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Kurz notiert vom 19. Mai 2010Der Landtag hat seine Verfassung geändert: Kinder haften für ihre Eltern Nach 40 Jahren wird der Irrweg ständig steigender Schulden beendet. Noch zehn Jahre wird dieser Weg dauern. Nicht die Begrenzung neuer Schulden sondern ständig steigende Schulden und deren Zinslast gefährden die staatliche Handlungsfähigkeit, die wirtschaftliche Entwicklung und die Zukunftschancen nächster Generationen.

Von RAINER WIEGARD MdL, Finanzminister Schleswig-Holstein

Von Plisch & Plum und der ersten Großen Koalition wurde Ende der sechziger Jahre die damalige Finanzverfassung geändert. Sie ermöglichte seitdem Bund und Ländern, ihre Ausgaben für Investitionen durch Kredite zu finanzieren, also in jedem Jahr so viele neue Schulden zu machen, wie investiert wird. Jedes Jahr auf die schon bestehenden Schulden neue oben drauf. Und in wirtschaftlich schwierigen Zeiten konnte zudem die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts erklärt und damit die Schleuse für über die investierten Summen hinaus gehende neue Schulden geöffnet werden. Von beiden Möglichkeiten wurde seitdem rege Gebrauch gemacht.

Dabei hatten Wirtschaftsminister Prof. Karl Schiller (Plisch) und Finanzminister Franz-Josef Strauß (Plum) schon vor vierzig Jahren durchaus auch die Tilgung der Kredite vor Augen. Das sollte in den wirtschaftlich besseren Jahren geschehen, wenn konjunkturelle Hochphasen auch zu überdurchschnittlichen Staatseinnahmen führten. Aber: Das stand nicht in der Verfassung. Und so zeigt sich heute, dass gerade in wirtschaftlich guten Zeiten die größten finanzpolitischen Fehler gemacht wurden. Dann wurde im Rausch wieder sprudelnder Steuereinnahmen – statt zurück zu zahlen, was zuvor geliehen wurde und zurück zu legen für schlechte Zeiten – Herrn und Frau Bürger neue öffentliche Leistungen angedient. Hat jemand ein Problem? Wir Staat werden das schon richten.

Tatsächlich haben wir nichts gerichtet. Wo auch immer eine Straße, eine neue Schule oder ein Kindergarten eingeweiht wurde, immer haben wir uns stolz auf die eigenen Schultern geklopft und dem vierjährigen Mäxchen gezeigt, was wir tolles für ihn und seine bessere Zukunft geschaffen haben. Die Wahrheit haben wir Mäxchen aber verschwiegen: „Wenn Du groß bist, Deine Ausbildung abgeschlossen hast und Geld verdienst, dann wirst Du das alles bezahlen. Du. Denn wir haben hier nur einen Kreditvertrag unterschrieben.“

Meine Amtsvorgänger haben auf diese Weise in Schleswig-Holstein bis 2005 fast 23 Milliarden Euro Schulden aufgetürmt und zugleich auch noch das gesamte Landesvermögen verbraucht. Erreicht haben sie damit nichts. Denn im gleichen Zeitraum haben sie auch 23 Milliarden Euro Zinsen für diese Schulden bezahlt. Seit 2006 habe ich übrigens nur noch neue Schulden aufnehmen müssen, um damit die Zinsen für diese alten Schulden meiner Vorgänger zu bezahlen.

Worin liegt denn nun der volkswirtschaftliche Vorteil dieser jahrzehntelangen Schuldenpolitik? Denn trotz dieser angeblich zum Aufbau des Landes notwendigen Schulden ist Schleswig-Holstein damit ja nicht gerade zum Vorzeigeland beim Ausbau der wirtschaftlichen Infrastruktur entwickelt worden. Und Schulsystem, Lehrerversorgung und Zustand der Bildungseinrichtungen im Land waren 2005 – vorsichtig ausgedrückt – nicht auf der Höhe der Zeit. Das galt gleichermaßen für Betreuungseinrichtungen für Kinder als Voraussetzung dafür, dass junge Familien ihre familiären und beruflichen Pflichten miteinander vereinbaren können.

Nachdem wir also schon einmal die Schulden mit der gleichen Summe Zinsen bezahlt haben sind aber die Schulden immer noch da. Und für die ist jährlich eine Milliarde Euro an Zinsen zu bezahlen. Eine weitere Milliarde Euro ist für Pensionsleistungen an Beamte fällig, für deren Altersversorgung in ihrer aktiven Dienstzeit keine Vorsorge getroffen wurde. Bei rund sechs Milliarden Euro Steuereinnahmen wird also jeder dritte Steuereuro nur für die Vergangenheit ausgegeben. Nicht für Zukunft. Das für Zinsen für alte Schulden schon ausgegebene Geld fehlt jetzt für den Ausbau der Infrastruktur, in der zukünftig Arbeitsplätze entstehen und daraus Steuereinnahmen erzielt und unsere sozialen Sicherungssysteme finanziert werden können. Es fehlt für Forschung und Entwicklung, wo unsere einzigen Zukunftschancen liegen. Es fehlt für bessere Bildungschancen für unsere Kinder, die künftig im weltweiten Wettbewerb um die besten Jobs stehen.

Meine Modellrechnungen zeigen glasklar: Wenn wir diesen Irrweg nicht beenden, wird sich die Schuldensumme in zehn Jahren verdoppeln. Und damit auch die daraus erwachsende Zinslast. Nur die Steuereinnahmen nicht. Und so müssen immer mehr öffentliche Leistungen gekürzt werden, um diese Zinsen bezahlen zu können. So fressen Zinsen Zukunft auf.

Deshalb werden wir ab 2020 in konjunkturellen Normallagen keine neuen Kredite zur Haushaltsdeckung mehr aufnehmen. Das nennen wir Schuldengrenze. Und bis dahin werden wir in etwa gleichen jährlichen Schritten die Ausgaben den Einnahmen anpassen. In den nächsten zehn Jahren werden wir unser derzeitiges strukturelles Defizit von rund 1,25 Milliarden Euro durch Kürzungen bei den Ausgaben und dauerhaft zur Verfügung stehende Mehreinnahmen durchschnittlich um 125 Millionen Euro jedes Jahr reduzieren. Das nennen wir Schuldenbremse.
In der langjährigen Entwicklung überdurchschnittlich hohe Einnahmen werden künftig einer Ausgleichsrücklage zugeführt und stehen damit in wirtschaftlichen Schwächephasen zur Verfügung, um damit Mindereinnahmen auszugleichen. So kann auf der Ausgabenseite ein prozyklisches Verstärken von Schwächen durch hektisches Kürzen insbesondere investiver Ausgaben vermieden werden.

Im Falle von Naturkatastrophen oder in außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, darf von der Vorgabe eines strukturellen Haushaltsausgleichs ausnahmsweise abgewichen werden. Allerdings muss künftig eine zusätzliche Kreditaufnahme in dieser Zeit von einer Zweidrittelmehrheit im Parlament beschlossen und ihre Rückzahlung mit einem verbindlichen Tilgungsplan verbunden werden. So sind z.B. konjunkturstützende Maßnahmen, die im Zuge der derzeitigen Rezession überwiegend richtig eingesetzt worden sind, auch in der künftigen Finanzverfassung möglich.

Nur durch Wachstum fördernde Investitionen in die Zukunft, Konzentration auf die Kernaufgaben im Rahmen der tatsächlichen finanziellen Handlungsfähigkeit bei gleichzeitiger Konsolidierung der Ausgaben mit den Einnahmen werden wir künftigen Generationen ein lebenswertes Schleswig-Holstein mit eigenen Gestaltungsmöglichkeiten übergeben können. Das heißt zugleich auch für die Tagespolitik, dass jede strukturelle Senkung der staatlichen Einnahmen zusätzlich erwirtschaftet werden muss. Deshalb kann und wird Schleswig-Holstein keinen Plänen zustimmen, die diese Konsolidierung unserer Staatsfinanzen gefährden.
Denn keine Regierung, kein Parlament – und übrigens auch keine Eltern – dieser Welt haben das Recht, heute noch nicht geborene Generationen in beliebiger Höhe mit Schulden zu belasten, um sich jetzt einen angenehmen Lebensstandard leisten zu können.

Das haben wir heute in unsere Verfassung geschrieben. Plisch & Plum würde diese – wenn auch späte – Erkenntnis sicher freuen.
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