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Abgeordnetenentschädigung und Amtsbezüge

Abgeordnete im Bundestag und in den Landtagen entscheiden selbst über ihr Einkommen. Was verlockend klingt, ist allerdings ein eher zweifelhaftes Vorrecht. Das Bundesverfassungsgericht hat den Abgeordneten ausdrücklich eine Entschädigung zugesprochen, die eine Lebensführung gestattet, die der Bedeutung des Amtes angemessen ist. Die Abgeordnetenentschädigung soll dazu dienen, die Unabhängigkeit der Parlamentarier zu sichern.

Diät leitet sich vom lateinischen Wort dieta für Tagelohn ab

Ein grundsätzliches Wort vorweg

Unter dem Druck der Öffentlichkeit haben die Parlamentarier ihr Einkommen in den vergangenen Jahren nur unterdurchschnittlich angehoben. So haben die Schleswig-Holsteinischen Abgeordneten nach 2000 erstmals wieder im Jahre 2007 eine Anpassung ihrer Entschädigung erhalten – im Zusammenhang mit der Diätenstrukturreform.

Viele finden die Bezahlung von uns Parlamentariern zu hoch, manchen ist sie – verglichen mit den Bezügen von Managern in der freien Wirtschaft – zu niedrig, aber alle beklagen die fehlende Transparenz. Das halte ich für ziemlichen Unsinn. Denn die Bezahlung war und ist im Abgeordnetengesetz einfach und überschaubar geregelt. Das Gesetz kann – z.B. im Internet – jederzeit eingesehen werden. Zusätzliche – verdeckte – Leistungen aus Fraktionsmitteln sind ausdrücklich ausgeschlossen. Offener kann man öffentliche Entschädigungen nicht regeln.

Ich hielt Abgeordnete – jedenfalls die in Schleswig-Holstein – vor der Reform für vergleichsweise schlecht bezahlt. Meine Abgeordnetenentschädigung lag fünf Jahre nach meinem Ausscheiden aus dem Beruf immer noch unter meinem damaligen Einkommen – auch ohne die Beiträge zur Rentenversicherung. Allerdings war die Altersversorgung von Abgeordneten nach acht Jahren im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung außerordentlich üppig – wenn man denn mehr als acht Jahre dem Parlament angehört.

Argumente zur gescheiterten Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung

Deshalb habe ich mich schon 2003 für eine Diätenreform eingesetzt, nach der Abgeordnete für ihre Altersversorgung selbst sorgen und nach dem Ausscheiden aus dem Parlament überhaupt keine Leistungen mehr erhalten sollten: Keine lebenslange Pension für sich und keine lebenslange Versorgung ihrer Hinterbliebenen. Um die Beiträge dafür selbst bezahlen zu können, sollte die Abgeordnetenentschädigung einschließlich des Steuerausgleichs entsprechend angehoben werden.

Zugleich sollte eine – meines Erachtens allerdings unsinnige! – Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt werden: Alle Abgeordneten müssen gleich bezahlt werden. Zulagen für bestimmte Funktionen seien unzulässig. Im richtigen Leben erhält ein Abteilungsleiter auch mehr Geld als ein Sachbearbeiter. Eben diese Regelung hält das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig. Weil alle Abgeordneten gleich seien, müssten sie auch alle gleich bezahlt werden. (Ich gestatte mir hierzu die dezente Anmerkung, dass ich das für ziemlich lebensfremd halte. Dann sollten vielleicht auch Amtsrichter und Bundesverfassungsrichter die gleiche Vergütung beziehen? Sie sprechen alle das gleiche Recht. Im Namen desselben Volkes.)

Die Bild-Zeitung rief unter der Überschrift „Bild-Leser stoppen Diäten-Wahnsinn“ ihre Leser dazu auf, mit einem „Bild-Wut-Brief“ den „Diäten-Abzockern die Meinung“ zu sagen. Unter der Überschrift „Das sind die Diäten-Abzocker“ druckte die Bild-Zeitung die Fotos und Namen der Abgeordneten ab, die dem Gesetzentwurf zugestimmt hatten.

Beim ersten Anlauf dieser Reform im Jahre 2003 sind wir gescheitert. Mangelnde Transparenz bei den vorgesehenen Änderungen und vorrangig an negativen Schlagzeilen interessierte Medien haben die vorgesehene Erhöhung der aktiven Abgeordnetenentschädigung als persönliche Bereicherung diffamiert aber im Gegenzug das Streichen der Altersversorgung und aller Funktionszulagen sowie der steuerfreien Pauschalen schlicht ignoriert. Und wir Abgeordnete haben es nicht verstanden, das sachgerecht zu vermitteln. Schade. Chance vertan. Beim zweiten Versuch im Jahre 2006 waren die Argumente und Instrumente zwar dieselben, aber die Bereitschaft, diese grundsätzliche Änderung auch durchzustehen, war deutlich ausgeprägter.

Seit 1. Januar 2007 gilt das neue Abgeordnetengesetz: Abgeordnete erhalten nach ihrem Ausscheiden aus dem Landtag keine Altersversorgung für sich und ihre Hinterbliebenen. Funktionszulagen und steuerfreie Kostenpauschalen entfallen.

Abgeordnetenentschädigung

Nach § 6 Abs. (1) erhält ein Abgeordneter eine zu versteuernde Entschädigung von 7.151 Euro monatlich. Hinzu kommt ein Altersvorsorgebeitrag von 1.500 Euro, wenn mindestens in der Höhe der jeweiligen Beitragsmessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung eine entsprechende Altersvorsorge getroffen wird.

Nach altem Recht übliche Zulagen (als Vorsitzender des Fraktions-Arbeitskreises Finanzen und Finanzpolitischer Sprecher der Fraktion erhielt ich eine Funktionszulage in Höhe von 20 Prozent) sind vollständig entfallen. Lediglich der Landtagspräsident oder die -präsidentin und die Fraktionsvorsitzenden erhalten eine Zulage in Höhe von 80 Prozent, die Vizepräsidenten 15 Prozent und die parlamentarischen Geschäftsführer 50 Prozent. Sonderzahlungen wie Ortszuschlag, 13. Gehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld gibt es nicht. Über die genannten Entschädigungen hinausgehende Zahlungen für besondere parlamentarische Funktionen aus Mitteln der Fraktionen – wie z.B. im Deutschen Bundestag - sind ausdrücklich unzulässig. Auch Tagegeld bei Sitzungen und Fahrtkostenpauschalen für die Fahrten zum Landtag und im Wahlkreis sind gestrichen.

Die steuerfreie Kostenpauschale für Bürokosten etc. ist ebenso entfallen wie steuerfreie Pauschalen für Fahrten im Wahlkreis und zu den Sitzungen des Landtages und seiner Ausschüsse sowie der Fraktionen und ihrer Arbeitskreise.

Nach § 27 Abs. (1) des Abgeordnetengesetzes wird die Entschädigung um 85 Prozent, ab 2011 um 90 Prozent gekürzt, wenn der Abgeordnete ‚Anspruch auf Einkommen aus einem Amtsverhältnis’ hat. Da ich als Finanzminister Amtsbezüge erhalte, wird die Entschädigung als Abgeordneter von 7.151 Euro auf 715 Euro gekürzt.

Krankenversicherung

Als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zahle ich monatlich einen Beitrag von derzeit 589 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung an meine Krankenkasse – ich erhalte dazu keinen Zuschuss.

Mitarbeiterkostenerstattung

Auf Antrag werden den Abgeordneten nachgewiesene Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zu einer Höhe von 915 Euro monatlich erstattet. Meine Mitarbeiterin Sabine Günther ist für mich teilzeitbeschäftigt in meinem Bürgerbüro tätig und führt von dort meine Korrespondenz, stellt den Pressespiegel zusammen und erledigt die Angelegenheiten, die meinen Wahlkreis betreffen.

Bezüge aus früherer beruflicher Tätigkeit

Meine frühere berufliche Tätigkeit als Leiter des Bereiches Finanzen und Revision beim Bundesvorstand der DAG ruht bis zur Beendigung meines Mandates als Abgeordneter. Ich habe die Zusicherung, dass mir bei Wiederaufnahme meiner beruflichen Tätigkeit nach dem Ausscheiden aus dem Landtag eine entsprechende Aufgabe angeboten wird.

Gesetzliche Grundlagen

Amtsbezüge als Finanzminister

Die Amtsbezüge der Kabinettsmitglieder sind im Schleswig-Holsteinischen Ministergesetzes (§ 7 Abs. (2) b) Gesetz über die Rechtsverhältnisse des Ministerpräsidenten und der Landesministerinnen und Landesminister) geregelt. Ein Minister erhält 109,3 Prozent der Bezüge eines Beamten nach Besoldungsgruppe B 10, das entspricht derzeit (Stand Januar 2012) 11.610 Euro zuzüglich Familienzuschlag in Höhe von 116 Euro. Diese 11.513 Euro sind zu versteuern. Hinzu kommt eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 143 Euro.

Zur Amtsausstattung gehört ein Dienstwagen mit persönlichem Fahrer zur ständigen Nutzung für Fahrten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der auch privat zur Verfügung steht; zur privaten Nutzung zählen auch Fahrten in Ausübung des Mandats als Abgeordneter. Fahrten zwischen Wohnung und Ministerium, private Fahrten und Fahrten in Ausübung des Mandats als Abgeordneter werden als geldwerter Vorteil nach den Lohnsteuerrichtlinien abgerechnet.

Aufsichtsratsvergütung

Als Mitglied des Aufsichtsrates der HSH Nordbank (gemeinsame Landesbank der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein) habe ich bis 2010 Vergütungen und Sitzungsgeld für die Tätigkeit im Aufsichtsrat und in den verschiedenen Ausschüssen erhalten. Nach der Nebentätigkeitsverordnung des Landes Schleswig-Holstein sind die Vergütungen einschließlich der Sitzungsgelder an das Land abzuführen, wenn sie den Betrag von 5.550 Euro übersteigen. Darüber hinaus ist die erhaltene Mehrwertsteuer an das Finanzamt abzuführen. Im Jahre 2010 habe ich 24.049,42 Euro Aufsichtsratsvergütung erhalten und davon 14.659,60 Euro an das Land Schleswig-Holstein sowie 3.839,82 Euro erhaltene Mehrwertsteuer an das zuständige Finanzamt abgeführt.

Übersicht über amts- und mandatsbedingte Einnahmen und Ausgaben

  2007 2011 2012
Abgeordnetenentschädigung (nach Kürzung um 85%, ab 2011 um 90%) 12.060 € 11.400 € 45.480 €
Amtsbezüge, Familienzuschlag und Dienstaufwandsentschädigung 128.500 € 142.070 € 109.910 €
Aufsichtsratsvergütung (nach Abführung an das Land Schleswig-Holstein) 5.550 € 0 € 0 €
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag -54.680 € -58.850 € -57.300 €
Kranken- und Pflegeversicherung, Gesundheitsaufwendungen -6.540 € -9.090 € -11.610 €
Zuwendungen an Vereine und Verbände, Abführungen an die CDU -5.050 € -6.370 € -6.210 €
Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, Repräsentation -3.790 € -4.060 € -3.820 €
Bürobedarf, Porto, Zeitungen, Zeitschriften und Bücher -1.490 € -1.880 € -1.990 €
Telefon, Internet -1.400 € -1.560 € -2.100 €
Bürokosten, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Kfz-Betriebskosten -1.200 € -1.430 € -1.750 €
71.960 € 70.230 € 70.610 €
Gesetzliche Grundlagen