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Kurz notiert vom 22. Februar 2010Finanzministerium stellt Behauptungen zu Nebentätigkeit richtigKiel (22. Februar 2010) In der Berichterstattung über die Abführung von Vergütungen aus Nebentätigkeiten sind falsche Behauptungen aufgestellt worden, die das Finanzministerium des Landes richtig stellt:

Gemäß der Nebentätigkeitsverordnung und den Durchführungshinweisen zum Nebentätigkeitsrecht vom 22. Oktober 2005 „sind Vergütungen für Nebentätigkeiten, die im öffentlichen Dienst oder auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung des Dienstherrn ausgeübt werden, an den Dienstherrn abzuliefern, soweit sie den Betrag von 5.550,- Euro im Kalenderjahr übersteigen“.

Diese Vorschrift gilt auch für ausgeschiedene Minister, da eine während der Amtszeit ausgeübte Tätigkeit vergütet wird, selbst wenn die Vergütung erst nach dem Ausscheiden ausbezahlt wird.

Diese Regelung ist jahrelange Praxis.

Dem Finanzministerium liegen keine Erkenntnisse vor, dass aus dem Haus anderslautende Auskünfte erteilt wurden.
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