalmarktvorstand, der im Wesentlichen für Kreditersatzgeschäfte zuständig ist, ein um etwa 50 % höheres Gehalt bekommt als der Vorstandsvorsitzende – das war schon sehr erstaunlich -, ebenso wie manche Altersversorgungsregelungen, die ich in meiner Zuständigkeit als Erstes verändert habe, und zwar begrenzt habe.

(Beifall bei CDU und FDP)

Zu der Frage, welche Haftungsrisiken das Land Schleswig-Holstein eingegangen ist, verweise ich noch einmal auf die Frage. Ausschließlich in der Zeit von 1996 bis zum Auslaufen der Gewährträgerhaftung am 18. Juli 2005 ist das am Ende 2008 noch mit über 60 Milliarden Euro valutierende Volumen der Gewährträgerhaftung entstanden. Ausschließlich in Ihrer Zeit.

Sie wissen, dass wir uns in der Diskussion über mögliche Alternativen zu der Vorgehensweise gezwungen gesehen haben, insbesondere auf die Frage der Gewährträgerhaftung Rücksicht zu nehmen, weil sie uns sonst vom Volumen her erschlagen hätte. Die 1 Milliarde Euro Schulden, die als stille Beteiligung hineingegeben wurden, die wir in der Zwischenzeit – übrigens im Einvernehmen; auch da können Sie sich nicht heraus stehlen – in haftendes Eigenkapital umgewandelt haben, haben wir heute noch.

(Beifall bei CDU und FDP)

Vizepräsidentin Ingrid Franzen:
Herr Minister, wären Sie heute und jetzt in der Lage, die Frage des Abgeordneten Harms zu beantworten? Sonst kann das nachgereicht werden. Das sieht die Geschäftsordnung so vor.

Rainer Wiegard, Finanzminister:
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist das die Frage, ob es weitere Verträge ähnlicher Art gibt. Ich antworte darauf wie vorhin schon: Wir haben hier über einen Ausnahmefall entschieden, dass wir in diesem Ausnahmefall Öffentlichkeit herstellen, weil es sich um einen Vorgang von besonderer Bedeutung handelt. Ich bin nicht bereit – weder nach den Regeln des Aktienrechts noch nach den Regeln der schleswig-holsteinischen Landesverfassung -, hier öffentlich Auskunft zu geben. Wir können gern im Beteiligungsausschuss – soweit das zulässig ist – miteinander darüber reden. Ich bitte, mir die Fragen da noch einmal zu stellen.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es reicht, wenn Sie Ja oder Nein sagen!)

Vizepräsidentin Ingrid Franzen:
Ich danke dem Herrn Minister für die Auskunft. Es sind nach § 56 Abs. 6 der Geschäftsordnung neue Redezeiten von sieben Minuten entstanden. Das Wort erhält Herr Abgeordneter Martin Kayenburg.