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Kurz notiert vom 27. April 2016CDU sieht Nachbesserungsbedarf bei Gastschulabkommen mit HamburgAusnahmeregelung für betroffene Kommunen wäre pragmatischer erster Schritt

In der heutigen Landtagsdebatte zum Gastschulabkommen mit der Freien und Hansestadt Hamburg kritisierte der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Tobias Koch, den Verzug bei der Umsetzung des Wahlversprechens von SPD, Grünen und SSW, eine freie Schulwahl zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein zu erreichen.

Der Abschluss des Gastschulabkommens 2010 habe den damals stark begrenzten finanziellen Möglichkeiten des Landes Schleswig-Holsteins Rechnung getragen. Damals sei es ein Erfolg gewesen, für rund ein Drittel der von Hamburg geforderten Summe eine Besitzstandswahrung zu erreichen, sodass keiner der mehreren tausend schleswig-holsteinischen Schüler an Hamburger Schulen diese verlassen musste.

Die Folge seien jedoch weite Wege zu Bildungsstätten im Land, obwohl eine andere in Hamburg in unmittelbarer Nähe läge. „Diese Beispiele zeigen meines Erachtens sehr eindrücklich, weshalb Nachbesserungsbedarf am Gastschulabkommen besteht. Stattdessen wurde das bestehende Gastschulabkommen von der Landesregierung sang- und klanglos um ein weiteres Jahr verlängert- ohne auch nur eine einzige Verbesserung herbeizuführen“, sagte Koch in Kiel.

Deshalb fordere die CDU-Fraktion jetzt in ihrem Antrag, zumindest für einen begrenzten Kreis besonders betroffener Kommunen weitere Ausnahmeregelungen auszuhandeln.

„Schon jetzt ist die Landesregierung mit ihrem gebrochenen Wahlversprechen nicht nur wenige Monate im Verzug, sondern die Neuregelung kommt für einen kompletten Jahrgang zu spät, da die Auswahl der weiterführenden Schule für den Jahrgang 2016/2017 in den vergangenen Wochen bereits stattgefunden hat“, kritisierte Koch.

Eine wie auch immer geartete Neuregelung könne frühestens zum Schuljahr 2017/2018 ihre volle Wirkung entfalten – mit anderen Worten erst in der nächsten Legislaturperiode.

„Ich will deshalb nicht hoffen, dass die Lösung der Landesregierung darin besteht, jetzt einen neuen Vertrag abzuschließen, für dessen ungedeckte Finanzierung dann die Nachfolgeregierung aufkommen muss. Das wäre dann nicht nur ein gebrochenes Wahlversprechen, das wäre glatter Wahlbetrug!“
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