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5. Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz

Unsere Sozialpolitik schafft Gemeinschaft.
Sozialpolitik in Schleswig-Holstein steht dafür, dass der Zusammenhalt in unserem Land weiter gestärkt wird:

5.a. Bürgergesellschaft und Ehrenamt

Mit der Bürgergesellschaft verbinden wir die Vorstellung einer Gemeinschaft, in der Aktivitäten und Initiativen der Menschen unser Land sozial gerechter, humaner und lebenswerter machen. In einer Zeit des sozialen und kulturellen Wandels gewinnt das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger für den Nächsten und für die Allgemeinheit eine besondere Bedeutung. Vereine, Verbände und Initiativen sind Orte der Gemeinschaft, der persönlichkeitsbildenden Jugendarbeit und der mitmenschlichen Hilfe.

Beauftragte

Die Menschen in Schleswig-Holstein sollen sich weiterhin an unabhängige Beauftragte wenden können. Die Aufgaben der Bürgerbeauftragten und des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen bleiben in der gegenwärtigen Form erhalten.

5.b. Menschen mit Behinderungen

Wir wollen ein Land des Miteinanders, in dem Menschen mit Behinderung neben dem Anspruch auf einen besonderen Schutz vor Benachteiligung einen Anspruch auf selbst bestimmte Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft haben. Wir sehen in der Verwirklichung dieses wichtigen sozialpolitischen Auftrags einen besonderen Schwerpunkt für die nächsten Jahre. Wir werden in enger Kooperation mit allen Beteiligten ein behindertenpolitisches Gesamtkonzept entwickeln und abstimmen. Dazu werden wir eine Bestandsaufnahme der Zielgruppen, Leistungen und Kosten durchführen, um daraus fachliche und finanzielle Handlungsbedarfe präzisieren zu können. Integration und Selbstbestimmung unter Zuhilfenahme von Förderung und Hilfsmöglichkeiten haben hierbei Priorität. Wir werden dabei eng mit den Interessenvertretungen der Behindertenverbände zusammenarbeiten. Wir werden weiterhin das einkommens- und vermögensunabhängige Landesblindengeld gewähren.

5.c. Pflegebedürftige Menschen

Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Verantwortung für eine gute Pflege muss ein selbstverständliches Anliegen aller gesellschaftlichen Kräfte sein. Verantwortungsvolle Pflegepolitik schafft die Rahmenbedingungen für eine Teilhabe hilfs- und pflegebedürftiger Menschen am Leben in der Gemeinschaft, fördert den Ausbau sowie die Entwicklung neuer Strukturen zur Unterstützung der eigenständigen Lebensführung und trägt gemeinsam mit allen Beteiligten zu einer qualifizierten und menschenwürdigen Pflege bei. Dazu gehört auch die Förderung der Hospizbewegung. Zur Konzeption der Pflegeversicherung zählt der Grundsatz, dass die häusliche Pflege Vorrang vor der stationären Pflege haben muss. Ältere Menschen sollen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung leben können. Dieser Grundsatz muss auch künftig ebenso Bestand haben wie das Prinzip, dass Maßnahmen der Prävention Vorrang vor Maßnahmen der Pflege haben müssen.

Auch die Pflegeversicherung ist weiterzuentwickeln, und zwar mit folgenden Eckpunkten:

Hinsichtlich der Pflegedokumentation fördern wir mit den beteiligten Organisationen und vor allem mit der Unterstützung der erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegeinrichtungen ein bürokratiearmes und handhabbares Verfahren.

Wir werden außerdem die häusliche Pflege stärken und gezielt neue Maßnahmen und Projekte unterstützen, die es hilfs- und pflegebedürftigen Menschen ermöglichen, ein selbst bestimmtes Leben zu Hause zu führen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Verbesserung der Situation Demenzkranker und ihrer Angehörigen.

Einen besonderen Schwerpunkt sehen wir auch zukünftig in der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege durch umfängliche Beratung und Kontrolle. Pflegemängel müssen rechtzeitig erkannt und frühzeitig abgestellt werden. Dafür müssen die bestehenden Aufsichts- und Kontrollorgane noch wirkungsvoller eingesetzt und koordiniert werden.

Gemeinsam mit den Beteiligten werden wir durch konkrete Maßnahmen darauf hinwirken, dass Pflegemängel minimiert und im Krisenfall im Sinne einer Notfallplanung zügig beseitigt werden.

Wir wollen die Pflegeberatung intensivieren. Unser Ziel ist es, die pflegebedürftig gewordenen älteren Menschen und deren Angehörige nicht nur im Hinblick auf mögliche Hilfen zu beraten, sondern auch eine begleitende Beratung (Case Management) zu erreichen.

Wir werden die Initiative "Pflege geht uns alle an – Solidarität stiften – Lebensqualität im Alter fördern" (PflegePlus) fortsetzen und weiterentwickeln. Oberste Ziele sind die Verbesserung des Lebensalltags von Pflegebedürftigen und die Verbesserung der Arbeitssituation von Pflegekräften. Im Pflegebereich sind integrierte Ausbildungsgänge auf unterschiedlichen Ebenen anzustreben.

5.d. Gesundheit

Gesundheitsversorgung und Gesundheitswirtschaft

Gesundheit ist eines unserer wichtigsten Güter. Deshalb wollen wir eine solidarische Gesundheitsversorgung die allen Menschen – unabhängig von ihren sozialen und wirtschaftlichen Umständen – mit den gleichen Leistungen zur Verfügung steht. Unterschieden in der gesundheitlichen Lage von Frauen und Männern werden wir Rechnung tragen. Wir werden die medizinische und pflegerische Aus-, Fort- und Weiterbildung ausbauen. Dabei sind die Schwerpunkte Geriatrie, Gerontopsychiatrie und Palliativmedizin besonders zu berücksichtigen.

Der Gesundheitsbereich ist aber nicht nur für die Menschen in unserem Land außerordentlich bedeutsam, sondern mit den prognostizierten Wachstumsimpulsen gerade für Schleswig-Holstein ein bedeutsamer Standortfaktor.

Gesundheitsland Schleswig-Holstein

Wir werden das Profil der Gesundheitsadresse Schleswig-Holstein mit einer engeren Verzahnung von Gesundheitsversorgung und Gesundheitswirtschaft stärken. Dabei werden wir die Zukunftssicherheit und Modernisierung der gesundheitlichen Versorgung in den Mittelpunkt unserer Anstrengungen stellen.

Die laufenden und geplanten Reformen des Gesundheitssystems und eine Reihe übergeordneter Trends werden die Struktur der gesundheitlichen Versorgung im Land in den nächsten Jahren nachhaltig ändern. Die außerordentliche Komplexität der Prozesse, die Auswirkungen der demographischen Entwicklung und der neuen Vergütungsformen im Krankenhausbereich sowie die zu erwartenden Reaktionen der unterschiedlichen Akteure – Kostenträger, Leistungserbringer, Patientinnen und Patienten – erfordern eine verlässlichere Zukunftsplanung. Wir werden deshalb unter dem Stichwort "Gesundheitsland Schleswig-Holstein 2015" die zentralen Trends und ihre Auswirkungen auf Schleswig-Holstein bewerten und daraus Handlungsoptionen ableiten. Wir werden Kooperationsmöglichkeiten insbesondere mit den skandinavischen Ländern nutzen. Die in 2001 gestartete Gesundheitsinitiative wird fortgesetzt.

Wir werden die wirtschaftlichen Potenziale des Medizinsektors weiter ausbauen, indem wir die Bereiche Tourismus, Wellness und Prävention sowie Medizintechnik, Pharmazie, medizinische Wissenschaft, Klinik und Praxis miteinander besser vernetzen. So wird es auch möglich sein, Kunden- bzw. Patientenpotenziale in andern Bundesländern und im benachbarten Ausland zu erschließen. Außerdem wollen wir den Export der Medizintechnik international fördern.

Umsetzung der Instrumente des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes

Wir stellen uns den neuen Rahmenbedingungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes: Sektorenübergreifende integrierte Versorgung, Praxisnetze, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), die Öffnung von Krankenhäusern für die ambulante Versorgung, qualitätsgesicherte medizinische Behandlungsprogramme für chronisch Kranke (DMP) und Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten werden zunehmend die Versorgungsstrukturen in Schleswig-Holstein prägen. Wir sehen im Ausbau der integrierten Versorgung einen zentralen Schwerpunkt. Angesichts des demographischen Wandels ist dabei die Etablierung eines dreistufigen geriatrischen Versorgungskonzeptes von besonderer Bedeutung.

Krankenhäuser in Schleswig-Holstein

Auch zukünftig wird die stationäre Grundversorgung der Bevölkerung ebenso wie der vielen Touristen in Schleswig-Holstein in erreichbarer Nähe sein. Zusätzlich werden neue Versorgungsstrukturen zur wohnortnahen Versorgung der Menschen die bisherigen Strukturen ergänzen oder sie ablösen. Hochqualifizierte medizinische Schwerpunkt- und Spezialangebote werden an dafür geeigneten Standorten konzentriert. Beispielhaft seien hierfür die Brustkrebszentren genannt. Bei der Bekämpfung von Brustkrebs werden wir Prävention, Behandlung und Nachsorge effektiv verzahnen.

Die veränderten Finanzierungsstrukturen erfordern eine verstärkte Profilbildung der Krankenhäuser in der disziplinäre Kooperation und sektorenübergreifende Formen von Partnerschaften.

Wir werden im Rahmen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und des Krankenhausrahmenplan die finanziellen Rahmenbedingungen für notwendige Umstrukturierungen und damit für die Wettbewerbsfähigkeit der Krankenhäuser zeitnah sicherstellen. Wir machen unsere Krankenhäuser fit für die Zukunft!

Kindergesundheit

Die seelische, körperliche und geistige Entwicklung unserer Kinder ist uns ein wichtiges politisches Anliegen. Eine förderliche Entwicklung bereits in den ersten Lebensjahren öffnet individuelle Chancen und ist zugleich ein Beitrag gegen Kinderarmut und Bildungsarmut.

Wir werden deshalb frühe Hilfen für Familien gemeinsam unter anderem mit den Kassen und Verbänden auf den Weg bringen. Diese sollen soziale und gesundheitliche Frühwarnsysteme sein und dem Prinzip folgen: "Früher wahrnehmen – schneller handeln – besser kooperieren". Gesundheits-, Familien- und Jugendpolitik müssen sich gemeinschaftlich mit der kommunalen Ebene zusammen der Verantwortung stellen und gerade auch sozial benachteiligte Familien und Alleinerziehende in ihrem Wohnumfeld unterstützen.

Wir werden die perinatale Sofortversorgung durch eine Vernetzung mit geburtshilflichen Kliniken weiter unterstützen.

Stärkung der Kompetenzen und Rechte von Patientinnen und Patienten

Für uns hat die Stärkung der Kompetenzen, der Rechte und der Beteiligungsmöglichkeiten von Patientinnen und Patienten einen hohen gesundheitspolitischen Stellenwert. Unser Leitgedanke ist die Patientin/ der Patient als Partner/in im medizinischen Entscheidungsprozess und als Mitverantwortliche/r für die Erhaltung der individuellen Gesundheit.

Wir fördern die Verbreitung von Wissen über gesundheitliche Fragen, Möglichkeiten zur Selbsthilfe und zur Mitwirkung von Patientinnen und Patienten.

Prävention ausbauen – Krankheit vermeiden

Prävention im Gesundheitswesen hat für uns einen hohen Stellenwert. In Umsetzung des Präventionsgesetzes werden wir die Strukturen auf Landesebene bündeln und Präventionsmaßnahmen Ziel bezogen konkretisieren.

Wir planen dies in bewährter Weise und in enger Kooperation mit allen Akteuren in der Gesundheitsförderung. Wir wollen primäre präventive Maßnahmen in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Rauchen und Stressbewältigung entwickeln und schrittweise landesweit umsetzen.

Wir steigern die Effizienz und Effektivität der Präventionsmaßnahmen auch im Bereich HIV und Aids durch ihre Einbindung in unsere Gesamtstrategie und durch Verknüpfung mit geeigneten anderen Präventionsangeboten.

5.e. Drogenpolitik

Suchtvorbeugung (Prävention) bleibt eine prioritäre gesundheitspolitische Daueraufgabe, die legale wie illegale Suchtmittel gleichermaßen ins Blickfeld nimmt. Präventionsarbeit muss bereits zu einem Zeitpunkt einsetzen, an dem noch gar kein Suchtproblem entstanden ist, landesweit, frühzeitig und wirkungsorientiert für Kinder und Jugendliche. Zentrale Schwerpunkte sind dabei die Weiterentwicklung des "Aktionsplans Alkohol Schleswig-Holstein" und die Präventionsinitiative "NICHTRAUCHEN.TIEF DURCHATMEN".

Wir werden Cannabis wieder verstärkt in den Fokus unserer Präventionsbemühungen rücken, da sich besorgniserregende Verläufe gerade bei Dauerkonsumenten mehren. Dabei streben wir einen umfangreichen und aufeinander abgestimmten Maßnahmemix zu Tabak-, Alkohol- und Cannabisprävention an. Wir werden eine öffentliche Risikodebatte zu Cannabis führen, die nicht auf eine Legalisierung abzielt.

Wir werden die Struktur der ambulanten Suchtkrankenhilfe weiter entwickeln. Ziel ist ein landesweites Netz regionenbezogener ambulanter Grundversorgung von suchtgefährdeten und abhängigen Menschen und ihren Bezugspersonen. Die Landesförderung soll zukünftig auf einer empirisch abgesicherten Bemessungsgrundlage erfolgen (größere Verteilungsgerechtigkeit und Transparenz).

Wir treten ein für

5.f. Psychiatrische Versorgung

Schleswig-Holstein hat ein gut ausgebautes dezentrales psychiatrisches Versorgungsnetz mit ambulanten, teil- und vollstationären Hilfen für psychisch kranke Mitbürgerinnen und Mitbürger. Für sie und ihre Angehörigen ist damit das Prinzip der kurzen Wege weitgehend verwirklicht. Noch bestehende Versorgungslücken in den Städten Kiel und Lübeck werden in Kürze geschlossen. Das Netz von Tageskliniken in der Erwachsenen- und Kinder- und Jugendpsychiatrie wird auf der Grundlage unserer Krankenhaus- und Psychiatrieplanung noch erweitert.

Der Ausbau frauengerechter Angebote wird als Bestandteil der psychiatrischen Versorgung unterstützt.

Eine differenzierte geronto-psychiatrische Versorgung ist sicherzustellen. Eine notwendige Antwort auf den demografischen Wandel ist die Entwicklung eines flächendeckenden integrierten geriatrischen Versorgungskonzepts unter Einbeziehung der geronto-psychiatrischen Angebote.

Zentraler Schwerpunkt der nächsten Jahre wird die weitere Qualifizierung der Kliniken für Forensik in Neustadt und Schleswig sein. Durch Neu- und Erweiterungsbauten sowie Sanierung bestehender Gebäude wollen wir den Unterbringungsstandard verbessern. Grundlage dafür ist eine konzeptionelle Neuausrichtung mit zielgruppenspezifischen Angeboten, verbunden mit einer angemessenen Personalausstattung und weiterer Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ziele sind dabei ein verbessertes Behandlungsangebot für die Patientinnen und Patienten dieser Kliniken, eine behandlungsfreundliche Atmosphäre und damit die Erhöhung der Sicherheit nach innen, aber auch eine fortlaufende Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen nach außen nach dem neuesten Stand der Technik und somit zum Schutz der Allgemeinheit.

5.g. Verbraucherschutz

Verbraucherschutz berührt alle Politikfelder. Verbraucherinnen und Verbraucher haben in allen Bereichen Schutzrechte. Wir wollen deshalb den Verbraucherschutz stärken und als politische Querschnittsaufgabe ausbauen. Ernährungswirtschaft, der Verbraucherschutz und die Wertschöpfung für den ländlichen Raum werden durch nachhaltige Qualitätsstandards gesichert und gestärkt.

Ein Verbraucherinformationsgesetz schafft die Grundlage dafür, dass Ergebnisse von Kontrollen transparent veröffentliche werden. Damit sowie mit einer qualitativ starken Verbraucherberatung stärken wir die Rechte und den Zugang zu Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Lebensmittelsicherheit und -qualität sind dabei das Aushängeschild unserer Land- und Ernährungswirtschaft. Nahrungsmittel, die in Schleswig-Holstein hergestellt und geprüft wurden, gehören zu den besten und sichersten in Europa.

Es muss gewährleistet werden, dass Verbraucherzentralen auch zukünftig handlungsfähig bleiben. Kosten und Leistungen der Verbraucherzentralen müssen transparent dargestellt werden.

Wir setzen unsere Ziele mit folgenden Maßnahmen um:

Nicht nur bei den Landeslaboren, sondern darüber hinaus in allen Bereichen des Verbraucherschutzes setzen wir uns für eine verbesserte Zusammenarbeit der Norddeutschen Länder ein.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD in Schleswig-Holstein Der komplette Koalitionsvertrag
(pdf-Datei mit 59 Seiten und 350kb)