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Landtagswahl 2012 in Schleswig-Holstein

Alle fünf Jahre wird in allgemeinen, freien, gleichen, direkten und geheimen Wahlen über die Zusammensetzung des Landtages entschieden. Am 6. Mai 2012 nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts in Schleswig-Holstein schon zwei Jahre früher gewählt.

Gesetzliche Grundlagen

Die Erststimme

Die Erststimme wird durch Ankreuzen in der linken Spalte des Stimmzettels abgegeben. Mit ihr wird der Direktkandidat des Wahlkreises gewählt: Nach einfachem Mehrheitswahlrecht gewinnt den Wahlkreis, wer die meisten Erststimmen erhält. 35 (bisher 40) Landtagsmandate werden auf diese Weise vergeben.

Eine Karte mit der Neueeinteilung der Wahlkreise finden Sie beim Kreis Stormarn als pdf.

CDU-Direktkandidaten in Stormarn Direktkandidaten in Stormarn-Nord

Die Zweitstimme

Die Zweitstimme wird durch Ankreuzen in der rechten Spalte des Stimmzettels abgegeben. Mit ihr entscheidet sich die Wählerin oder der Wähler für eine Partei, die ihre Kandidatinnen und Kandidaten zuvor auf einer Landesliste zusammengestellt hat. Die Zweitstimme ist keineswegs von zweitrangiger Bedeutung. Die Zweitstimme ist die maßgebende Stimme für die Verteilung der insgesamt 69 Landtagsmandate auf die Parteien.

Nach der Stimmenauszählung wird die Anzahl der Landtagsmandate, die eine Partei durch die Zweitstimmen insgesamt gewonnen hat, mit der Zahl der von ihr gewonnenen Direktmandate verrechnet.

Ein Beispiel: Einer Partei stehen nach Auszählung der Zweitstimmen 20 Landtagsmandate zu. Gleichzeitig konnten in den Wahlkreisen 8 Direktmandate gewonnen werden. Die verbleibenden 12 Mandate werden der Partei aus ihrer Landesliste zugeteilt.

Programm und Kandidaten
„Wenn einer im Wahlkampf zu schimpfen hat, dann sind es die Wähler, nicht die Politiker.“
Rainer Barzel

Die Fünf-Prozent-Klausel

Eine Partei, die in den Landtag einziehen will, muss bei der Wahl in Schleswig-Holstein mehr als fünf Prozent der abgegebenen und gültigen Zweitstimmen oder mindestens ein Direktmandat gewinnen. Die Fünf-Prozent-Sperrklausel wurde eingeführt, um die Handlungsfähigkeit des Parlaments zu gewährleisten. Ausgenommen von dieser Regelung sind nach § 3 Absatz 1 des Landeswahlgesetzes Parteien der dänischen Minderheit.

Überhang- und Ausgleichsmandate

Hat eine Partei mehr Direktmandate gewonnen, als ihr nach der Auszählung der Zweitstimmen zustehen, so bleiben ihr diese Mandate erhalten. Diese überzähligen Mandate werden Mehrsitze oder auch Überhangmandate genannt. Das sich aus dem Zweitstimmenverhältnis ergebende Kräfteverhältnis der Parteien im Landtag, darf sich aber nach dem Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit durch die Vergabe von Überhangmandaten nicht verändern. Daher erhalten die anderen Parteien in solchen Fällen sogenannte Ausgleichsmandate.

Die CDU erzielte bei der letzten Landtagswahl 2009 elf Überhangmandate, sie gewann 34 von 40 Wahlkreisen. Nach dem Zweitstimmenergebnis stünden ihr nur 23 Mandate zu. Problematisch ist nun die Frage nach dem Ausgleich der Mandate: Während die Landeswahlleiterin das Wahlgesetz so interpretiert, dass 15 Ausgleichsmandate an die anderen Fraktionen verteilt werden, sind Grüne und Linke der Auffassung, daß 21 Ausgleichsmandate verteilt werden müssten.

Nach der Interpretation der Landeswahlleiterin, läge eine Schwarz-Gelbe Mehrheit mit 49 Mandaten bei 46,4% der Zweitstimmen gegenüber 46 Mandaten der Opposition bei 48,1% der Zweitstimmen vorn. Folgt man der Auffassung von Linken und Grünen kommen die Schwarz-Gelbe Koalition auf 50, die anderen Parteien auf 51 Sitze. Dem Zweitstimmenergebnis zur Folge hätte Schwarz-Gelb somit keine Mehrheit mehr.

Das Wahlrecht in Schleswig-Holstein ist hier nicht eindeutig, die Landeswahlleiterin entschied sich deshalb für die sogenannte "Kleine Lösung", nach der nicht alle Mandate ausgeglichen werden. Nach ihrer Auffassung hat diese Variante die größten Chancen auch einer gerichtlichen Überprüfung standzuhalten.

Das Landesverfassungsgericht stellte nach der Klage durch SSW und Grüne in seinem Urteil vom 30. August 2010 die Verfassungswidrigkeit des Landeswahlgesetzes wegen ungleicher Stimmengewichtung und der Möglichkeit der Überschreitung der in der Verfassung vorgesehenen Höchstzahl an Abgeordneten fest. Es forderte eine Änderung des Wahlgesetzes und Neuwahlen bis September 2012.

Landtagswahl Schleswig-Holstein – Ergebnisse im Vergleich 2009 und 2012

Landesergebnis in % Sitze im Landtag
Partei 2009 2012 2009 2012
CDU 31,5 30,8 34 22
SPD 25,4 30,4 25 22
FDP 14,9 8,2 15 6
Grüne 12,4 13,2 12 10
Piraten 1,8 8,2 - 6
SSW 4,3 4,6 4 3
Linke 6,0 2,2 5 -

Die Wahlbeteiligung betrug 60,1%. Ausgleichs- und Überhangmandate sind nicht angefallen. Dem Parlament werden 69 Abgeordnete angehören.

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