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Mitteilung vom 16. Juli 2009Schleswig-Holsteinischer Landtag 118. Sitzung Donnerstag, 16. Juli 2009 – Unkorrigiertes Stenografenprotokoll – Es gilt das gesprochene Wort
Prüfungen bei der HSH Nordbank
Vizepräsidentin Frauke Tengler:
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Lars Harms und erteile das Wort für die Landesregierung Herrn Finanzminister Rainer Wiegard.
Rainer Wiegard, Finanzminister:
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Aktiengesellschaften unterliegen nach dem Aktiengesetz einer sehr detaillierten geschäftlichen Prüfung ihrer Aktivitäten, die im Jahresabschluss unter anderem in der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz und dem Lagebericht darzustellen sind. Die Prüfung der Jahresabschlüsse erfolgt nach einheitlichen Standards und Anforderungen. Sie hat die Funktion, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und mögliche Geschäftsrisiken festzustellen. Das Ergebnis der Abschlussprüfung durch unabhängige Wirtschaftsprüfer ist die Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses und für eine zu beschließende Entlastung der Geschäftsführung und der Aufsichtsorgane.
Die schwierige Geschäftsentwicklung bei der HSH Nordbank war Auslöser für eine umfangreiche und weit über das übliche Maß einer Jahresabschlussprüfung hinausgehende Prüfung bei der HSH Nordbank AG. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hat im Einvernehmen mit den Anteilseignern im November 2008 den neuen Abschlussprüfer der HSH Nordbank, die KPMG, beauftragt, zusätzlich über den Rahmen der Abschlussprüfung hinaus alle wesentlichen Kapitalmarkttransaktionen im Hinblick auf das bilanzielle Risiko für den Jahresabschluss 2008 zu überprüfen. Der Prüfungsbericht liegt vor. Er umfasst mehr als 2.000 Seiten. Die darin enthaltenen Feststellungen und Hinweise werden in einem geordneten Verfahren abgearbeitet. Das geschieht durch den Vorstand, durch den Aufsichtsrat und durch den neu gebildeten Gesellschafterausschuss unter Beteiligung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Aufgrund einzelner Hinweise in diesem Prüfungsbericht der KPMG hat der Aufsichtsratsvorsitzende im April 2009 in Abstimmung mit den Anteilseignern die Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer mit der Prüfung beauftragt, „ob heutige oder frühere Vorstände der Bank in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich in vollem Umfang ihre Pflichten zur ordnungsgemäßen Führung der Geschäfte erfüllt haben“.
Dieser Auftrag betrifft das Kreditinvestmentportfolio, das Risikomanagement und die Strategieumsetzung seit Gründung der HSH Nordbank. Ziel ist es, die Prüfungsberichte der im Auftrag des Aufsichtsrat veranlassten erweiterten Abschlussprüfung der KPMG durch unabhängige Anwälte daraufhin zu untersuchen, ob sich hieraus möglicher weiterer Handlungsbedarf ergibt.
Die erhebliche Ausweitung des Umfangs der Abschlussprüfung hat also genau die von den Organen und dem Aktiengesetz beabsichtigte Aufgabe erfüllt. Nach Abschluss dieser Prüfung und nach Abarbeitung der Feststellungen und Hinweise erstens im Prüfungsbericht der KPMG und zweitens in dem noch nicht vorliegenden ergänzenden Prüfungsbericht von Freshfields wird neu zu entscheiden sein, ob es darüber hinaus weiteren Prüfungsbedarf gibt. Wir sind derzeit der Meinung, dass es eine Vielzahl von Feststellungen und Hinweisen gibt, die dieses Volumen darstellen lassen.
Zur Frage der Prüfung durch die Landesrechnungshöfe ist festzustellen, dass durch die Gründung der HSH Finanzfondsanstalt und die von dieser Anstalt gehaltenen Anteile an der Bank – die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein haben eine Anteilsmehrheit erhalten – auch eine Prüfung durch den Landesrechnungshof nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz möglich ist – möglich ist, Frau Kollegin Heinold, nicht vorgeschrieben! Wir haben uns deshalb mit der Freien und Hansestadt Hamburg darauf verständigt, die Satzung der HSH Nordbank AG zu ändern und ein Prüfungsrecht für die Rechnungshöfe der Länder einzuräumen.
(Beifall bei CDU, SPD und FDP)
Insofern stimmen wir hier in der Absicht völlig überein.
Was die Frage von sonstigen Sonderprüfungen anbetrifft, bitte ich schlicht und ergreifend darum, dass wir zunächst einmal die Prüfungsergebnisse nicht nur auswerten, sondern auch die Feststellungen und Hinweise umsetzen, die darin enthalten sind, und die Notwendigkeiten, die sich daraus ergeben, im Einzelnen prüfen, um nach Abschluss des letzten Prüfungsberichtes, der möglicherweise im Juli 2009 vorgelegt werden wird, dann zu weiteren Entscheidungen zu kommen.
(Beifall bei CDU und FDP)
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