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Landtagswahl 2009 in Schleswig-Holstein

Alle fünf Jahre wird in allgemeinen, freien, gleichen, direkten und geheimen Wahlen über die Zusammensetzung des Landtages entschieden. Gleichzeitig mit der Bundestagwahl am 27. September 2009 nach dem Scheitern der großen Koalition in Schleswig-Holstein schon acht Monate früher gewählt. Seit der letzten Wahl 2005 ist die Zahl der Wahlkreise von bisher 45 auf 40 Wahlkreise reduziert. Dadurch verringert sich auch die Zahl der Abgeordneten von bisher 75 auf 69.

Gesetzliche Grundlagen

Die Erststimme

Die Erststimme wird durch Ankreuzen in der linken Spalte des Stimmzettels abgegeben. Mit ihr wird der Direktkandidat des Wahlkreises gewählt: Nach einfachem Mehrheitswahlrecht gewinnt den Wahlkreis, wer die meisten Erststimmen erhält. 40 Landtagsmandate werden auf diese Weise vergeben.

Ein Musterstimmzettel für meinen Wahlkreis Stormarn steht als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. Meine Gegenkandidatin von der SPD ist Susanne Danhier.

Das Regierungsprogramm der CDU Schleswig-Holstein lesen Sie hier als pdf-Datei.

CDU-Direktkandidaten in Stormarn

Die Zweitstimme

Die Zweitstimme wird durch Ankreuzen in der rechten Spalte des Stimmzettels abgegeben. Mit ihr entscheidet sich die Wählerin oder der Wähler für eine Partei, die ihre Kandidatinnen und Kandidaten zuvor auf einer Landesliste zusammengestellt hat. Die Zweitstimme ist keineswegs von zweitrangiger Bedeutung. Die Zweitstimme ist die maßgebende Stimme für die Verteilung der insgesamt 69 Landtagsmandate auf die Parteien.

Nach der Stimmenauszählung wird die Anzahl der Landtagsmandate, die eine Partei durch die Zweitstimmen insgesamt gewonnen hat, mit der Zahl der von ihr gewonnenen Direktmandate verrechnet.

Ein Beispiel: Einer Partei stehen nach Auszählung der Zweitstimmen 20 Landtagsmandate zu. Gleichzeitig konnten in den Wahlkreisen 8 Direktmandate gewonnen werden. Die verbleibenden 12 Mandate werden der Partei aus ihrer Landesliste zugeteilt.

Wahlkreise und Abgeordnete Links zur SH-Wahl
„Wenn einer im Wahlkampf zu schimpfen hat, dann sind es die Wähler, nicht die Politiker.“
Rainer Barzel

Die Fünf-Prozent-Klausel

Eine Partei, die in den Landtag einziehen will, muss bei der Wahl in Schleswig-Holstein mehr als fünf Prozent der abgegebenen und gültigen Zweitstimmen oder mindestens ein Direktmandat gewinnen. Die Fünf-Prozent-Sperrklausel wurde eingeführt, um die Handlungsfähigkeit des Parlaments zu gewährleisten. Ausgenommen von dieser Regelung sind nach § 3 Absatz 1 des Landeswahlgesetzes Parteien der dänischen Minderheit.

Landtagswahl 2009 – Das vorläufige Ergebnis in Schleswig-Holstein

Landesergebnis in % Sitze im Landtag
Partei 2009 2005 2009 2005
CDU 31,5 40,2 34 30
SPD 25,4 38,7 25 29
FDP 14,9 6,6 15 4
Grüne 12,4 6,2 12 4
SSW 4,3 3,6 4 2
Linke 6,0 0,8 5 0

Überhang- und Ausgleichsmandate

Hat eine Partei mehr Direktmandate gewonnen, als ihr nach der Auszählung der Zweitstimmen zustehen, so bleiben ihr diese Mandate erhalten. Diese überzähligen Mandate werden Mehrsitze oder auch Überhangmandate genannt. Das sich aus dem Zweitstimmenverhältnis ergebende Kräfteverhältnis der Parteien im Landtag, darf sich aber nach dem Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit durch die Vergabe von Überhangmandaten nicht verändern. Daher erhalten die anderen Parteien in solchen Fällen sogenannte Ausgleichsmandate.

Die CDU erzielte elf Überhangmandate, sie gewann 34 von 40 Wahlkreisen. Nach dem Zweitstimmenergebnis stünden ihr nur 23 Mandate zu. Problematisch ist nun die Frage nach dem Ausgleich der Mandate: Während die Landeswahlleiterin das Wahlgesetz so interpretiert, dass 15 Ausgleichsmandate an die anderen Fraktionen verteilt werden, sind Grüne und Linke der Auffassung, daß 21 Ausgleichsmandate verteilt werden müssten.

Nach der Interpretation der Landeswahlleiterin, läge eine Schwarz-Gelbe Mehrheit mit 49 Mandaten bei 46,4% der Zweitstimmen gegenüber 46 Mandaten der Opposition bei 48,1% der Zweitstimmen vorn. Folgt man der Auffassung von Linken und Grünen kommen die Schwarz-Gelbe Koalition auf 50, die anderen Parteien auf 51 Sitze. Dem Zweitstimmenergebnis zur Folge hätte Schwarz-Gelb somit keine Mehrheit mehr.

Das Wahlrecht in Schleswig-Holstein ist hier nicht eindeutig, die Landeswahlleiterin entschied sich deshalb für die sogenannte "Kleine Lösung", nach der nicht alle Mandate ausgeglichen werden. Nach ihrer Auffassung hat diese Variante die größten Chancen auch einer gerichtlichen Überprüfung standzuhalten. Der SSW kündigte bereits an, dieser Lösung im Landeswahlausschuß zuzustimmen - unter der Voraussetzung, daß das Landesrecht in der kommenden Legislaturperiode geändert wird.