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Mitteilung vom 10. Dezember 2009Einvernehmlicher Beschluss der 111. Sitzung des Finanzplanungsrates am 10. Dezember 2009

Finanzminister Rainer Wiegard: Strukturelles Defizit zielstrebig abbauen

Der Finanzplanungsrat hat in seiner 111. und voraussichtlich letzten Sitzung die aktuelle Lage der öffentlichen Haushalte, die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei der Gestaltung der Haushalte 2010 sowie die Einhaltung der Haushaltsdisziplin im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion erörtert und stellt einvernehmlich fest:

1. Die deutsche Wirtschaft erlitt im Winterhalbjahr 2008/2009 den stärksten Konjunktureinbruch seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Danach setzte eine leichte konjunkturelle Erholung ein, die sich im 3. Quartal 2009 etwas beschleunigte. Die Gesamtheit der aktuellen Wirtschaftsdaten zeigt, dass die Belebung der gesamtwirtschaftlichen Aktivität voraussichtlich anhalten wird. Gleichwohl ist angesichts der Schärfe des konjunkturellen Einbruchs für den Jahresdurchschnitt 2009 noch mit einem deutlichen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von 5 % zu rechnen. Auf dem Arbeitsmarkt sind zwar die Folgen der Rezession erkennbar. Der bisherige Beschäftigungsrückgang sowie die Zunahme der Arbeitslosigkeit im bisherigen Jahresverlauf sind jedoch noch als moderat einzustufen. In Anbetracht der starken Unterauslastung der gesamtwirtschaftlichen Produktionskapazitäten ist allerdings damit zu rechnen, dass sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt 2010 verschlechtert. Die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise ist – trotz der positiven Signale – noch nicht überstanden.

2. Die öffentlichen Haushalte befinden sich infolge der dramatischen Abschwächung der gesamtwirtschaftlichen Aktivität in einer äußerst angespannten Situation. Das Finanzierungsdefizit des Öffentlichen Gesamthaushalts wird für 2009 auf -97 œ Mrd. € und für 2010 auf -144 œ Mrd. € geschätzt. In der Maastricht-Abgrenzung ist 2009 mit einem Defizit [Glossar] von -3 Prozent und 2010 von -6 Prozent des BIP zu rechnen.

3. Das Wirkenlassen der automatischen Stabilisatoren und der Einsatz konjunktureller Maßnahmen sind in der gegenwärtigen Lage zur Stützung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung alternativlos. Eine gezielte Stärkung der Wachstumskräfte wird dazu beitragen, Deutsch­land auf einen stabilen Wachstumspfad zurückzuführen, und damit mittelfristig die Gesundung der öffentlichen Haushalte unterstützen.

4. Die strukturelle Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ist für eine nachhaltige Finanzpolitik und mit Blick auf die Generationengerechtigkeit unabdingbar. Bund, Länder und Kommunen werden daher mittelfristig ihre Konsolidierungsanstrengungen deutlich verstärken. Bund und Länder bekennen sich ausdrücklich zum Europäischen Stabilitäts- und Wachs­tumspakt und zu der in Artikel 109 des Grundesetzes verankerten Schuldenbremse. Das strukturelle Finanzierungsdefizit wird ab dem Jahr 2011 kontinuierlich abgebaut. Das 3-Prozent-Defizit-Kriterium wird ab dem Jahr 2013 eingehalten.

5. Im Finanzplanungsrat wurden die Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“ der ostdeutschen Länder für das Jahr 2008 gemeinsam mit der Stellungnahme der Bundesregierung erörtert. Die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen wurden von den ostdeutschen Ländern mit 98 Prozent nahezu vollständig solidarpaktgerecht verwendet. Im Rahmen des so genannten Korb II wurden 2008 5,1 Mrd. Euro an überproportionalen Leistungen für die ostdeutschen Länder bereitgestellt. Der Bund kommt damit seinen Verpflichtungen aus dem Solidarpakt II nach. Wie bereits im Vorjahr konnten alle ostdeutschen Länder im Berichtsjahr einen Haushaltsüberschuss erreichen. Unabhängig von der gegenwärtigen Verschlechterung der Haushaltssituation durch die Finanz- und Wirtschaftskrise muss der langfristige Konsolidierungskurs beibehalten werden, um den Herausforderungen durch den Rückgang der Solidarpaktmittel und die demographische Entwicklung zu begegnen sowie die verfassungsrechtlichen Bestimmungen zur Begrenzung der Kreditaufnahme einzuhalten.

6. Der Stabilitätsrat (Art. 109a GG) wird 2010 seine Arbeit aufnehmen und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen die Haushalte von Bund und Ländern überwachen. Er soll außerdem die fortzuführenden Aufgaben des Finanzplanungsrates übernehmen und ihn insofern ersetzen.
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