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Kurz notiert vom 24. April 2013Bildungsministerin Wende hat das Parlament nachweislich falsch informiert – oder belogen?Kiel (24. April 2013) In der heutigen Fragestunde des Landtags behauptete Bildungsministerin Professor Waltraud Wende erneut, dass die jetzige Landesregierung weniger Lehrerstellen abbaue, als von der Vorgängerregierung beabsichtigt. Ein Vergleich des Umdrucks 18/620 des Finanzministeriums mit der Medieninformation der Landesregierung vom 12. März 2013 zu den Haushaltseckwerten 2014 beweist das Gegenteil: Von der CDU/FDP-Regierung war für das Jahr 2014 ein Abbau von 355 Stellen vorgesehen. Die links-dänische Landesregierung will 465 Stellen abbauen.

Beim eigentlichen Thema der Fragestunde zur Einrichtung neuer Oberstufen an Gemeinschaftsschulen führte Wende zu ihrer Entlastung die Stellungnahme einer Juristin ihres Ministeriums an, nach der die betreffenden Oberstufen auf der Basis der derzeit geltenden Gesetzeslage genehmigungsfähig sind. Wendes komplette Argumentation beruht auf dieser zweiten juristischen Meinung, die allerdings in den von ihr selbst heute auf Nachfrage als vollständig bezeichneten Akten fehlt.

Grundsätzlich müssen alle für die Entscheidungsfindung maßgeblichen Ausarbeitungen der Behörde in den Akten zu finden sein. Es ist schwer zu glauben, dass ausgerechnet das von der Ministerin als maßgeblich dargestellte Argument in den Akten des Ministeriums fehlt. Darin finden sich nur Argumente, die gegen die Einrichtung neuer Oberstufen sprechen. Die Ministerin hat trotzdem anders entschieden.

Immerhin musste Wende bestätigen, dass die Bewertungen ihres Ministeriums zu notwendigen Schülerzahlen für die Genehmigung von Oberstufen an Gemeinschaftsschulen so lange „verfeinert“ wurden, bis das politisch gewünschte Ergebnis heraus kam.

Auch die Antworten des Ministeriums auf Kleine Anfragen sind entgegen der heutigen Aussage der Ministerin nur lückenhaft in den Akten aufzufinden gewesen. Die Ministerin musste zudem einräumen, dass die Zahlen in ihren Antworten aus den dem Parlament vorgelegten Akten nicht zu belegen sind.

Mit transparentem und nachvollziehbarem Regierungshandeln hat das jedenfalls nichts zu tun.
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