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Mitteilung vom 22. März 2011Vereinbarung über Konsolidierungshilfe steht

Finanzminister Rainer Wiegard: Bund und Länder helfen uns mit 720 Millionen Euro – den Rest müssen wir selbst schaffen.

Kiel (22. März 2011) Wenn auch der Finanzausschuss dem Vertragswerk noch zustimmt, steht der Auszahlung der Konsolidierungshilfe an Schleswig-Holstein nichts mehr im Wege. Finanzminister Rainer Wiegard und Finanzstaatssekretär Werner Gatzer werden am nächsten Mittwoch im Bundesfinanzministerium die Vereinbarung unterzeichnen. Dann erhält das Land im Juli zunächst eine Abschlagszahlung von rd. 54 Millionen Euro, zwei Drittel von 80 Millionen Euro jährlich. „Wir haben unsere Schularbeiten gemacht. Der Defizitabbaupfad ist bis 2020 beschrieben und im Haushalt bis 2012 festgelegt. Wir unterschreiten damit die zulässige strukturelle Neuverschuldung deutlich“, sagte Wiegard nach der Kabinettsberatung.

Nach der Berechnungsmethode des Bundes hatte Schleswig-Holstein im Jahre 2010 ein konjunkturbereinigtes strukturelles Defizit im Haushalt von 1,318 Milliarden Euro. Dieses Defizit muss nun in den nächsten zehn Jahren in gleichen Schritten von mindestens 132 Millionen Euro abgebaut werden. Daran werde der Haushaltsvollzug gemessen. Schleswig-Holstein werde den Abbaupfad für den Doppelhaushalt 2011 und 2012 einhalten und bereite derzeit die Fortschreibung der Finanz- und Haushaltsplanung vor, so Finanzminister Rainer Wiegard. Damit seien die Voraussetzungen für die Auszahlung der Konsolidierungshilfen von jährlich 80 Millionen Euro geschaffen. Wiegard will diese Hilfe zur weiteren Absenkung der Neuverschuldung einsetzen.

Finanzmister Wiegard hatte bisher auf ein eigenes Verfahren für die Bereinigung konjunktureller Effekte zurückgegriffen. Bei dieser – deutlich einfacheren – Methode würden der langfristige Entwicklungspfad der Steuereinnahmen und die jeweils aktuelle Abweichung davon betrachtet. Danach betrage das strukturelle Defizit rd. 1,12 Mrd. Euro. Auch nach dieser Berechnung würde der Defizitabbaupfad für die nächsten Jahre eingehalten.

Bund und Land haben sich nun zunächst auf das vom Bund gewünschte Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente verständigt. „Wir haben mit dem Bund verabredet, das gewählte Konjunkturbereinigungsverfahren nach einem angemessenen Anwendungszeitraum zu überprüfen“, so Wiegard.

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