Die Koalitionspartner einigen sich über das Abstimmungsverhalten im Bundesrat, das durch Kabinettsentscheidung festgelegt wird.
Dabei werden folgende Gesichtspunkte berücksichtigt:
Kommt eine Einigung nicht zustande, so enthält sich das Land im Bundesrat.
Vereinbarung über das Abstimmungsverfahren im LandtagDie Koalitionspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung in Regierungshandeln umzusetzen. Die Fraktionen beider Parteien werden im Landtag und seinen Ausschüssen nicht mit wechselnden Mehrheiten abstimmen. Dies gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Anträge der Koalition werden stets von beiden Fraktionen vollständig unterstützt. Ausgenommen davon sind die Angelegenheiten, die die Abgeordnetenfinanzierung betreffen.
Die freie Gewissensentscheidung der/des einzelnen Abgeordneten bleibt hiervon unberührt. Zur Abstimmung der parlamentarischen Zusammenarbeit findet zwischen den Fraktionen ein enger und regelmäßiger Informationsaustausch statt. Über Initiativen der Koalitionsfraktionen wird vor der Einbringung in den Landtag bzw. in die Ausschüsse die/der jeweils andere Fraktionsvorsitzende oder die/der jeweils andere parlamentarische Geschäftsführer/in und die/der entsprechende Fraktionsarbeitskreisvorsitzende unterrichtet, um eine Absprache über Inhalt und Vorgehen zu ermöglichen.
KoalitionsausschussDie Koalitionsparteien bilden einen Koalitionsausschuss. Der Ausschuss berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt werden müssen. Er tritt in regelmäßigen Abständen zusammen und muss darüber hinaus auf Antrag einer der Partner einberufen werden.