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Niedriger, einfacher, gerechter – wir brauchen ein neues Steuerrecht

Kaum einer kennt sich noch aus in unserem Steuersystem. Es ist unübersichtlich, kompliziert und ungerecht. Es gibt zu viele Regeln, zu viele Ausnahmen und zu viele Änderungen. Der Steuerzahler kann nicht selbst errechnen, wie viel Steuern er bezahlen muss. Sein Recht bekommt er oft nur durch teure Beratung. Selbst Fachleute blicken da nicht mehr durch. Und die Finanzverwaltung ist überfordert – und teuer. Allein in Schleswig-Holstein sind 4.500 Beamte in der Steuerverwaltung beschäftigt.

Allein die Erhebung der Einkommensteuer in Deutschland kostet 2,5% ihres Aufkommens: 3,7 Milliarden €

Unsere Steuersätze sind zu hoch. Mehr Leistung wird nicht belohnt, sondern mit immer höheren Abgaben bestraft. Das Steuersystem führt dazu, dass Unternehmen aus steuerlichen Gründen gar nicht oder falsch investieren. So trägt es mit dazu bei, dass an jedem Tag in Schleswig-Holstein mehr als 50 Arbeitsplätze verloren gehen. Deshalb wollen wir unser Steuerrecht drastisch vereinfachen. Aber das heutige Einkommensteuergesetz ist nicht mehr reformfähig. Und das rot-grüne Herumdoktern am alten System bringt uns nicht weiter.

Deshalb brauchen wir ein vollkommen neues Einkommensteuergesetz

Binnen eines Jahres können wir ein neues Steuerrecht umsetzen, das Steuersystem vereinfachen und dabei die Steuersätze senken. Denn beides bedingt einander. Die vollständige Beseitigung von Steuerausnahmen ermöglicht die Senkung der Steuersätze und bietet so Leistungsanreize und Spielraum – für Unternehmen und für Arbeitnehmer. Die bloße Streichung von Steuerausnahmen wäre wieder eine Steuererhöhung – so will es Rot-Grün.

205 Steuergesetze, 96.000 Verordnungen, 185 Steuerformulare – 60 Prozent der Weltsteuerliteratur sind in deutscher Sprache verfasst

Und so machen wir das: Der heute geltende linear-progressive Steuertarif wird durch einen unkomplizierten Stufentarif ersetzt. Jeder soll seine Steuern selbst – und wenn er will, sogar auf einem Bierdeckel! – ausrechnen können. Für jedes (!) Familienmitglied gibt es einen Grundfreibetrag von 8000 Euro, jeder Arbeitnehmer erhält einen Freibetrag von 1000 Euro. So zahlt eine Familie mit zwei Kindern, zwei Verdienern und einem Haushaltseinkommen bis 34000 Euro überhaupt keine Steuern.

Über den Freibeträgen liegende Einkommen bis 8000/16000 Euro (ledig/verheiratet) werden mit zwölf Prozent besteuert. Der mittlere Steuersatz beträgt 24 Prozent. Der Spitzensteuersatz von 39 Prozent gilt ab 37000/74000 Euro über den Freibeträgen; drei Prozent davon finanzieren die Gesundheitsprämie.

Das neue Steuerrecht ist Teil eines umfassenden Wachstumspakets der CDU. Es beinhaltet Maßnahmen zum Abbau staatlicher Bürokratie, zur Erleichterung von Neueinstellungen, zur Senkung der Kosten im Gesundheitswesen, für höhere Investitionen, für mehr Forschung und für bessere Bildung.

Nur so können wieder Arbeitsplätze geschaffen werden. Und nur so werden wir wieder oben mitspielen: Schleswig-Holstein in Deutschland. Deutschland in Europa.

Ihre Steuererklärung nach dem CDU-Modell

Sie sind verheiratet, beide berufstätig und haben 2 Kinder. Sie verdienen gemeinsam brutto 54.600 €.

Davon ziehen Sie ab:

Freibetrag von 8.000 €
je Person
4 * 8.000 €
32.000 €
Freibetrag von 1.000 €
je Arbeitnehmer
2 * 1.000 €
2.000 €
Sie haben gemeinsam zu versteuern 20.600 €

Auf 20.600 € zu versteuerndes Einkommen zahlen Sie:

12 % Steuern für 16.000 € 1.920 €
24 % Steuern für 4.600 € 1.104 €
Sie zahlen gemeinsam im Jahr 3.024 €
Sie zahlen gemeinsam im Monat 252 €