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Reden im Archiv Debatten aus dem Landtag
Rede vom 22. Juni 2011Präsentation des „Jahrbuchs für öffentliche Finanzen 2011“ in der Vertretung des Landes Schleswig-Holstein beim Bund

Finanzminister Rainer Wiegard: „Der schwere Weg zum schuldenfreien Haushalt“

Berlin (22. Juni 2011) Landesvertretung Schleswig-Holstein beim Bund
Ich freue mich, dass Sie alle unserer Einladung zu der Präsentation des „Jahrbuchs für öffentliche Finanzen 2011“ gefolgt und zu uns in die Landesvertretung von Schleswig-Holstein gekommen sind.

Es ist für Schleswig-Holstein eine besondere Ehre, dass die Präsentation hier stattfindet, denn das Jahrbuch hat etwas Beeindruckendes geschafft: Es steht bereits in seinem dritten Jahr davor, ein Klassiker zu werden. Grund dafür ist zweifelsohne die hohe Qualität des Werkes.

Im Mittelpunkt des Jahrbuchs steht zunächst der Länderfinanzbericht 2010. Jeder, der sich mit Haushaltsrecht auskennt, weiß, dass die Standards für die Aufstellung von Haushalten bundeseinheitlich vorgeschrieben sind.

Für den Laien ist das jedoch graue Theorie, sobald er einen Blick in die unterschiedlichen Länderhaushalte wirft. Es ist das Verdienst der Autoren, die Vergleichbarkeit für wichtige Kennziffern herzustellen. Die Haushaltsstruktur der einzelnen Länder ist einheitlich aufbereitet und bietet einen guten Überblick. So fällt dem Leser auch ohne einen Blick in die Erläuterungen sofort auf: Trotz des Wirtschaftsaufschwungs war das Jahr 2010 in erster Linie das Jahr zwei der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise.

Wie im Jahrbuch beschrieben war die Mai-Steuerschätzung 2009 ein dramatisches Erlebnis für alle Finanzminister. Um 33 Milliarden Euro (14 Prozent) musste die Schätzung für die Länder aus dem Vorjahr nach unten korrigiert werden. Schleswig-Holstein stand vor Einnahmeausfällen in Höhe von gut vier Milliarden Euro in vier Jahren.

Und auch wenn kurz darauf nicht überall die Regierungskoalitionen – wie in Schleswig-Holstein -scheiterten, war die Situation sehr angespannt.

Das zeigte sich unter anderem in den Finanzierungssalden in den Kernhaushalten der Länder, welche 2010 größtenteils weiter anstiegen oder auf hohem Niveau verharrten.

Dabei reichte die Spanne von –43 Euro je Einwohner in Sachsen bis etwa –2000 Euro je Einwohner in Bremen. Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sind auch die einzigen Länder, die 2010 Schulden abbauen konnten.

In Hessen hingegen wuchs der Schuldenberg um 11,2 Prozent, in Bremen um fast 10 Prozent.

Es zeichnet sich ab, dass nicht nur die Konsolidierungsländer Berlin, Bremen, Sachsen-Anhalt, das Saarland und Schleswig-Holstein konsolidieren müssen. Auch Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz stehen schmerzhafte Einschnitte bevor.

Außerdem müssen die neuen Länder bis 2020 den Verlust der Solidarpaktmittel verkraften. Und selbst das reiche Hamburg wird harte Einschnitte vornehmen müssen.


Dem Jahrbuch können Sie entnehmen, in welchem Bundesland bereits Konsolidierungsmaßnahmen geplant sind. Die Autoren der einzelnen Länderberichte haben die Kennzahlen mit viel Wissenswertem über die politischen Hintergründe ergänzt und gelegentlich einen Ausblick auf die weitere Entwicklung gewagt. So wird unter anderem die Passivität Berlins offenbart.

Darüber hinaus kann ich Ihnen die weiteren Beiträge des Buches – von anerkannten Experten verfasst – empfehlen.

Als schleswig-holsteinischer Finanzminister fällt mein Augenmerk natürlich sofort auf die Kapitel sieben und zehn, welche die Themen Stabilitätsrat und Einnahmeautonomie der Länder behandeln.

Erst kürzlich hat der Stabilitätsrat die drohende Haushaltsnotlage für vier Bundesländer festgestellt: Neben Bremen, Berlin und dem Saarland gehört auch Schleswig-Holstein dazu.

Die formelle Feststellung einer drohenden Haushaltsnotlage bedeutet nicht, dass sich die Lage für uns im nördlichsten Bundesland jetzt plötzlich zugespitzt hat.

Es ist bekannt, dass unsere Haushaltslage prekär ist, weil uns die Zinsen für die Schulden früherer Regierungen finanziell erdrosseln.

So werde ich in diesem Jahr etwa eine Milliarde Euro neu Schulden aufnehmen, nur um damit die Zinsen für die Altschulden zu bezahlen.

Die Landesregierung hatte die Konsequenzen daraus bereits gezogen und den Turnaround eingeleitet.
So haben wir den Fehlbetrag konsequent von über 1,7 Mrd. Euro im Jahr 2005 auf unter 500 Mio Euro im Jahr 2008 gesenkt.

Diese ersten Konsolidierungsbestrebungen wurden durch die schwerste Wirtschaftskrise, die die freie Weelt je erlebt hat, kurzzeitig unterbrochen. Aufhalten konnte sie uns nicht. 2010 handelten wir umso entschlossener:

Wir haben im Landtag mit breiter Mehrheit die Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung beschlossen – als erstes Landesparlament überhaupt.

So wurden in unserem Landeshaushalt die Ausgaben deutlich gesenkt: 2011 um 360 Millionen Euro gegenüber 2010, und 2012 um 366 Millionen Euro gegenüber 2010. Das ist ein Vorgang mit Seltenheitswert.

Diesen Kraftakt hat der Stabilitätsrat ausdrücklich gewürdigt. So heißt es im Evaluationsbericht: „Die vom Land Schleswig-Holstein beschlossenen Maßnahmen sind ein wichtiger und notwendiger Beitrag zur längerfristigen Konsolidierung des Landeshaushalts.“ Und weiter: „Der Evaluationsausschuss erkennt diese Maßnahmen ausdrücklich an und empfiehlt ihre konsequente Umsetzung.“

Nach dem Stabilitätsratsgesetz müssen die Länder, in denen eine Haushaltsnotlage droht, ein Konsolidierungsprogramm für fünf Jahre aufstellen. Das gilt auch für Schleswig-Holstein.

Da wir jedoch schon einen Schritt weiter sind, erkennt der Stabilitätsrat unseren Haushalt 2011/2012 als Teil des Konsolidierungsprogramms an.

Wichtige Maßnahmen des Doppelhaushaltes sind:
Wir haben das beitragsfreie Kita-Jahr gestrichen,
wir haben das Blindengeld halbiert,
wir haben bei der Wirtschaftsförderung drastisch gekürzt und
wir werden über 5.000 Stellen in der öffentlichen Verwaltung abbauen.

Wir haben das seit 40 Jahren in Deutschland praktizierte politische Ritual beendet: In schlechten Zeiten das Defizit durch Kredite auszugleichen und in guten Zeiten die steigenden Einnahmen für Mehrausgaben zu nutzen – statt die Kredite vorrangig wieder zurück zu zahlen.
Es handelt sich also in der Tat um eine historische Leistung.

Doch die Schuldenbremse gilt nicht nur für Schleswig-Holstein. Jedes Bundesland wird sich ab 2020 ihren Regelungen unterwerfen müssen. Und auch wenn sich die Haushaltslage der einzelnen Länder stark unterscheidet, wird die Mehrzahl der Landesparlamente ähnliche Kurskorrekturen vornehmen müssen.
Ein Schuldenberg, der innerhalb von zwei Jahren um 9,2 Prozent auf über 520 Milliarden Euro angestiegen ist, jährliche Zinszahlungen in Höhe von 20 Milliarden Euro und eine Nettokreditaufnahme von 13 Milliarden Euro belasten die Ländergemeinschaft. Überall zeichnen sich stark wachsende Personal- und Versorgungsausgaben ab.

Schließlich hat niemand das Recht – keine Regierung und kein Parlament -, noch nicht geborene Generationen mit Schulden zu belasten, um sich heute ein angenehmeres Leben leisten zu können.

Vor diesem Hintergrund ist auch ein Benchmarking sehr wichtig. Ein Ländervergleich kann verborgene Einsparpotentiale und Richtwerte für Personal-, Sach- und Investitionsausgaben aufzeigen. Dadurch entsteht Transparenz.
Wer beschäftigt mehr Personal für eine Aufgabe als andere?
Wer gibt überdurchschnittlich viel für die Wirtschaftsförderung aus?
Wo sind Einsparpotentiale bei den Sozialausgaben?

Für die Landesparlamente wiederum können diese Kennziffern wichtige argumentative Stützen sein, wenn sie um Zustimmung für schwierige Konsolidierungsmaßnahmen werben.


Wenn man aber ein strukturelles Defizit in Höhe von 1,3 Milliarden Euro wie in Schleswig-Holstein abbauen will, kann man sich nicht allein auf Ausgabenreduzierungen beschränken. Das wäre unrealistisch.

Daher werden wir in Schleswig-Holstein zum Jahreswechsel die Grunderwerbssteuer von 3,5 Prozent auf fünf Prozent erhöhen. Wir erwarten, dass uns die Erhöhung etwa 80 Millionen Euro jährlich bringen wird. Das ist ein drastischer Zuwachs. Aber drastisch ist eben auch die Haushaltslage.

Warum erhöhen wir ausgerechnet die Grunderwerbssteuer? Im Wesentlichen sind es zwei Gründe:
Erstens. Die Einnahmen aus der Grunderwerbssteuer fließen vergleichsweise konstant.
Und zweitens – und damit komme ich auf den Aufsatz von Prof. Wernsmann, zehntes Kapitel, mit dem Titel „Die Einnahmeautonomie der Länder“ zurück:

Wir erhöhen die Grunderwerbssteuer, weil wir es dürfen. Das klingt zunächst banal, berührt aber ein Kernproblem unseres Föderalismus.

Neue Ausgaben und Steuererleichterungen werden hier in Berlin gerne diskutiert und beschlossen – zahlen müssen es oftmals die Länder.
Gleichzeitig fehlt den Ländern die Kompetenz, die Landeseinnahmen durch eigene Steuergesetze zu beeinflussen.

Angesichts dessen befürworte ich den Vorschlag, den Ländern mehr Einnahmeautonomie einzuräumen. Hier könnte zum Beispiel an einen Zuschlag auf die Einkommenssteuer und die Körperschaftssteuer gedacht werden.

Verstehen Sie mich nicht falsch, ich möchte hier nicht einer Steuererhöhungsrunde oder neuen Steuern mit komplizierten Regeln konzeptionell den Weg bereiten. Nur angesichts unserer Situation wünscht man sich hin und wieder ein paar zusätzliche Handlungsoptionen.


Um einen Eindruck von dem eingeschränkten Konsolidierungswerkzeugkasten zu gewinnen, genügt wiederum ein Blick in schleswig-holsteinischen Haushalt:

Das Volumen des Haushalts 2011 beträgt gut 12 Milliarden Euro.
Davon sind knapp 4 Milliarden Euro Ausgaben für Personal und Verwaltung.
Rund 4 Milliarden Euro verschlingt der Schuldendienst – Tilgung und Zinsen.
Zieht man diese festen Blöcke und eine weitere Milliarde für den Kommunalen Finanzausgleich ab, bleiben etwa drei Milliarden Euro für Fördermaßnahmen, Investitionen, Zuschüsse etc. übrig.

Immerhin, möchte man meinen. Davon sind eine Milliarde gesetzlich festgeschriebene Ausgaben, beispielsweise als Eingliederungshilfe, und eine Milliarde sind Zuwendungen von Bund und EU, die wir nur weiterleiten – gegebenenfalls sogar noch mit einer Kofinanzierung unterlegen müssen. Da bleibt dann nur noch wenig mehr als eine Milliarden Euro – bei einer gleich hohen Nettoneuverschuldung, um davon Kinderbetreuung, Schulen und Hochschulen zu finanzieren, Straßen zu bauen und zu unterhalten, Wirtschaft zu fördern usw.

Ohne stetige verlässliche Einnahmeentwicklung ist das nicht zu leisten.


Im Zusammenhang mit der Debatte um Steuererhöhungen oder -senkungen ist es vorrangig, dass deutsche Steuersystem insgesamt zu vereinfachen und transparenter und damit gerechter zu gestalten.

Ein Beispiel ist ohne Zweifel die Mehrwertsteuer. Durch den 7-prozentigen Steuersatz wird derzeit ein Ermäßigungsvolumen von 24 Milliarden Euro geschaffen: 21 Milliarden Euro entfallen auf Besser-, 3 Milliarden Euro auf Geringverdiener. Das ist eine klassische Fehlleitung.

Ich plädiere für einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz von etwa 16 Prozent bei gleichzeitiger Abschaffung aller Ermäßigungsregeln und einem Sozialausgleich für Haushalte mit geringem Einkommen.

Mir konnte noch niemand erklären, warum ich als Finanzminister von Schleswig-Holstein Brot, Butter, Milch und Käse steuervergünstigt einkaufen können soll.


Wenn wir über die Einnahmeautonomie der Länder reden, sollten wir uns jedoch nicht nur auf die Steuergesetze und die Steuersätze konzentrieren. Aus meiner Sicht ist das zu eng gefasst.

Der andere Aspekt der Einnahmeautonomie ist, mehr Steuereinnahmen durch Wirtschaftswachstum zu generieren. Nach der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise flammte in Deutschland wieder die grundsätzliche Kritik am Wachstum auf. Ich sage dazu nur so viel:

Ein Anstieg des Bruttoinlandsproduktes von drei Prozent kann von keiner Steuererhöhung ersetzt werden, und durch keine Sparmaßnahme auf der Ausgabenseite. Genauso wenig kann eine Steuerhöhung die Einnahmeausfälle auffangen, die durch eine Rezession entstehen.

Daher muss es auch in Zukunft das Ziel sein, die Grundlagen für nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu schaffen.

Die Vergangenheit zeigt, dass den Ländern durchaus Möglichkeiten offen stehen, die Attraktivität Ihres Standortes zu erhöhen. Schleswig-Holstein ist dafür ein gutes Beispiel.

In den zehn Jahren zwischen 1996 und 2005 ist unser Bruttoinlandsprodukt um gerade einmal 7,5 Prozent gestiegen. Seitdem hat sich das Wirtschaftswachstum nahezu verdoppelt – trotz größter Wirtschaftskrise in der Geschichte der Bundesrepublik. Im Ergebnis steigen die Einnahmen wieder kontinuierlich, während es zuvor zehn Jahre lang keine Steigerung des Steueraufkommens gab. Daher ist eine wachstumsfördernde Wirtschaftspolitik auch Teil der Einnahmeautonomie der Länder. Diese Erkenntnis darf eine erfolgreiche Landesregierung nicht ignorieren.

Und auch hier hilft ein bundesweiter Vergleich weiter. Dankenswerterweise wurde die Wirtschaftsentwicklung der Länder in den Länderfinanzbericht mit aufgenommen. So lässt sich schnell nachvollziehen, welche Länder das Vorkrisenniveau bereits wieder erreicht haben und wo sich eine besondere wirtschaftliche Dynamik entfaltet.

Wenn man aber Wirtschaftswachstum will, muss man ein klares Bekenntnis zu Investitionen abgeben. In Schleswig-Holstein ist der Fokus auf Investitionen in Bildung und Infrastruktur gerichtet. Wir stellen für die Kitas jährlich 70 Millionen Euro zur Verfügung. Dazu kommen 60 Millionen Investitionsförderung für den Ausbau der U3-Kinderbetreuung und die laufende Bezuschussung der Betriebskosten. Das ist viel Geld für ein armes Land.

Wir wollen auch die Qualität des Universitätsstandortes sichern und halten zudem an den großen Infrastrukturprojekten in Schleswig-Holstein fest – u.a. die Ostseeautobahn A 20, Feste Fehmarnbeltquerung, Ausbau Nordostseekanal.

Die Zukunft unseres Landes hängt nicht nur an unseren Einsparbemühungen. Sie muss vor allem durch eine kluge Bildungs- und eine kluge Wirtschaftspolitik und den Ausbau unserer Infrastruktur begleitet werden.



Alle angesprochenen Probleme – vom Einspardruck bis zu den Einnahmeausfällen und der Situation der Landesbanken – konzentrieren sich in Schleswig-Holstein. Wir sind nicht die einzigen, die diesen Herausforderungen gegenüberstehen. Dennoch ist unsere Situation beispielgebend.

Und deshalb ist es nicht nur für uns ein Grund zur Freude, dass das Jahrbuch in der schleswig-holsteinischen Landesvertretung präsentiert wird. Ich glaube, es ist auch aus Sicht der Autoren und des Verlages der richtige Ort.

Wo, wenn nicht hier, sollte ein „Jahrbuch für öffentliche Finanzen“ im Jahr zwei nach Einführung der bundesweiten Schuldenbremse vorgestellt werden?

Damit würdigen Sie einerseits unsere Anstrengungen für einen ausgeglichenen Haushalt und dass wir als erstes Bundesland eine eigene Schuldenbremse in die Landesverfassung aufgenommen haben,
andererseits verstehe ich das auch als Bekenntnis, sich in den kommenden Jahren weiterhin mit den Konsolidierungsmaßnahmen aller Bundesländer kritisch auseinander zu setzen.

Das wird zweifelsohne eine spannende Zeit werden.
Werden Bund und Länder ihre Ausgaben in den Griff bekommen?
Wird die Konsolidierung der Haushalte gelingen?

Die Antworten darauf wird man hoffentlich in vielen weiteren Jahrgängen des „Jahrbuchs für öffentliche Finanzen“ finden.

Nachdem er mit dem Start der Reihe unmittelbar vor der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise bereits ein perfektes Timing bewies, gibt es also für den Berliner Wissenschafts-Verlag (BWV) viele Gründe, die Reihe fortzusetzen.

Ich kann den beiden Geschäftsführern Brigitta Weiss und Dr. Volker Schwarz stellvertretend für den Berliner Wissenschaftsverlag nur zu diesem Projekt gratulieren. Ich finde, dieses Engagement verdient Anerkennung und ich finde, es hat sich auch gelohnt.

Das Jahrbuch ist von hoher Qualität, die Autoren sind spitze.
Ich wünsche Ihnen einen erfolgreichen Start für das „Jahrbuch für öffentliche Finanzen 2011“ und viele verkaufte Exemplare.

Setzen Sie die Reihe noch sehr lange fort, machen Sie aus dem Jahrbuch eine feste Größe und bereichern Sie die Literatur zur Finanzpolitik in Deutschland.

g:leitungsbereichstabps dateienminister
eden
eden mjahrbuch für öffentliche finanzen 2011 20110622.doc
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