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Mitteilung vom 25. Juli 2009CDU Landesparteitag beschließt Koalitionsvertrag

Finanzminister Rainer Wiegard: Haushalt ohne neue Schulden ausgleichen

Husum (24. Oktober 2009) Einstimmig hat der Landesparteitag der CDU Schleswig-Holstein am Samstag den Entwurf des Koalitionsvertrages zwischen CDU und FDP beschlossen. Er enthält in seinem Finanzteil das klare Ziel, ab 2020 ausgeglichene Haushalte ohne neue Schuldenaufnahme vorzulegen und dieses Ziel in der Landesverfassung zu verankern.

Finanzen
Schleswig-Holstein steht vor enormen finanzpolitischen Herausforderungen. Lag der Haushaltsfehlbetrag des Jahres 2008 noch bei rund 300 Millionen Euro, wird er 2009 in Folge der Wirtschaftskrise voraussichtlich auf 1,3 Milliarden Euro steigen.

Durch das strukturelle Defizit und den Rückgang der Steuereinnahmen sind die politischen Gestaltungsmöglichkeiten gravierend eingeschränkt. CDU und FDP werden sich dieser Herausforderung durch eine nachhaltige und generationengerechte Haushaltspolitik stellen. Investieren und konsolidieren – in dieser Kombination werden wir die Zukunft unseres Landes gestalten.

Klares Ziel unserer Finanz- und Haushaltspolitik ist es, ab dem Jahr 2020 grundsätzlich den Landeshaushalt ohne neue Schulden auszugleichen. Dazu werden wir das derzeitige strukturelle Haushaltsdefizit von mehr als einer Milliarde Euro bis 2020 unter Berücksichtigung berechtigter wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Belange vollständig zurückführen.

Neuverschuldungsverbot in die Landesverfassung

Um dieses Ziel zu unterstreichen, wollen wir bis Mitte 2010 ein Neuverschuldungsverbot in unserer Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung verankern, welches im Jahr 2020 in Kraft tritt. Diese Schuldenregel wird sich in ihrer Ausgestaltung inhaltlich an der von Bundestag und Bundesrat im Grundgesetz festgelegten Schuldenregelung orientieren.

Sobald wir ein Neuverschuldungsverbot in der Landesverfassung verankert haben,
wird die vorbereitete Klage des Landtages gegen die Schuldenregel im Grundgesetz eingereicht werden, um den Eingriff des Bundes in die Haushaltshoheit des Landes abzuwehren.

Ausgaben an Einnahmen anpassen

Wir können nicht dauerhaft mehr ausgeben als einnehmen. Deshalb muss sich
die Entwicklung der Ausgaben an der Entwicklung der Einnahmen orientieren. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir alle finanziellen Fördermaßnahmen, Zuschüsse und Zuwendungen evaluieren und in ihrem Gesamtvolumen deutlich reduzieren. Wir werden ihre Notwendigkeit an der Wirtschaftlichkeit und an der nachhaltigen Wirkung für den zukünftigen Nutzen des Landes messen.

Alle derzeitigen Subventionen werden wir ebenso auf den Prüfstand stellen wie die von Land und Kommunen wahrzunehmenden Aufgaben. Wir werden alle Aufgaben kritisch überprüfen und uns von verzichtbaren Aufgaben konsequent trennen. Schleswig-Holstein muss sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren.

Unter der Federführung des Finanzministeriums sowie unter Beteiligung der regierungstragenden Fraktionen und der Beratung des Landesrechnungshofes wird eine Haushaltsstrukturkommission den Prozess zum Aufgabenabbau, zur Aufgabenauslagerung und zur Konsolidierung der Ressorthaushalte forcieren, um das Ziel des strukturell ausgeglichenen Haushalts zu erreichen und um den Konsolidierungspfad dorthin einzuhalten.

Wir werden neue Aufgaben oder neue Schwerpunkte nur durch Verzicht auf bisherige finanzieren. Mehreinnahmen im Haushaltsvollzug sind grundsätzlich zur
vorzeitigen Tilgung zu verwenden.

Zahlungsverpflichtungen, die sich aus den politischen Entscheidungen für gegenwärtige und nachrückende Generationen ergeben, werden wir im Haushalt
darstellen. Neue Steuerungsinstrumente werden wir einsetzen, um die finanzpolitische Lage des Landes transparent und belastbar abzubilden sowie den Haushalt zu steuern. Zum Zwecke der Entlastung der Ministerien von rein administrativen Aufgaben sowie Bündelung solcher aus anderen Bereichen werden wir das Finanzverwaltungsamt zu einem Landesverwaltungsamt weiter entwickeln.

Personalentwicklung im öffentlichen Dienst

Um im Jahre 2020 einen ausgeglichen Haushalt zu erreichen, werden wir etwa zehn Prozent der Personalstellen des Landes Schleswig-Holstein abbauen. Zur Steuerung des Personalabbaus werden wir ein zentrales Personalmanagement beim Finanzministerium einrichten, das unter anderem die Ergebnisse der Haushaltsstrukturkommission umsetzt. Mit einem umfassenden, ressortübergreifenden Personalentwicklungskonzept wollen wir in der Landesverwaltung ein hohes Leistungsniveau sicherstellen.

Haushaltskonsolidierung durch Wirtschaftswachstum

CDU und FDP werden eine verlässliche, wachstums- und beschäftigungsfreundliche
Wirtschaftspolitik gestalten, die zu steigenden Steuereinnahmen führt und das Land in die Lage versetzt, seine Kernaufgaben zu erfüllen. Mit gezielten Investitionen in bessere Bildung, exzellente Forschung, zukunftsträchtige Innovationen und moderne Infrastruktur werden wir die Herausforderungen der Gegenwart annehmen und Schleswig-Holstein alle Chancen zur selbst bestimmten Gestaltung seiner Zukunft eröffnen.

CDU und FDP werden die bestehenden vielfältigen Hemmnisse für private Investitionen abbauen und dadurch das Investitionsklima in Schleswig-Holstein deutlich verbessern. Wir werden die bestehende Regelungsdichte abbauen, schnelle Entscheidungsprozesse auf den Weg bringen und die bürokratischen Anforderungen der Verwaltung an die Wirtschaft auf ein Minimum reduzieren. Verordnungen und Gesetze werden wir auf den Prüfstand stellen und Planungs- und Genehmigungsverfahren straffen.

Wir werden Öffentlich-Private-Partnerschaften als ein geeignetes Mittel zur Beschleunigung von notwendigen Investitionen und dem Betrieb öffentlicher Einrichtungen verstärkt nutzen, wenn sie wirtschaftlich und nachhaltig sind.

HSH Nordbank

Wo sinnvoll und wirtschaftlich, werden wir konsequent öffentliche Aufgaben privatisieren. Dies gilt auch für die Beteiligung des Landes an der HSH Nordbank. Wir wollen das eingesetzte Kapital zurückerhalten und uns schnellstmöglich von dieser Beteiligung trennen. CDU und FDP sind sich einig, dass das Land keine weiteren Haftungsrisiken übernehmen wird. Dies betrifft sowohl Garantien als auch Kapitalzuführungen. Die ministerielle Zuständigkeit für die Kontrolle der HSH Nordbank wird im Wirtschaftsministerium konzentriert. Darüber hinaus wird ein Lenkungsausschuss gebildet, an dem beide Koalitionspartner in geeigneter Weise beteiligt sind. Die bereits begonnene Untersuchung der Verantwortlichkeiten wird durch die Neueinsetzung eines Untersuchungsausschusses fortgesetzt.

Die Schleswig-Holsteinischen Sparkassen

CDU und FDP bekennen sich zur Rolle der Sparkassen als Hauptfinanzierer des
Schleswig-Holsteinischen Mittelstandes. Die Verankerung vor Ort und die Kompetenzen bei der regionalen Finanzierung müssen insbesondere zum Wohle des Mittelstandes erhalten werden. CDU und FDP werden das Sparkassengesetz dahingehend ändern, dass den Sparkassen eine bessere Eigenkapitalausstattung ermöglicht wird.

Glücksspielstaatsvertrag
Schleswig-Holstein kündigt den Glücksspielstaatsvertrag und drängt auf eine
bundeseinheitliche Änderung der bestehenden Rechtslage mit dem Ziel, das bestehende staatliche Glücksspielmonopol zu beenden. Sollte es keine bundeseinheitliche Regelung geben, werden CDU und FDP die Einführung eines eigenen Konzessionsmodells in Schleswig-Holstein prüfen. Wir werden die Spielbanken aus der HSH Nordbank herauslösen und privatisieren."
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