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Mitteilung vom 30. Juni 2014Der EinheitslehrerAusbildung folgt die EinheitsBesoldung. Am Ende steht die EinheitsSchule.

Landesregierung plant: Gymnasien sollen Einheitslehrer finanzieren. Herabgruppierung von 800 bis 1000 Lehrerstellen an Gymnasien als Beginn der Einheitslehrerbesoldung auf A13

Jetzt ist es also amtlich: Die links-dänische Albig-Regierung aus SPD, Grünen und SSW will die Gymnasien den Einheitslehrer bezahlen lassen. Das geht aus Akten der Landesregierung hervor, die von den Landtagsabgeordneten Heike Franzen (CDU) und Daniel Günther (CDU) eingesehen wurden. Der Einheitslehrerausbildung folgt die Einheitsbesoldung. Am Ende steht die Einheitsschule.

Insgesamt gibt es an Schleswig-Holsteins Gymnasien 1959 A 14 Stellen. Davon wollen SPD, Grüne und SSW zur Finanzierung des Einheitslehrers mehr als die Hälfte herabstufen. Aber diese 1000 Stellen werden erst der Anfang sein. Die Beförderung nach A 14 ist bislang sachlich begründet. Die Landesregierung wird besoldungsrechtlich nicht erklären können, weshalb diese Begründung mit dem neuen Einheitslehrerstudium für 1000 Stellen entfällt, für 959 jedoch aufrecht erhalten bleibt. Am Ende steht deshalb bis auf wenige Funktionsstellen die Einheitsbesoldung.

Dass die ohnehin durch SPD, Grüne und SSW bereits benachteiligten Gymnasien nun auch noch den Einheitslehrer bezahlen sollen, ist bezeichnend für die Politik dieser Landesregierung. Die von Regierungsvertretern immer wiederholte Behauptung, man wolle ,,starke Gymnasien", wird durch die Fakten eindeutig widerlegt.

Das ständige Geschwafel der Regierung – oder sollte man inzwischen besser vom Politik-‚Bla-bla‘ der Bildungsministerin sprechen? – von starken Gymnasien ist nichts wert. Mit schlechter bezahlten Lehrern schwächen SPD, Grüne und SSW die Gymnasien weiter. Den Gymnasiallehrern fehlt künftig jede Aufstiegsmöglichkeit. Die besten Absolventen werden in andere Bundesländer abwandern.

So wie politisch von Anfang an gewollt. Denn wer politisch das Ziel verfolgt, dass unsere Kinder bis zur 10. Klasse gemeinsam lernen sollen, der schliesst damit aus, dass es künftig noch Gymnasien geben soll – es sei denn: alle Kinder gehen aufs Gymnasium. Und das wäre dann auch eine …schule.


Unglaublich? Hier die Abschrift von Heike Franzen und Daniel Günther aus den Akten:

,,Hallo Herr ...,

nach meiner Info soll weiterhin daran festgehalten werden, mit weniger Beförderungen auf A14 (an Gymnasien) eine tlw. Gegenfinanzierung für Beförderungen an Gesamtschulen zu erbringen. Dafür sollten rechtzeitig die Weichen gestellt werden, um spürbare Ergebnisse zu erzielen. Nach dem Verständnis des Finanzministeriums sollte die Umsetzung schrittweise in den nächsten Haushalten über eine Anpassung des Stellenplans erfolgen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir hierzu die Planungen Ihres Hauses mitteilen könnten.
Mit freundlichen Grüßen"

Mail FiMi im Haus vom 6.12.2013, 17.39 Uhr:

,,Hallo Frau...,

im Rahmen unserer letzten Modellrechnung war die Streichung von 1000 Beförderungsstellen nach A14 notwendig, um eine Einsparung i.H. von 4 Mio.
Euro zu erreichen. Dieses Modell wurde nicht weiter verfolgt. Wenn die Art der Gegenfinanzierung nun doch wieder angedacht wird, wäre es notwendig, den Umfang der anzustrebenden Gegenfinanzierung (wieder 4 Mio. Euro?) zu kennen, um auf dieser Grundlage eine Abstimmung mit dem MBW herzustellen.
Mit freundlichen Grüßen"

Mail FiMi im Haus, 29,11,2013, 08.30 Uhr:

,,Hallo Frau ...,

wunschgemäß noch einige Erläuterungen zur Tabelle ,,Gemeinschaftsschullehrkräfte." Die Tabelle soll als Diskussionsgrundlage dienen. Maßgebend ist die obere Tabelle, die die haushaltsmäßigen Auswirkungen widerspiegelt.
Die unteren Tabellen sind nur nachrichtlich und dienen als Berechnungsgrundlage (praktisch ein Auszug aus der Besoldungstabelle).
Vorgabe war, ein Stufenplan für die Hebungen von BesGr. A12 nach A13 (insgesamt 1.750 Planstellen) im Zeitraum von 2017 bis 2025 darzustellen.

Annahme ist, dass ab 2017 jährlich 60 neu ausgebildete Gemeinschaftsschullehrkräfte in das System kommen. Die ,,Altfälle" sind mit 200 bis 82 jährlich berücksichtigt worden. Als Jahresdurchschnittswert wurden rd. 5,5T Mehrausgaben jährlich zur Grundlage gelegt. Damit die entsprechenden ,,Fälle" in den Genuss der BesGr. A13 kommen, müssen diese Planstellen entsprechend der Jahrestranchen im Haushalt gehoben werden.

Das MBW hatte eine ,,Gegenfinanzierung" von 800 Herabgruppierungen von BesGr. A14 nach A13 im Gymnasialbereich angeboten und diese mit einer Gesamteinsparsumme von 4 Mio. beziffert. Da dieser Einsparbetrag nicht durch 800 Herabgruppierungen realisiert werden kann, wurden 1.000 Fälle mit einem Jahresdurchschnittswert von 4T/Fall Minderausgaben berücksichtigt. Bei den Herabgruppierungen wurde der Zeitraum 2014 bis 2017 zu Grunde gelegt.
Bei den Herabgruppierungen könnte es Konfliktpotential mit dem MBW hinsichtlich der Anzahl, des Zeitraums und der Einsparbeträge geben.
In der rechten Spalte ist die Ent- und Belastung des Landeshaushalts dargestellt.

Link auf eine Abschrift der Tabelle des Finanzministeriums:
http://www.cdu.ltsh.de/media/BerechnungLehrkraefteGemS.pdf

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