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8. Ländliche Räume und Agrarpolitik, Umwelt – und Naturschutz

Der Schutz der Natur, der Umwelt und des Klimas sind gerade für uns im Norden zentrale politische Aufgabe.

Die Sicherung der natürlichen Grundlagen des Lebens ist Querschnittsthema, das in allen Politikbereichen zu beachten ist. Durch seine Lage ist unser Land von den maßgeblich durch die Menschen verursachten Klimaveränderungen und den Anstieg des Meeresspiegels besonders betroffen, Natur und Umwelt sind das wichtigste Gut auch als Existenzgrundlage für die Menschen im Lande, die mit der Nutzung der Naturgüter ihre Existenzbedingungen sichern.

Im Mittelpunkt der Agrarpolitik stehen gut ausgebildete Unternehmer der Land- und Ernährungswirtschaft, die in modernen, zukunftsorientierten Betrieben qualitativ hochwertige, gesunde Nahrungsmittel erzeugen, verarbeiten und vermarkten, in einem marktwirtschaftlichen, möglichst wenig staatlich beeinflussten Wettbewerbssystem angemessene Einkommen erzielen, mit ihrer nachhaltigen und umweltgerechten Wirtschaftsweise die Kulturlandschaft erhalten und dazu beitragen, dass die dörflichen Lebensgemeinschaften intakt und das Heimatgefühl vieler Menschen mit der bäuerlichen Kultur in unserer Gesellschaft verwurzelt bleibt.

8.a. Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist eine Querschnittsaufgabe und die inhaltliche Klammer, die Kompetenzen vermittelt, Zukunftsprobleme zu erkennen und Lösungsansätze zu entwickeln. Die verstärkte Ausrichtung der Politik an diesem Ziel ermöglicht es, die komplexen Zusammenhänge zwischen Ökonomie, Ökologie und Sozialem zu erkennen. Dazu gehört auch, Bedürfnisse und Lebensstile entsprechend zu reflektieren und Verantwortung zu übernehmen.
Für uns ist das in Rio 1992 formulierte Prinzip der Nachhaltigkeit verbindlich, wobei wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte gleichrangig zu betrachten sind. Dieser Maßstab verbietet Ausbeutung und Raubbau. Das Ziel muss ein Wirtschaftswachstum bei sinkenden Umweltbelastungen sein. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bekennen wir uns zu einer sozialen und ökologischen Marktwirtschaft. Sie muss einen leistungsfähigen Markt, sozialen Ausgleich und sichere natürliche Lebensgrundlagen miteinander verbinden.

Nachhaltigkeitsstrategie des Landes

Wir werden daher auch die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes überprüfen und weiterentwickeln. Alle Ministerien sind dieser übergeordneten Aufgabe verpflichtet, um weiterhin eine zukunftsfähige Entwicklung unseres Landes zu gestalten und zu sichern. Die regelmäßige Überprüfung der Erreichung der Ziele auf Grundlage der Indikatoren soll für eine Darstellung des Erreichten und eine Weiterentwicklung unter Einbeziehung der AGENDA 21 Prozesse und aller wichtigen Akteure genutzt werden. Wir sind uns unserer Verantwortung für die Eine Welt bewusst.
Gerade wegen der knappen finanziellen Ressourcen werden alle Förderprogramme überprüft, ob sie den Zielen der Nachhaltigkeit nicht entgegenstehen und sie die Erreichung der Vorgaben befördern. Dieses ist in jedem Förderprogramm begründet darzustellen. Außerdem wird von der Landesregierung öffentlich einmal in jeder Legislaturperiode ein Bericht über die Erfolge und den Stand der Zielerreichung vorgelegt.

Die Große Koalition setzt auf einen kooperativen Umweltschutz, das heißt auf mehr ortsbezogene Fachlichkeit und Förderung von ehrenamtlichem Handeln, auf weniger staatliche Bevormundung, Bürokratisierung und Kostenbelastung der Bürgerinnen und Bürger.

Bildung für nachhaltige Entwicklung

Auch die nächsten Generationen müssen lernen, in und mit der Natur zu leben. Wir werden deshalb – auch zur Umsetzung der entsprechenden UN-Dekade – die Bildung für nachhaltige Entwicklung auf allen Ebenen ausbauen und fördern. Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes sind die bestehenden Landes-Einrichtungen mittelfristig zusammenzuführen, eine Bündelung von allen Einrichtungen der Umweltbildung bzw. der Bildung für nachhaltige Entwicklung soll dabei mit berücksichtigt werden. Hierzu wird eine Enquetekommission eingesetzt, die bis Sommer 2006 ein Konzept "Bildung für nachhaltige Entwicklung in Schleswig-Holstein" vorlegen soll.
Dabei sind die Möglichkeiten der schulischen und beruflichen Bildung, der Fortbildung und des Studiums ebenso zu berücksichtigen wie die Angebote der so genannten außerschulischen Lernstandorte und der ehrenamtlichen Verbände und Vereine.

8.b. Die Ländlichen Räume

Wir werden der Wirtschaftsentwicklung im ländlichen Raum neue Impulse geben durch eine Wettbewerbsstärkung der Landwirtschaft als wichtigen Investor im ländlichen Raum. Die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen steht im Vordergrund. Wir unterstützen dies durch eine auf kleine und mittelständische Betriebe gerichtete Wirtschaftspolitik, eine wirksame Förderung strukturschwacher Regionen, die Unterstützung von Existenzgründungen und Erleichterung von Betriebsnachfolgen, Nutzung moderner Technologien und Innovationen sowie die Nutzung der Tourismus-Potenziale.

Mit einem Kulturlandschaftsprogramm (Kulap) und der LSE werden wir gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern die ländlichen Regionen unseres Landes weiter entwickeln. Wir stärken die regionale Identität und das Heimatgefühl, indem alle Belange von Naturschutz, Tourismus, Kultur, Landwirtschaft und Wirtschaft dabei beachtet werden. Wir setzen uns für ein Gesamtkonzept für die ländlichen Räume ein.

Das Kulturlandschaftsprogramm dient der Konzentration der Förderprogramme auf Grundlage der Förderinstrumente der EU. Ziel ist eine nachhaltige Weiterentwicklung des ländlichen Raumes gemäß den drei Säulen der Agenda 21 (Ökologie, Ökonomie und Soziales) und ein Abbau der Bürokratie. Umweltleistungen im Rahmen des zu entwickelnden Kultur-Landschaftsprogramms sind im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu honorieren, indem landwirtschaftliche Betriebe stärker in Umweltschutzprojekte partnerschaftlich eingebunden werden. Fördermaßnahmen sollen aus folgenden Bereichen konzentriert werden:

8.c. Landwirtschaft

Die Neuorientierung der europäischen Agrarpolitik ermöglicht unseren Landwirten eine ökonomisch und ökologisch vernünftige Einkommenssicherung. Mit der Abkehr von den mengenbezogenen Subventionen und der Einführung der entkoppelten Prämien wird mehr soziale Gerechtigkeit und eine umweltverträglichere Landwirtschaft erreicht. Wir wollen unseren gut ausgebildeten Landwirten die Standortvorteile unseres Landes erhalten.

Fischerei

Das Land wird gegenüber dem Bund und der EU sich einsetzen:

Die Potenziale der Aquakultur müssen in Schleswig-Holstein umweltverträglich ausgebaut und gefördert werden.

Erzeugergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse werden stärker unterstützt. Wir werden Fisch aus schleswig-holsteinischen Gewässern bzw. von heimischen Kuttern als hochwertiges Lebensmittel langfristig sichern und die Vermarktung unter dem Motto "Aus der Region – für die Region" unterstützen.

8.d. Küstenschutz, Meeresschutz und Hochwasserschutz

Der Küstenschutz ist in Schleswig-Holstein, dem Land zwischen den Meeren, seit alters her von existenzieller Bedeutung. Die Menschen an den Küsten und Flüssen haben Anspruch auf einen sicheren Lebens- und Wirtschaftsraum. Mit einem flächenhaften Küstenschutz, intakten Vorländereien, sicheren Deichen und anderen Küstenbauwerken sowie dem Schutz der sandigen Brandungsküsten werden wir dieser Aufgabe nachkommen.
Der vorbeugende Hochwasserschutz und die Überarbeitung des Generalplans Küstenschutz mit der Gewährleistung des Küstenschutzes nach ökologischen und ökonomischen Kriterien haben den Schutz der an der Küste lebenden Menschen erheblich verbessert. Der Küstenschutz muss als hoch sensibles Thema ein eigenständiges Handlungsfeld der Landespolitik Schleswig-Holsteins bleiben.

8.e. Klimaschutz, Natur- und Umweltschutz

Die Anbindung der Energiepolitik an die Umweltschutzpolitik mit dem Ausbau der regenerativen Energien ist fortzusetzen, um die Erfolge in der Nachhaltigkeits- und Klimaschutzpolitik nicht zu gefährden.
Klimaschutz und der Erhalt öffentlicher Güter sind dauerhafte Aufgaben. Im Sinne des vom Europäischen Rat in Göteborg beschlossenen Zieles sind wir verpflichtet, den Rückgang der Artenvielfalt bis zum Jahr 2010 zu stoppen. Wir werden deshalb weiterhin dem Natur- und Artenschutz einen hohen Stellenwert einräumen.
Die hohe Qualität von Landschaft, Wasser und Luft ist nicht nur ein Standortvorteil sondern auch unverzichtbare Lebensgrundlage. Ökologische und ökonomische Interessen sind auszugleichen und gleichermaßen der Nachhaltigkeit verpflichtet. Natur- und Umweltschutzpolitik bildet weiterhin die Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere in Landwirtschaft, Tourismus, Erholung, Ernährungswirtschaft. Hierbei spielen die integrierten Stationen eine wichtige Rolle. Die in Schleswig-Holstein vergleichsweise funktionsfähige Natur und Umwelt muss deshalb weiter erhalten werden. Wasser, Luft und Boden werden vorbeugend geschützt.

Naturschutz und Bürgerbeteiligung Jagd

Die Jägerinnen und Jäger in Schleswig-Holstein stellen kompetente Partner im Natur- und Umweltschutz dar. In ihren Revieren kümmern sie sich um eine nachhaltige Sicherung des ökologischen Gleichgewichts, im Rahmen der Hege leisten sie wertvolle Beiträge zur Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung von Biotopen, durch Schonungs- und Sicherungsmaßnahmen schützen sie seltene Arten, sie helfen mit bei der Bekämpfung gefährlicher Tierseuchen wie Tollwut und Schweinepest. Wichtige Grundlagen sind und bleiben das Reviersystem, die Hegegemeinschaften und die Jagdgenossenschaften. Bürokratische Hemmnisse sind abzubauen.

Wir werden

Nationalpark Wattenmeer Forst- und Waldwirtschaft

Unser Land ist das weitaus waldärmste Flächenland in Deutschland mit immer noch unter 10 % Waldanteil. Der Wald spielt für die Allgemeinheit eine bedeutsame Rolle:
u. a. im Bereich des Klima-, Erosions-, Grundwasser- und Lärmschutzes ebenso wie im Naturschutz, da er natürlicher Lebensraum für den größten Teil unserer heimischen Tier- und Pflanzenwelt ist (Schutzfunktion). Gerade im tourismusintensiven Schleswig-Holstein hat aber auch der Erholungsraum Wald für die Menschen eine herausragende Bedeutung (Erholungsfunktion).

Tierschutz Wasser Boden, Abfall, Luft, Lärm Bürokratieabbau und Deregulierung

Wir wollen das umfangreiche rechtliche Regelwerk mit dem Ziel der Deregulierung und des Bürokratieabbaus überprüfen. Hierbei sollen insbesondere das Landesjagdgesetz, das Landesnaturschutzgesetz, das Landeswaldgesetz, das Landeswassergesetz, das Landesbodenschutzgesetz und das Landesabfallgesetz in einem ersten Gang bis 2006 überprüft bzw. überarbeitet werden. Wir werden ein einheitliches Umweltgesetzbuch auf Landesebene prüfen.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD in Schleswig-Holstein Der komplette Koalitionsvertrag
(pdf-Datei mit 59 Seiten und 350kb)