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Reden im Archiv Debatten aus dem Landtag
Rede vom 21. März 2013Debatte zur steuerlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften

Rainer Wiegard: Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur steuerlichen Gleichstellung abwarten

Rainer Wiegard [CDU]:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde es bemerkenswert, wenn man von diesem Pult aus davon spricht, dass Abgeordnete doch nur ihrem Gewissen verantwortlich sein und davon heute Gebrauch machen sollen, aber dann eine Kollegin, die hier deutlich gemacht hat, dass sie in dieser Frage in der Tat mit ihrem Gewissen ringt, unter einen so starken Druck setzt. Das wollte ich für mich noch einmal zu Protokoll geben.

(Beifall CDU – Zuruf Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ja, doch, das ist ihr Problem, denn Frau Rathje-Hoffmann hat sehr deutlich gemacht, dass nicht nur sie, sondern auch viele andere in diesem Haus und in unserer Partei um die richtige Entscheidung in dieser Frage ringen und dass es, wenn Sie dies zu einer derartigen Grundsatzfrage erheben, fraglich ist, ob es unbedingt notwendig ist, diese Frage heute, am 21. März, zu entscheiden und möglicherweise nicht vielleicht erst am 30. September 2013.

Dazwischen – das ist die Begründung, die die Kollegin Katja Rathje-Hoffmann gegeben hat – liegt ein noch zu erwartendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu genau dieser Frage. Wir erwarten, dass sich das Bundesverfassungsgericht eben nicht nur dezidiert zu dieser Frage äußern wird, sondern sich wegen der Entwicklung in dieser gesellschaftlichen Frage auch grundsätzlich zu der Position und der Bestimmung des Artikels 6 GG einlassen wird.

Das ist die Erwartung, Heiner Garg, die wir beide miteinander – daran darf ich noch einmal erinnern – im Kabinett zweimal erörtert haben, weil es dort zweimal dieselbe Frage gab: Sollen wir in diesem Punkt mit Bundesratsinitiativen aktiv werden? Wir haben uns dann darauf verständigt, dies nicht zu tun. Ich habe damals für mich und meine Kollegen deutlich gemacht, dass dies für uns keine Entscheidung in der Sache darstellen würde, also kein Nein,
sondern dass dies eine offene Entscheidung ist, die wir erst nach der Klarstellung, was mit dem besonderen Schutz von Ehe und Familie unter den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen gemeint ist, treffen wollen.

Das ist unsere Position. Deshalb bitten wir schlicht und ergreifend darum, uns diese Zeit zu geben. Wir sollten aber nicht Abgeordnete, die sich in genau diesem Konflikt befinden und deshalb noch Diskussionsbedarf haben, unter Druck setzen, dies unbedingt heute, am 21. März 2013, zu entscheiden.

(Beifall CDU)

Vizepräsident Bernd Heinemann:
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Dr. Bohn?

Rainer Wiegard [CDU]:
Ja.

Vizepräsident Bernd Heinemann:
Bitte schön, Frau Dr. Bohn.

Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Kollege Wiegard, ist es grundsätzlich Ihre Einstellung und die Einstellung der CDU, dass Sie zunächst warten wollen, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, um dann wichtige gesellschaftspolitische Fragen zu beantworten, oder handelt es sich in dieser Frage um eine besondere Situation?

Rainer Wiegard [CDU]:
Ja, das ist eine ganz besondere Situation, Frau Kollegin Bohn. Es ist ja nicht egal, was das Bundesverfassungsgericht sagt. Vielmehr kommt es darauf an, ob es in dieser Frage möglicherweise eine grundsätzliche Richtungsweisung in Hinblick auf den Artikel 6 GG und seine weiteren Auswirkungen und Anwendungen in der übrigen Gesetzgebung geben wird; denn dieses müsste den Gesetzgeber dazu veranlassen, möglicherweise über die jetzt diskutierte Frage des Ehegattensplittings hinaus weitere Entscheidungen zu treffen. Deshalb macht es Sinn, sich diese Zeit noch zu nehmen, wie wir das auch damals im Kabinett miteinander verabredet hatten.

(Beifall [CDU])