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Mitteilung vom 03. September 2009Neue Verordnung zu Zentralen Orten wertet Lensahn sowie Reinbek, Glinde, und Wentorf auf – Modell für mehr Zusammenarbeit

Innenminister Rainer Wiegard: Zusammenarbeit über Kreisgrenzen ermöglichen

Kiel (3. September 2009) Vier Kommunen in Schleswig-Holstein bekommen eine größere Bedeutung für die Versorgung ihrer eigenen Einwohner und der Bevölkerung in den Nachbargemeinden. Lensahn im Kreis Ostholstein steigt vom ländlichen Zentralort zum Unterzentrum auf. Reinbek und Glinde im Kreis Stormarn und Wentorf bei Hamburg im Kreis Herzogtum-Lauenburg werden gemeinsam als Mittelzentrum im Verdichtungsraum eingestuft. Das sieht die neue Verordnung zum Zentralörtlichen System vor, die die Landesregierung am Dienstag (1. September) beschlossen hat. Sie tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft.

Für die Kommunen hat das finanzielle Folgen. Lensahn erhält aus dem Kommunalen Finanzausgleich künftig zwei Drittel mehr an Schlüsselzuweisungen als bisher. Reinbek, Glinde und Wentorf bekommen als gemeinsames Mittelzentrum im Verdichtungsraum rund 20 Prozent mehr als für alle drei Kommunen bislang zusammen. Legt man die Zahlen aus dem Kommunalen Finanzausgleich für 2009 zu Grunde, ergeben sich für Lensahn rund 425.000 Euro statt 255.00 Euro und für das neue gemeinsame Mittelzentrum im Verdichtungsraum an der Landesgrenze zu Hamburg rund 850.000 Euro statt 680.000 Euro, die Reinbek, Glinde und Wentorf derzeit zusammen erhalten.

Wie Innenminister Rainer Wiegard sagte, erfüllen die Kommunen die Voraussetzungen, um nach den Grundsätzen der Landesentwicklung heraufgestuft zu werden. Das gelte auch für die vorzeitige Einstufung von Reinbek, Glinde und Wentorf zu einem Mittelzentrum im Verdichtungsraum. Diese gemeinsame Einstufung sollte ursprünglich erst nach der nächsten Überprüfung des Zentralörtlichen Systems in vier oder fünf Jahren geschehen. Die Landesregierung habe jedoch den Vorschlag der Kommunen gerne aufgegriffen, und die Heraufstufung bereits jetzt vollzogen. Wiegard erwartet von Reinbek, Glinde und Wentorf, dass sie verbindliche Strukturen für ihre zukünftige Zusammenarbeit als Mittelzentrum im Verdichtungsraum schaffen.

„Die vorzeitige Einstufung ist ein Signal für mehr Zusammenarbeit der Kommunen über Kreisgrenzen hinweg“, sagte Wiegard. Reinbek, Glinde und Wentorf seien der erste Zentrale Ort, der sich aus drei Kommunen zusammensetzt, die überdies zu unterschiedlichen Kreisen gehören. „Wir schaffen damit auch ein Modellprojekt, um die Zusammenarbeit Zentraler Ort und Stadtrandkerne zu erproben, die bislang isoliert nebeneinander bestanden“, sagte Wiegard. Auf diese Weise könnten wertvolle Erfahrungen für weitere geplante gemeinsame Einstufungen von Satrup und Sörup im Kreis Schleswig-Flensburg und von Uetersen und Tornesch im Kreis Pinneberg gesammelt werden.

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Erläuterung von Begriffen des Zentralörtlichen Systems:
Zentrale Orte und Stadtrandkerne sind Schwerpunkte für Infrastruktur, Wohnen und Gewerbe im Land. Sie sind je nach Größe, Versorgungsbereich und Ausstattung in verschiedene Stufen eingeteilt, die von ländlichen Zentralorten als unterster Stufe bis zu Oberzentren, wie der Landeshauptstadt Kiel gehen. Für ihre überörtlichen Versorgungsaufgaben erhalten Zentrale Orte und Stadtrandkerne besondere Schlüsselzuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich.

Unterzentren dienen wie ländliche Zentralorte überwiegend der Grundversorgung. Sie haben jedoch mehr Einwohner, einen größeren Versorgungsbereich und eine bessere Ausstattung als ländliche Zentralorte. Ein Unterzentrum darf nur festgelegt werden, wenn im Versorgungsbereich (Nahbereich) mindestens 10.000 Personen, davon mindestens 4.000 im baulich zusammenhängenden Siedlungsgebiet, leben. In den strukturschwachen ländlichen Räumen können Unterzentren auch dann festgelegt werden, wenn im Nahbereich mindestens 7.500 Personen, davon mindestens 3.000 im baulich zusammenhängenden Siedlungsgebiet, leben.

Mittelzentren haben über den Nahbereich und über die Grundversorgung hinausgehende Versorgungsfunktionen und Zentralitätsbedeutung. Sie sollen für die Nahbereiche mehrerer Unterzentren, ländlicher Zentralorte oder Stadtrandkerne differenzierte Versorgungsmöglichkeiten zur Deckung des gehobenen längerfristigen Bedarfs bieten.

Ein Mittelzentrum darf nur festgelegt werden, wenn im Mittelbereich mindestens 40.000 Personen, davon mindestens 15.000 im baulich zusammenhängenden Siedlungsgebiet, leben. Mittelzentren sollen mindestens zwölf Kilometer von benachbarten Mittel- oder Oberzentren entfernt liegen.

Im Verdichtungsraum sollen Mittelzentren wenigstens 80.000 Personen in ihrem Mittelbereich, davon 25.000 im baulich zusammenhängenden Siedlungsgebiet, aufweisen (Mittelzentren im Verdichtungsraum). Der Landesentwicklungsplan kennzeichnet die gemeinsam von Bund und Ländern festgelegten Verdichtungsräume.
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