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Arbeit im Landtag

Parlament stammt vom lateinischen parlamentum, was für Aussprache steht. Es ist die gesetzgebende Versammlung von Vertretern einer administrativen Gebietseinheit.

Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen WillensbildungArtikel 10 Abs. 1

Der Landtag wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Er beschließt Gesetze und kontrolliert die Regierung. Abgeordnete haben gegenüber der Regierung und einzelnen Ministern das Recht auf Auskunft und gegebenenfalls zum Mißtrauensantrag. Die Regelungen hierzu sind in der Verfassung Schleswig-Holsteins und in der parlamentarischen Geschäftsordnung niedergelegt.

Generell unterscheidet man zwischen Parlamenten, in denen alle politischen Fragen im Plenum erörtert werden, während in einem Arbeitsparlament (z.B. amerikanischer Kongress) ein Großteil der Arbeit in Ausschüssen stattfindet.

Gesetzliche Grundlagen

Im Plenum

Von 1996 bis 2000 debattierte der Landtag 2784 sogenannte "Beratungsgegenstände". Bei lediglich 132 davon handelte es sich um Gesetzesvorlagen. Ein großer Teil waren Diskussionen zu den verschiedensten Themen, die auf Anträge oder Anfragen zurückgingen. Diese Diskussionen haben in den meisten Fällen keine unmittelbaren Auswirkungen auf Gesetze oder Verordnungen.

Dennoch sind sie wichtig, denn das Parlament reagiert auf aktuelle Entwicklungen und arbeitet durch eine öffentliche Diskussion die unterschiedlichen Standpunkte zu einem bestimmten Thema heraus. Die Bürger konnten sich also über die Standpunkte der Parteien informieren und sich im Hinblick auf kommende Wahlentscheidungen orientieren.

In der Fraktion

Abgeordnete derselben Partei können sich zur Durchsetzung ihrer gemeinsamen Ziele zu einer Arbeits- und Willensgemeinschaft zusammenschließen. Fraktionen bereiten politische Entscheidungen vor und koordinieren die Arbeit ihrer Mitglieder.

In Schleswig-Holstein ist die Mindestzahl von vier Abgeordneten verpflichtend. Eine Ausnahme bildet der Südschleswigsche Wählerverband, dem mit drei Abgeordneten die Rechte einer Fraktion zustehen.

Die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hatte in der vergangenen Wahlperiode 33 Abgeordnete, in der laufenden 16. – wegen der Verkleinerung des Landtages – 30. Vorsitzender ist Dr. Johann Wadephul.

Im Arbeitskreis

Der Fraktions-Arbeitskreis (FAK) Finanzen der CDU-Fraktion ist für alle Angelegenheiten der Finanz-, Haushalts- und Steuerpolitik zuständig. Als Vorsitzender des Fraktions-Arbeitskreises war ich zugleich Finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, damit der unmittelbare Gegenspieler des Finanzministers und für die Öffentlichkeitsarbeit in diesem Bereich zuständig.

Aufgabe des finanzpolitischen Sprechers ist es, Landtagsinitiativen der Fraktion vorzubereiten und ein möglichst übereinstimmendes Abstimmungsverhalten der CDU-Mitglieder im Finanzausschuss und im Landtag herbeizuführen. Dabei müssen vielfältige Beziehungsgeflechte berücksichtigt werden. Schließlich braucht man immer wieder Mehrheiten für seine Entscheidungen. In die Diskussion werden deshalb jeweils betroffene oder beteiligte Verbände ebenso einbezogen, wie die Organe und Gremien der Landespartei und der Bundespartei, die CDU-Fraktionen in den übrigen 15 Länderparlamenten und im Bundestag und natürlich die CDU-Regierungen in den Ländern.

Im Ausschuß

Ein einzelner Abgeordneter kann nicht auf allen Gebieten Experte sein. Die Parlamentarier haben aber aus ihrer bisherigen Tätigkeit Fachwissen in bestimmten Themenbereichen, in denen sie besonders kompetent sind. Diese Experten arbeiten eng zusammen, nämlich in den Ausschüssen des Landtages.

Die Ausschüsse sind die "Hilfsorgane des Parlaments". Die Ausschüsse werden im Rahmen der ihnen vom Landtag erteilten Aufträge durch Überweisung einer Angelegenheit in die zuständigen Fachausschüsse tätig.

Diese können sich auch unabhängig von Aufträgen mit Angelegenheiten aus ihrem Aufgabengebiet befassen. Nach der Beratung gibt der Ausschuss – in der Regel mit der Mehrheit der Mitglieder der Regierungsfraktionen – eine Beschlußempfehlung an das Plenum des Landtages.

Dem Finanzausschuss kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Haushaltsvorlagen und Vorlagen, die geeignet sind, auf die öffentlichen Finanzen einzuwirken, müssen dem Finanzausschuss überwiesen werden. Deshalb ist dieser Ausschuss in der Regel bei jedem Thema mit dabei und kommt auf etwa 150 Sitzungen in einer Wahlperiode.

Plenarsitzungen des 17. Landtages 2012

Das neue Landeshaus

Am 28. Februar 2003 wurde der neue Plenarsaal nach zweijähriger Umbauzeit an den Landtagspräsidenten übergeben.

Insgsamt wurden für den Umbau des Landeshauses 36 Mio. Mark veranschlagt, auf die Neugestaltung des Plenarsaales entfallen davon 14 Mio. Mark. Die Fläche wurde von 270qm auf 462qm ausgebaut. Hinzugekommen sind ein Pressebereich mit Schreibarbeit- und Dolmetscherarbeitsplätzen. Der Plenarsaal und die Besuchertribüne sind behindertengerecht ausgestattet.

Weitere Photos vom Umbau des Landeshauses und Innenansichten neugestalteten Palamentsgebäudes finden Sie auf der Homepage des Landtages.

Ihr Besuch im Landtag

Sie können das Landeshaus und die Arbeit im Parlament kennenlernen! Wenn Sie an einer Besichtigung interessiert sind, wenden Sie sich bitte an die Landtagsverwaltung: