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Mitteilung vom 21. Juli 2011Soli ist verfassungsgemäß

Finanzminister Rainer Wiegard will ein deutlich vereinfachtes Steuersystem – ohne Soli!

Kiel (21. Juli 2011) Finanzminister Wiegard begrüßt die Entscheidungen des Bundesfinanzhofes zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages. Damit sei nun neben der Verfassungsmäßigkeit auch klargestellt, dass der Soli der Finanzierung des besonderen Finanzbedarfs für den Aufbau der neuen Bundesländer dient. Nur mit dieser Hilfe könnten die ostdeutschen Bundesländer den Anschluss an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der übrigen Bundesländer finden, die im Rahmen des Länderfinanzausgleichs ebenfalls ihren Beitrag dazu leisten.

Deshalb müsse bei der Neugestaltung des Länderfinanzausgleiches auch der Solidaritätszuschlag berücksichtigt werden. In seinen Meilensteinen für ein einfaches und gerechtes Steuerkonzept hatte Wiegard vorgeschlagen, den Solidaritätszuschlag spätestens ab 2020 nicht mehr zu erheben. Er will stattdessen eine Einkommensteuer mit vier bis fünf Stufen schaffen, „bei der sich jeder durchschnittlich begabte Bürger seine Steuerlast selbst ausrechnen kann und nicht jede Lohn- oder Gehaltserhöhung zu einer übermäßigen steuerlichen Belastung führt.“
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