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Mitteilung vom 24. Februar 2011Heftige Debatte zur Schuldenbegrenzung im Landtag

Finanzminister Rainer Wiegard kritisiert Opposition: „Schulden werden durch Tilgung beseitigt, nicht durch Auslagern“

Kiel (24. Februar 2011) Mit deutlichen Worten hat Finanzminister Rainer Wiegard auf finanzpolitische Anträge der Opposition reagiert: „Schulden werden nicht beseitigt, in dem man sie auslagert, sondern in dem man sie tilgt. Denn Zinsen müssen Sie auch für ausgelagerte Schulden zahlen“, erinnerte Wiegard. „Meine Politik geht anders: Ich hole ausgelagerte Schulden in den Haushalt und in die Finanzplanung zurück. Denn nur mit Transparenz können wir die Zukunft planen. Deshalb rechne ich zu den fundierten Schulden des Landes auch die von Vorgängerregierungen ausgelagerten Schulden des Immobiliendeals und der Krankenhausfinanzierung hinzu. Wer Schulden auslagert, macht sich selbst, vor allem aber den Bürgerinnen und Bürgern etwas vor. Blenden Sie als Nächstes auch noch die Zinsen aus? Denn nur durch das Verschweigen der tatsächlichen Probleme können Sie vollmundige Versprechungen machen“, sagte der Finanzminister.

Zu einer möglichen Klage der Landesregierung gegen die grundgesetzlich geregelte Schuldengrenze sagte Wiegard, er habe sehr viel Sympathie dafür prüfen zulassen, in welchem Umfang der Bund in die Finanzhoheit der Länder hineinregieren dürfe. Allerdings werde „Schleswig-Holstein sich nicht selbst die Beine weg schlagen.“ Sollte eine entsprechende Klage der Landesregierung Erfolg haben, stünde derzeit Schleswig-Holstein als einziges Land mit einer – in der Landesverfassung verankerten – Schuldenbremse da. Die rot-grün regierten Länder würden jedenfalls in ihre Verfassungen eine entsprechende Regel nicht aufnehmen. Zugleich entfiele jedoch auch die Konsolidierungshilfe für Schleswig-Holstein. Deshalb müsse die Landesregierung sehr sorgfältig prüfen, wann ein möglicher Zeitraum für eine solche Klage sein kann.

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